Autor Thema: zwei Stellen unterschiedliche EG  (Read 762 times)

Natascha456

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zwei Stellen unterschiedliche EG
« am: 25.09.2024 18:56 »
Hallo,

ich habe zur Zeit einen Vollzeitvertrag und bin für 50 % befristet bis Ende Oktober beurlaubt. Im Moment bin ich eingruppiert in E7/6 und erhalte noch die Besitzstandszulage (ca. 85 Euro bei 50%) aus der Überleitung vom BAT zu TV-L.

Zum 1.9. soll die Beurlaubung aufgehoben werden und ich habe für die 50 % eine Stelle nach 9a angeboten bekommen.

Ist es möglich, dass ich zwei Verträge bekomme mit unterschiedlicher Eingruppierung beim gleichen Arbeitgeber (unterschiedliche Gebäude aber Urlaub und Arbeitszeit werden über ein Konto abgerechnet)? Hätten zwei Verträge einen Nachteil, wenn beide unbefristet wären? Würde ich in 9a auch beim Stufenaufstieg in 6 eingestuft oder in 5 bzw. 4?
Würde die Besitzstandszulage dann komplett wegfallen, oder nur für die 50 % nach 9a? Oder muss ich dann komplett nach 9a eingestuft werden?

Die Personalabteilung sagte mir, dass zwei Verträge beim gleichen Arbeitgeber kein Problem wären und ich 50 % in 9a/4 und mit 50 % in 7 /6 eingestuft werde und die Besitzstandszulage auch komplett wegfällt.

MoinMoin

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Antw:zwei Stellen unterschiedliche EG
« Antwort #1 am: 25.09.2024 21:20 »
Zwei AV sind in der Tat kein Problem, wenn sie auch wie zwei AVs gehandhabt und werden und die Tätigkeiten nichts miteinander zu tun haben.
Wenn du aber ein Zeitkonto hast und nur einen Urlaubsantrag abgeben musst, dann würde jedes Gericht davon ausgehen müssen, das es nicht zwei AVs sind.

Für einen AN kann es von Vorteil und von Nachteil sein, zwei AVs zu haben.

Wenn es zwei echte getrennte Verträge wären, würdest du z.b. in Stufe 1 anfangen bei der 9a