Autor Thema: Erkrankung an Gleittagen  (Read 5068 times)

Casa

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Antw:Erkrankung an Gleittagen
« Antwort #30 am: 23.09.2024 14:36 »
Zitat
Also meinst du, er legt am 2.1.  seine AUB vor und gibt zusätzlich an, seit dem 20.12. AU gewesen zu sein?
Und das er ab dem 4. Tag eine AUB vorlegen müsste, ist dann egal, weil der 2.1. sein erster dienstplanmäßiger Tag ist?

Richtig bzw. pflichtmäß wäre meines Erachtens, der AN muss sich am 20.12. AU melden und innerhalb der üblichen Frist eine AUB vorlegen. Das EFG macht keinen Unterschied zwischen "AU" und "AU bei Bezahlung wegen Gleittag." AU ist AU, diese ist anzuzeigen und nachzuweisen.

Auf den Fristbeginn gem. EFG hat die AU und deren Nachweis Einfluss. Insoweit müsste ein Arzt dem AN auch für Gleittage eine AUB ausstellen, wenn der AN AU erkrankt.


Zitat
Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und die Bescheinigung über ihre
voraussichtliche Dauer erfordern
– ebenso wie die ärztliche Beurteilung zur stufenweisen
Wiedereingliederung – wegen ihrer Tragweite für Versicherte und ihrer arbeits- und
sozialversicherungsrechtlichen sowie wirtschaftlichen Bedeutung besondere Sorgfalt.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

dregonfleischer

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Antw:Erkrankung an Gleittagen
« Antwort #31 am: 24.09.2024 18:22 »
Die korrekte Umsetzung ist aber die, dass der Gleitzeittag verfällt. Bei mehrere Gleitzeittagen hintereinander, die bei uns aber gar nicht möglich sind, kommt es wohl auf Goodwill das Arbeitgeber an bzw. darauf ob man da die Zeiterfassung durch den sofortigen Eintrag der AU noch ändern kann. An den Gleittagen schuldet man halt keine Arbeitszeit also ist es genau wie am Wochenende reine Privatsache ob man leidend auf dem Sofa liegt oder Kurzurlaub macht,

 Das wuerde ich mir nicht bieten lassen das ich nicht mehrere tage hintereinander meine plusstunden nehmen kann

MoinMoin

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Antw:Erkrankung an Gleittagen
« Antwort #32 am: 24.09.2024 19:22 »
Die korrekte Umsetzung ist aber die, dass der Gleitzeittag verfällt. Bei mehrere Gleitzeittagen hintereinander, die bei uns aber gar nicht möglich sind, kommt es wohl auf Goodwill das Arbeitgeber an bzw. darauf ob man da die Zeiterfassung durch den sofortigen Eintrag der AU noch ändern kann. An den Gleittagen schuldet man halt keine Arbeitszeit also ist es genau wie am Wochenende reine Privatsache ob man leidend auf dem Sofa liegt oder Kurzurlaub macht,

 Das wuerde ich mir nicht bieten lassen das ich nicht mehrere tage hintereinander meine plusstunden nehmen kann
Tja, gehe zu den Richtern und überzeuge dich, dass sie falsch liegen. Und.
Stimmt ich möchte auch den Sonntag den ich krank war am Montag nachholen.

MoinMoin

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Antw:Erkrankung an Gleittagen
« Antwort #33 am: 24.09.2024 20:30 »
Ach ja, das ganze wird durch nur dort zum Problem, wo Menschen mehrtägige Gleitzeittage wie Urlaubstage betrachtet und genutzt haben wollen.
Wenn man kurzfristig Gleitzeittage wieder stornieren kann oder nehmen kann, dann kommt das Problem nicht auf.

Umlauf

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Antw:Erkrankung an Gleittagen
« Antwort #34 am: 26.09.2024 14:32 »
Die korrekte Umsetzung ist aber die, dass der Gleitzeittag verfällt. Bei mehrere Gleitzeittagen hintereinander, die bei uns aber gar nicht möglich sind, kommt es wohl auf Goodwill das Arbeitgeber an bzw. darauf ob man da die Zeiterfassung durch den sofortigen Eintrag der AU noch ändern kann. An den Gleittagen schuldet man halt keine Arbeitszeit also ist es genau wie am Wochenende reine Privatsache ob man leidend auf dem Sofa liegt oder Kurzurlaub macht,

 Das wuerde ich mir nicht bieten lassen das ich nicht mehrere tage hintereinander meine plusstunden nehmen kann


Das würde ich mir auch nicht gefallen lassen. Einfach irgendwelche Regeln beachten müssen. Wo käme ich da hin?
 :-X