Autor Thema: BL II oder 2. QE und dann 3. QE  (Read 2327 times)

funkenstrahl

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BL II oder 2. QE und dann 3. QE
« am: 26.09.2024 07:22 »
Hi,
ich habe letztes Jahr meine Ausbildung als VFA-Kler erfolgreich bestanden und würde gerne bald die Karriereleiter weiter hoch steigen. Leider finde ich nirgends Infos über den BL II in Bayern.

Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrungen gemacht und möchte diese mit mir teilen. Ich frage mich, wie Anspruchsvoll dieser ist.

Wie läuft es mit der Arbeit ab? Wie viele Tage ist man durchschnittlich in der Woche in der BVS? Und verdient man währenddessen einfach die EG weiter?
Ich bin 20 und bin mir noch nicht sicher ob ich Tarifbeschäftigte bleiben möchte oder vielleicht doch ins Beamtentum einsteige und die 2. QE nachhole. Der Nachtteil hierbei wäre, dass ich wieder als Anwärter vergütet werde. Danach könnte ich die 3. QE hinten dran hängen und würde dort normal bezahlt werden. Was denkt Ihr?

R Go

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Antw:BL II oder 2. QE und dann 3. QE
« Antwort #1 am: 26.09.2024 17:52 »
Ein Jahr ausgelernt in der Verwaltung  tätig sein und dann schon ein derartiges Anspruchsdenken an den Tag legen, kann als Ambition aber viel mehr noch als Gier ausgelegt werden.

Du hast dich also in einem Jahr ("gewinnbringende", zumindest nach der Einarbeitung) Praxis und drei Jahren (kostenverursachende) Theorie schon um deinen Arbeitgeber in Bezug auf deinen "Arbeitsertrag" verdient gemacht. Respekt. Dann wird er dich auch fördern, wenn das andere Kolleginnen und Kollegen weniger verdienen oder diese mit deren Expertise und ergänzend höherem Ausbildungsstand (und Kosten) nicht gebraucht werden. Nachfragen, keine falsche Scheu!

Besonders erschreckend ist die Tatsache, dass du all deine Fragen mit dem Ausbildungsinhalt VFA-K (Öffentliches Dienstrecht und Arbeits- und Tarifrecht) beantworten können solltest. Kleiner Tipp und Hinweis: als Beamte/r sollte man etwas mehr Geduld mitbringen.

Die BVS hat zudem eine Homepage, auf der sämtliche Aufstiegsmöglichkeiten umfassend beschrieben sind. Viel Spaß beim Lesen während der Arbeitszeit!

funkenstrahl

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Antw:BL II oder 2. QE und dann 3. QE
« Antwort #2 am: 27.09.2024 07:13 »
Da liegst du leider mit deinen vorurteilen falsch. Mein Arbeitgeber hat mir den BL II angeboten und möchte, dass ich mich direkt weiterbilde. Und da man die Jahre direkt nach der Ausbildung noch das meiste im Kopf hat und jung ist, fällt es einem bestimmt leichter als nach 7 Jahren VFAK. Ich bleibe ja während dem Lehrgang auf meiner Stelle und war dann insgesamt 4 Jahre in der Abteilung. Ich finde es nicht schlimm, nach 4 Jahren dann sich eine neue Stelle zu suchen, für die man dann eben den BL II benötigt. Außerdem war ja meine Frage ob es sich nicht eher lohnt die 2. QE nachzuholen. Das müsste ich wenn schon die nächsten Jahre machen, weil ich mit 30 Jahren sicherlich nicht nach Anwärterbezügen bezahlt werden möchte. (Jetzt habe ich noch keine Familie, Auto etc.). Was ist daran verkehrt nach zwei Jahren Ausbildung direkt den Fachwirt zu absolvieren? Nichts.

Ich habe lediglich nach Erfahrung gefragt. Und wenn du dich auskennen würdest, wüsstest du das man in der Ausbildung in Personalwesen den BL II nicht behandelt und auf der Internetseite der BVS auch keine relevanten Informationen stehen.

Ich bin nicht gierig, ich denke nur jetzt schon an meine Aufstiegsmöglichkeiten. Ich glaube dir als Beamter (oder auch tarifbeschäftigter Sesselpupser) fehlt diese Ambition wohl.

Dpunkt

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Antw:BL II oder 2. QE und dann 3. QE
« Antwort #3 am: 30.09.2024 12:15 »
Ein Jahr ausgelernt in der Verwaltung  tätig sein und dann schon ein derartiges Anspruchsdenken an den Tag legen, kann als Ambition aber viel mehr noch als Gier ausgelegt werden.

Klassischer Fall von in der Vergangenheit leben. Auslernen und drei Jahre erstmal auf der E5 sitzen, stimmts? Und dann geht die Motivation der jungen Menschen so richtig flöten. Die jungen Azubis sind oftmals blickiger, als die "Alteingesessenen". Unsere jüngste Amtsleiterin ist U30 und das ist gut so!

Organisator

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Antw:BL II oder 2. QE und dann 3. QE
« Antwort #4 am: 30.09.2024 15:45 »
Ein Jahr ausgelernt in der Verwaltung  tätig sein und dann schon ein derartiges Anspruchsdenken an den Tag legen, kann als Ambition aber viel mehr noch als Gier ausgelegt werden.

Klassischer Fall von in der Vergangenheit leben. Auslernen und drei Jahre erstmal auf der E5 sitzen, stimmts? Und dann geht die Motivation der jungen Menschen so richtig flöten. Die jungen Azubis sind oftmals blickiger, als die "Alteingesessenen". Unsere jüngste Amtsleiterin ist U30 und das ist gut so!

Komische Behörde. Warum bildet sie Leute aus, wenn sie dann gar keine E5-E9a - Tätigkeiten hat?

R Go

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Antw:BL II oder 2. QE und dann 3. QE
« Antwort #5 am: 01.10.2024 19:37 »
Ein Jahr ausgelernt in der Verwaltung  tätig sein und dann schon ein derartiges Anspruchsdenken an den Tag legen, kann als Ambition aber viel mehr noch als Gier ausgelegt werden.

Klassischer Fall von in der Vergangenheit leben. Auslernen und drei Jahre erstmal auf der E5 sitzen, stimmts? Und dann geht die Motivation der jungen Menschen so richtig flöten. Die jungen Azubis sind oftmals blickiger, als die "Alteingesessenen". Unsere jüngste Amtsleiterin ist U30 und das ist gut so!

Wie von Organisator angemerkt geht es hier nicht um E5, die Beitragserstellerin hat ja die Voraussetzungen für bis zu E9a.

Es geht hier auch nicht um "blickige Azubis", oder darum, dass die jüngste Amtsleiterin U30 ist und das gut sein soll. Ich hoffe doch, die Amtsleiterin ist gut, weil sie gut und nicht nur weil sie jung ist. Es gibt auch nach meiner Erfahrung sehr kompetente und engagierte junge Kolleginnen und Kollegen. Und etliche, die in Führungspositionen mMn gut aufgehoben sind und dementsprechend gefördert werden sollten.

Aber bei jemandem, der ein Jahr nach der Ausbildung Beamtenrecht und die Laufzeiten der Beamten bzw. das Beurteilungsverfahren vergessen hat bzw, nicht eigenmächtig nachlesen kann, hege ich tatsächlich Zweifel, ob das gut durchdacht sein kann. Ferner wenn man aussagt, dass das hier zu wenig Informationen zum BL II sind:

https://www.bvs.de/ausbildung/verwaltung/verwaltungsfachwirte-bl-ii/

Falls es nicht ganz offensichtlich ist, da ist ergänzend auch noch ein Link zur LPBS unterhalb der FAQs und oberhalb der direkten Ansprechpartner angeführt. Das, was da nicht direkt beantwortet wird, ist mit dem Arbeitgeber zu klären.
Und ja, ich habe verstanden, dass nach Erfahrungswerten gefragt wurden, aber es gibt keinen Erfahrungswert, wie das ist direkt nach der QE 2 in die QE 3 zu wechseln. Stufenlaufzeiten und Beurteilungen von Beamten müssen nach dem VFA-K bekannt sein. Das geht nicht direkt danach. Selbst nicht wenn man vom Beurteilungssystem absieht, was einem den Weg zur QE 3 auch komplett verbauen kann, wenn die Konkurrenz besser beurteilt wird.

Für jemanden, der in jungen Jahren vom mittleren in den gehoben Dienst aufsteigen möchte, sollte und - ich spreche hier im allgemeinen Interesse eines Arbeitgebers/Dienstherrn – auch Eigeninitiative an den Tag legen. Immerhin sprechen wir von Kolleginnen und Kollegen die künftig viel Verantwortung übernehmen sollen, wenn nicht „nur“ für den Dienstauftrag, sondern u.U. sogar für Personal. Und wenn man dann auf etwas Gegenwind und überspitztem Geschreibe in einem Forum mit einer Beleidigung reagiert
...Ich glaube dir als Beamter (oder auch tarifbeschäftigter Sesselpupser) fehlt diese Ambition wohl...
bin ich tatsächlich der Meinung, da sollten noch Kernkompetenzen geschärft werden, die nicht während dem BL II vermittelt werden, sondern die Arbeits- / Dienstzeit mit sich bringt (bzw. bringen kann). Besonders der Umgang mit Kollegen, wenn es um die 3,50 € mehr Gehalt des Kollegen geht, der viel weniger leistet als man selbst und noch gar nicht so lange dabei ist und doof ist und gemein ist und letzten sich ein Küchentuch zu viel genommen hat und so weiter und so weiter… viele werden verstehen, worauf ich hinaus will.

Wenn der Aufstieg dennoch sehr schnell ermöglicht werden sollte: die Neider warten im dienstlichen Umfeld, nicht in einem Forum. Daher sollte man grundsätzlich eine gewisse Souveränität an den Tag legen können.

funkenstrahl

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Antw:BL II oder 2. QE und dann 3. QE
« Antwort #6 am: 02.10.2024 07:08 »
Ein Jahr ausgelernt in der Verwaltung  tätig sein und dann schon ein derartiges Anspruchsdenken an den Tag legen, kann als Ambition aber viel mehr noch als Gier ausgelegt werden.

Klassischer Fall von in der Vergangenheit leben. Auslernen und drei Jahre erstmal auf der E5 sitzen, stimmts? Und dann geht die Motivation der jungen Menschen so richtig flöten. Die jungen Azubis sind oftmals blickiger, als die "Alteingesessenen". Unsere jüngste Amtsleiterin ist U30 und das ist gut so!

Wie von Organisator angemerkt geht es hier nicht um E5, die Beitragserstellerin hat ja die Voraussetzungen für bis zu E9a.

Es geht hier auch nicht um "blickige Azubis", oder darum, dass die jüngste Amtsleiterin U30 ist und das gut sein soll. Ich hoffe doch, die Amtsleiterin ist gut, weil sie gut und nicht nur weil sie jung ist. Es gibt auch nach meiner Erfahrung sehr kompetente und engagierte junge Kolleginnen und Kollegen. Und etliche, die in Führungspositionen mMn gut aufgehoben sind und dementsprechend gefördert werden sollten.

Aber bei jemandem, der ein Jahr nach der Ausbildung Beamtenrecht und die Laufzeiten der Beamten bzw. das Beurteilungsverfahren vergessen hat bzw, nicht eigenmächtig nachlesen kann, hege ich tatsächlich Zweifel, ob das gut durchdacht sein kann. Ferner wenn man aussagt, dass das hier zu wenig Informationen zum BL II sind:

https://www.bvs.de/ausbildung/verwaltung/verwaltungsfachwirte-bl-ii/

Falls es nicht ganz offensichtlich ist, da ist ergänzend auch noch ein Link zur LPBS unterhalb der FAQs und oberhalb der direkten Ansprechpartner angeführt. Das, was da nicht direkt beantwortet wird, ist mit dem Arbeitgeber zu klären.
Und ja, ich habe verstanden, dass nach Erfahrungswerten gefragt wurden, aber es gibt keinen Erfahrungswert, wie das ist direkt nach der QE 2 in die QE 3 zu wechseln. Stufenlaufzeiten und Beurteilungen von Beamten müssen nach dem VFA-K bekannt sein. Das geht nicht direkt danach. Selbst nicht wenn man vom Beurteilungssystem absieht, was einem den Weg zur QE 3 auch komplett verbauen kann, wenn die Konkurrenz besser beurteilt wird.

Für jemanden, der in jungen Jahren vom mittleren in den gehoben Dienst aufsteigen möchte, sollte und - ich spreche hier im allgemeinen Interesse eines Arbeitgebers/Dienstherrn – auch Eigeninitiative an den Tag legen. Immerhin sprechen wir von Kolleginnen und Kollegen die künftig viel Verantwortung übernehmen sollen, wenn nicht „nur“ für den Dienstauftrag, sondern u.U. sogar für Personal. Und wenn man dann auf etwas Gegenwind und überspitztem Geschreibe in einem Forum mit einer Beleidigung reagiert
...Ich glaube dir als Beamter (oder auch tarifbeschäftigter Sesselpupser) fehlt diese Ambition wohl...
bin ich tatsächlich der Meinung, da sollten noch Kernkompetenzen geschärft werden, die nicht während dem BL II vermittelt werden, sondern die Arbeits- / Dienstzeit mit sich bringt (bzw. bringen kann). Besonders der Umgang mit Kollegen, wenn es um die 3,50 € mehr Gehalt des Kollegen geht, der viel weniger leistet als man selbst und noch gar nicht so lange dabei ist und doof ist und gemein ist und letzten sich ein Küchentuch zu viel genommen hat und so weiter und so weiter… viele werden verstehen, worauf ich hinaus will.

Wenn der Aufstieg dennoch sehr schnell ermöglicht werden sollte: die Neider warten im dienstlichen Umfeld, nicht in einem Forum. Daher sollte man grundsätzlich eine gewisse Souveränität an den Tag legen können.

Ich bin nach der Ausbildung direkt in der E9a eingruppiert worden. Es war die Frage ob ich nach zwei Jahren (wie vom AG angeboten) den BL II absolviere oder ob ich noch mal Anwärter in der 2. QE machen möchte. Denn da sollte ich mich definitiv in den nächsten Jahren entscheiden, da ich dann ja auch Anwärterbezüge erhalte und das mit Anfang 20 noch machbarer ist als mit 30.

Ich weiß kenne mich mit Beamtenrecht tatsächlich ziemlich gut aus, das hast (und kannst) außerdem du nicht zu beurteilen. Ich habe eine verdammt guten Schnitt in meiner Abschlussprüfung hingelegt und nach zwei Jahren als Sachbearbeiterin möchte ich mich entscheiden, ob ich den BL II mache (wie Angeboten) oder eben in die Beamtenlaufbahn einsteige. Und die Kernfrage war, wie die Erfahrungen für Andere war (sagt ja auch schon meine Überschrift).

Ich kenne die BVS Seite auswendig lieber R Go, wie ich dir schon geschrieben habe, stehen da keine Antworten zu meinen Fragen. Aber lesen ist wohl auch nicht so dein Ding. In den FAQs sind ebenfalls keine relevanten Antworten.

Falls du dich mit dem Beamtenrecht auskennen würdest, würdest du auch wissen, dass ich ERST die 2. QE machen muss und erst dann die 3. QE. Somit mache ich nicht DIREKT nach der 2. QE die 3. QE. Das macht schon einen Unterschied.

An Eigeninitiative fehlt es mir nicht, keine Sorge :) Wenn du dich durch das Wort Sesselpupser beleidigt fühlst, ist es nicht mein Problem.

Ich bin auch Souverän. Nur wenn du mir mit deinen frechen Antworten so kommst, musst du damit leben, dass diese zurück prallen.


Imperator

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Antw:BL II oder 2. QE und dann 3. QE
« Antwort #7 am: 02.10.2024 07:45 »
Ein Jahr ausgelernt in der Verwaltung  tätig sein und dann schon ein derartiges Anspruchsdenken an den Tag legen, kann als Ambition aber viel mehr noch als Gier ausgelegt werden.

Klassischer Fall von in der Vergangenheit leben. Auslernen und drei Jahre erstmal auf der E5 sitzen, stimmts? Und dann geht die Motivation der jungen Menschen so richtig flöten. Die jungen Azubis sind oftmals blickiger, als die "Alteingesessenen". Unsere jüngste Amtsleiterin ist U30 und das ist gut so!

Wie von Organisator angemerkt geht es hier nicht um E5, die Beitragserstellerin hat ja die Voraussetzungen für bis zu E9a.

Es geht hier auch nicht um "blickige Azubis", oder darum, dass die jüngste Amtsleiterin U30 ist und das gut sein soll. Ich hoffe doch, die Amtsleiterin ist gut, weil sie gut und nicht nur weil sie jung ist. Es gibt auch nach meiner Erfahrung sehr kompetente und engagierte junge Kolleginnen und Kollegen. Und etliche, die in Führungspositionen mMn gut aufgehoben sind und dementsprechend gefördert werden sollten.

Aber bei jemandem, der ein Jahr nach der Ausbildung Beamtenrecht und die Laufzeiten der Beamten bzw. das Beurteilungsverfahren vergessen hat bzw, nicht eigenmächtig nachlesen kann, hege ich tatsächlich Zweifel, ob das gut durchdacht sein kann. Ferner wenn man aussagt, dass das hier zu wenig Informationen zum BL II sind:

https://www.bvs.de/ausbildung/verwaltung/verwaltungsfachwirte-bl-ii/

Falls es nicht ganz offensichtlich ist, da ist ergänzend auch noch ein Link zur LPBS unterhalb der FAQs und oberhalb der direkten Ansprechpartner angeführt. Das, was da nicht direkt beantwortet wird, ist mit dem Arbeitgeber zu klären.
Und ja, ich habe verstanden, dass nach Erfahrungswerten gefragt wurden, aber es gibt keinen Erfahrungswert, wie das ist direkt nach der QE 2 in die QE 3 zu wechseln. Stufenlaufzeiten und Beurteilungen von Beamten müssen nach dem VFA-K bekannt sein. Das geht nicht direkt danach. Selbst nicht wenn man vom Beurteilungssystem absieht, was einem den Weg zur QE 3 auch komplett verbauen kann, wenn die Konkurrenz besser beurteilt wird.

Für jemanden, der in jungen Jahren vom mittleren in den gehoben Dienst aufsteigen möchte, sollte und - ich spreche hier im allgemeinen Interesse eines Arbeitgebers/Dienstherrn – auch Eigeninitiative an den Tag legen. Immerhin sprechen wir von Kolleginnen und Kollegen die künftig viel Verantwortung übernehmen sollen, wenn nicht „nur“ für den Dienstauftrag, sondern u.U. sogar für Personal. Und wenn man dann auf etwas Gegenwind und überspitztem Geschreibe in einem Forum mit einer Beleidigung reagiert
...Ich glaube dir als Beamter (oder auch tarifbeschäftigter Sesselpupser) fehlt diese Ambition wohl...
bin ich tatsächlich der Meinung, da sollten noch Kernkompetenzen geschärft werden, die nicht während dem BL II vermittelt werden, sondern die Arbeits- / Dienstzeit mit sich bringt (bzw. bringen kann). Besonders der Umgang mit Kollegen, wenn es um die 3,50 € mehr Gehalt des Kollegen geht, der viel weniger leistet als man selbst und noch gar nicht so lange dabei ist und doof ist und gemein ist und letzten sich ein Küchentuch zu viel genommen hat und so weiter und so weiter… viele werden verstehen, worauf ich hinaus will.

Wenn der Aufstieg dennoch sehr schnell ermöglicht werden sollte: die Neider warten im dienstlichen Umfeld, nicht in einem Forum. Daher sollte man grundsätzlich eine gewisse Souveränität an den Tag legen können.

Ich bin nach der Ausbildung direkt in der E9a eingruppiert worden. Es war die Frage ob ich nach zwei Jahren (wie vom AG angeboten) den BL II absolviere oder ob ich noch mal Anwärter in der 2. QE machen möchte. Denn da sollte ich mich definitiv in den nächsten Jahren entscheiden, da ich dann ja auch Anwärterbezüge erhalte und das mit Anfang 20 noch machbarer ist als mit 30.

Ich weiß kenne mich mit Beamtenrecht tatsächlich ziemlich gut aus, das hast (und kannst) außerdem du nicht zu beurteilen. Ich habe eine verdammt guten Schnitt in meiner Abschlussprüfung hingelegt und nach zwei Jahren als Sachbearbeiterin möchte ich mich entscheiden, ob ich den BL II mache (wie Angeboten) oder eben in die Beamtenlaufbahn einsteige. Und die Kernfrage war, wie die Erfahrungen für Andere war (sagt ja auch schon meine Überschrift).

Ich kenne die BVS Seite auswendig lieber R Go, wie ich dir schon geschrieben habe, stehen da keine Antworten zu meinen Fragen. Aber lesen ist wohl auch nicht so dein Ding. In den FAQs sind ebenfalls keine relevanten Antworten.

Falls du dich mit dem Beamtenrecht auskennen würdest, würdest du auch wissen, dass ich ERST die 2. QE machen muss und erst dann die 3. QE. Somit mache ich nicht DIREKT nach der 2. QE die 3. QE. Das macht schon einen Unterschied.

An Eigeninitiative fehlt es mir nicht, keine Sorge :) Wenn du dich durch das Wort Sesselpupser beleidigt fühlst, ist es nicht mein Problem.

Ich bin auch Souverän. Nur wenn du mir mit deinen frechen Antworten so kommst, musst du damit leben, dass diese zurück prallen.

Hallo Funkenstrahl,

so wie ich dich jetzt verstanden habe, gibt es für dich die Option, nochmal eine Ausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst als Beamtenanwärter zu absolvieren und in den darauffolgenden Jahren noch das Studium für den gehobenen Dienst drauf zu packen oder den Angestelltenlehrgang (2 Jahre) zu absolvieren um als TB in den gehobenen Dienst zu kommen.

Ich stande vor derselben Wahl. Auch ich hatte eine Ausbildung im mittleren Dienst mit Eingruppierung nach E9a absolviert. Ich entschied mich jedoch gegen den Aufstiegslehrgang und für das Studium, um den Beamtentitel mitzunehmen. Diese Entscheidung traf ich damals aus verschiedenen Gründen. Ich holte meine Fachhochschulreife nach (in Ba-Wü gibt es dafür nach einer Ausbildung ein einjähriges Modell) und begann direkt darauf das Studium als Beamtenanwärter.
Wieso also nicht direkt das Studium machen (im Notfall die Fachhochschulreife/Abitur nachholen, falls du das nicht in der Tasche hast) wenn du langfristig in den gehobenen Dienst willst und wenn möglich, verbeamtet werden. Gerade als junger Mensch hast du wahrscheinlich die Energie und die Motivation dazu.
Wenn dir die Verbeamtung aber keine Rolle spielt, kannst du natürlich direkt den Aufstiegslehrgang machen und Zeit sparen.
Mit einer Ausbildung in der QE II mit Beamtenverhältnis würdest du aber wahrscheinlich auch zunächst weniger verdienen als mit der E9a als TB. Einfach weil du dort im Eingangsamt besoldet werden würdest, was sobald ich weiß, in Bayern die A6 oder A7 ist.

Fragmon

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Antw:BL II oder 2. QE und dann 3. QE
« Antwort #8 am: 02.10.2024 08:04 »
Ich unterrichte sowohl in AI als auch in AII und rate allen, die eine langfristige Karriere im Bereich AII anstreben, die Fortbildung baldmöglichst zu absolvieren. Wie TE anmerkte, geht das Wissen schnell verloren, da man in der Praxis meist nur spezielle Inhalte benötigt. Wenn man die AII-Fortbildung direkt im Anschluss absolviert, wird nicht viel zusätzliches Wissen aufgebaut. Der Fokus liegt mehr auf der methodischen Anwendung und darauf, über den Tellerrand hinauszuschauen sowie das Wissen fachübergreifend einzusetzen.

Den Wechsel in die Beamtenlaufbahn empfehle ich jedoch nicht. In vielen Bundesländern ist der Aufstieg durch zahlreiche Formalitäten erschwert und für mich um Vergleich zu einem TB nicht attraktiv genug.


funkenstrahl

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Antw:BL II oder 2. QE und dann 3. QE
« Antwort #9 am: 02.10.2024 08:04 »
Ein Jahr ausgelernt in der Verwaltung  tätig sein und dann schon ein derartiges Anspruchsdenken an den Tag legen, kann als Ambition aber viel mehr noch als Gier ausgelegt werden.

Klassischer Fall von in der Vergangenheit leben. Auslernen und drei Jahre erstmal auf der E5 sitzen, stimmts? Und dann geht die Motivation der jungen Menschen so richtig flöten. Die jungen Azubis sind oftmals blickiger, als die "Alteingesessenen". Unsere jüngste Amtsleiterin ist U30 und das ist gut so!

Wie von Organisator angemerkt geht es hier nicht um E5, die Beitragserstellerin hat ja die Voraussetzungen für bis zu E9a.

Es geht hier auch nicht um "blickige Azubis", oder darum, dass die jüngste Amtsleiterin U30 ist und das gut sein soll. Ich hoffe doch, die Amtsleiterin ist gut, weil sie gut und nicht nur weil sie jung ist. Es gibt auch nach meiner Erfahrung sehr kompetente und engagierte junge Kolleginnen und Kollegen. Und etliche, die in Führungspositionen mMn gut aufgehoben sind und dementsprechend gefördert werden sollten.

Aber bei jemandem, der ein Jahr nach der Ausbildung Beamtenrecht und die Laufzeiten der Beamten bzw. das Beurteilungsverfahren vergessen hat bzw, nicht eigenmächtig nachlesen kann, hege ich tatsächlich Zweifel, ob das gut durchdacht sein kann. Ferner wenn man aussagt, dass das hier zu wenig Informationen zum BL II sind:

https://www.bvs.de/ausbildung/verwaltung/verwaltungsfachwirte-bl-ii/

Falls es nicht ganz offensichtlich ist, da ist ergänzend auch noch ein Link zur LPBS unterhalb der FAQs und oberhalb der direkten Ansprechpartner angeführt. Das, was da nicht direkt beantwortet wird, ist mit dem Arbeitgeber zu klären.
Und ja, ich habe verstanden, dass nach Erfahrungswerten gefragt wurden, aber es gibt keinen Erfahrungswert, wie das ist direkt nach der QE 2 in die QE 3 zu wechseln. Stufenlaufzeiten und Beurteilungen von Beamten müssen nach dem VFA-K bekannt sein. Das geht nicht direkt danach. Selbst nicht wenn man vom Beurteilungssystem absieht, was einem den Weg zur QE 3 auch komplett verbauen kann, wenn die Konkurrenz besser beurteilt wird.

Für jemanden, der in jungen Jahren vom mittleren in den gehoben Dienst aufsteigen möchte, sollte und - ich spreche hier im allgemeinen Interesse eines Arbeitgebers/Dienstherrn – auch Eigeninitiative an den Tag legen. Immerhin sprechen wir von Kolleginnen und Kollegen die künftig viel Verantwortung übernehmen sollen, wenn nicht „nur“ für den Dienstauftrag, sondern u.U. sogar für Personal. Und wenn man dann auf etwas Gegenwind und überspitztem Geschreibe in einem Forum mit einer Beleidigung reagiert
...Ich glaube dir als Beamter (oder auch tarifbeschäftigter Sesselpupser) fehlt diese Ambition wohl...
bin ich tatsächlich der Meinung, da sollten noch Kernkompetenzen geschärft werden, die nicht während dem BL II vermittelt werden, sondern die Arbeits- / Dienstzeit mit sich bringt (bzw. bringen kann). Besonders der Umgang mit Kollegen, wenn es um die 3,50 € mehr Gehalt des Kollegen geht, der viel weniger leistet als man selbst und noch gar nicht so lange dabei ist und doof ist und gemein ist und letzten sich ein Küchentuch zu viel genommen hat und so weiter und so weiter… viele werden verstehen, worauf ich hinaus will.

Wenn der Aufstieg dennoch sehr schnell ermöglicht werden sollte: die Neider warten im dienstlichen Umfeld, nicht in einem Forum. Daher sollte man grundsätzlich eine gewisse Souveränität an den Tag legen können.

Ich bin nach der Ausbildung direkt in der E9a eingruppiert worden. Es war die Frage ob ich nach zwei Jahren (wie vom AG angeboten) den BL II absolviere oder ob ich noch mal Anwärter in der 2. QE machen möchte. Denn da sollte ich mich definitiv in den nächsten Jahren entscheiden, da ich dann ja auch Anwärterbezüge erhalte und das mit Anfang 20 noch machbarer ist als mit 30.

Ich weiß kenne mich mit Beamtenrecht tatsächlich ziemlich gut aus, das hast (und kannst) außerdem du nicht zu beurteilen. Ich habe eine verdammt guten Schnitt in meiner Abschlussprüfung hingelegt und nach zwei Jahren als Sachbearbeiterin möchte ich mich entscheiden, ob ich den BL II mache (wie Angeboten) oder eben in die Beamtenlaufbahn einsteige. Und die Kernfrage war, wie die Erfahrungen für Andere war (sagt ja auch schon meine Überschrift).

Ich kenne die BVS Seite auswendig lieber R Go, wie ich dir schon geschrieben habe, stehen da keine Antworten zu meinen Fragen. Aber lesen ist wohl auch nicht so dein Ding. In den FAQs sind ebenfalls keine relevanten Antworten.

Falls du dich mit dem Beamtenrecht auskennen würdest, würdest du auch wissen, dass ich ERST die 2. QE machen muss und erst dann die 3. QE. Somit mache ich nicht DIREKT nach der 2. QE die 3. QE. Das macht schon einen Unterschied.

An Eigeninitiative fehlt es mir nicht, keine Sorge :) Wenn du dich durch das Wort Sesselpupser beleidigt fühlst, ist es nicht mein Problem.

Ich bin auch Souverän. Nur wenn du mir mit deinen frechen Antworten so kommst, musst du damit leben, dass diese zurück prallen.

Hallo Funkenstrahl,

so wie ich dich jetzt verstanden habe, gibt es für dich die Option, nochmal eine Ausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst als Beamtenanwärter zu absolvieren und in den darauffolgenden Jahren noch das Studium für den gehobenen Dienst drauf zu packen oder den Angestelltenlehrgang (2 Jahre) zu absolvieren um als TB in den gehobenen Dienst zu kommen.

Ich stande vor derselben Wahl. Auch ich hatte eine Ausbildung im mittleren Dienst mit Eingruppierung nach E9a absolviert. Ich entschied mich jedoch gegen den Aufstiegslehrgang und für das Studium, um den Beamtentitel mitzunehmen. Diese Entscheidung traf ich damals aus verschiedenen Gründen. Ich holte meine Fachhochschulreife nach (in Ba-Wü gibt es dafür nach einer Ausbildung ein einjähriges Modell) und begann direkt darauf das Studium als Beamtenanwärter.
Wieso also nicht direkt das Studium machen (im Notfall die Fachhochschulreife/Abitur nachholen, falls du das nicht in der Tasche hast) wenn du langfristig in den gehobenen Dienst willst und wenn möglich, verbeamtet werden. Gerade als junger Mensch hast du wahrscheinlich die Energie und die Motivation dazu.
Wenn dir die Verbeamtung aber keine Rolle spielt, kannst du natürlich direkt den Aufstiegslehrgang machen und Zeit sparen.
Mit einer Ausbildung in der QE II mit Beamtenverhältnis würdest du aber wahrscheinlich auch zunächst weniger verdienen als mit der E9a als TB. Einfach weil du dort im Eingangsamt besoldet werden würdest, was sobald ich weiß, in Bayern die A6 oder A7 ist.

Danke für die hilfreiche Antwort. Hilft mir schon mal weiter. Dass ich im mittleren Dienst erstmal weniger verdiene, ist kein Problem mit meinen 20 Jahren. Anders wäre es natürlich wenn ich mich erst mal für meinen AG bezahlt mache und solange auf der E9a bleibe, dass ich gewinnbringend bin (laut R Go). Denn dann könnte ich mich vermutlich erst mit ca 30 Jahren weiterbilden. Aber wer weiß was dann für kosten auf mich zu kommen, die ich mit Anwärterbezügen vielleicht nicht stemmen kann.

Ich glaube, der beste Weg wäre es die 2. QE nachzuholen und dann irgendwann die 3. QE zu absolvieren. Danke Imperator :)

funkenstrahl

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Antw:BL II oder 2. QE und dann 3. QE
« Antwort #10 am: 02.10.2024 08:08 »
Ich unterrichte sowohl in AI als auch in AII und rate allen, die eine langfristige Karriere im Bereich AII anstreben, die Fortbildung baldmöglichst zu absolvieren. Wie TE anmerkte, geht das Wissen schnell verloren, da man in der Praxis meist nur spezielle Inhalte benötigt. Wenn man die AII-Fortbildung direkt im Anschluss absolviert, wird nicht viel zusätzliches Wissen aufgebaut. Der Fokus liegt mehr auf der methodischen Anwendung und darauf, über den Tellerrand hinauszuschauen sowie das Wissen fachübergreifend einzusetzen.

Den Wechsel in die Beamtenlaufbahn empfehle ich jedoch nicht. In vielen Bundesländern ist der Aufstieg durch zahlreiche Formalitäten erschwert und für mich um Vergleich zu einem TB nicht attraktiv genug.

Bei unserem AG ist es so, dass ich nach der 2. QE mich auf die 3. QE bewerben kann und während der Ausbildung zum gehobenen Dienst meine Vergütung (z.B. A7) einfach weiter gezahlt bekomme. Das wäre für mich eine gute Option.

Imperator

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Antw:BL II oder 2. QE und dann 3. QE
« Antwort #11 am: 02.10.2024 10:44 »
Sehr gerne!

"Bei unserem AG ist es so, dass ich nach der 2. QE mich auf die 3. QE bewerben kann und während der Ausbildung zum gehobenen Dienst meine Vergütung (z.B. A7) einfach weiter gezahlt bekomme. Das wäre für mich eine gute Option."

Diese Option gibt es bei meinem Dienstherrn auch. Der Weg dauert zwar länger, der Vorteil darin besteht aber, dass man die ganze Zeit über ein volles Gehalt genießen darf.

Es heißt nicht umsonst; Alle Wege führen nach Rom.

Viel Erfolg für den weiteren Werdegang.