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Regelung Jahressonderzahlung bei Tarifwechsel/Überleitung

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Bedko74:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 28.09.2024 19:19 ---Es erfolgt keine Kürzung. Bis September wurde ja auch Entgelt gezahlt.

--- End quote ---

Dann monatsanteilig 9/12 nach TVöD VKA und dann noch 3/12 nach TVV?

TVOEDAnwender:
Nein. Ihr seid seit 1.10. Im TV V übergeleitet. Daher gibt es nur noch die SZ nach TV V. Der TVöD findet keinerlei Anwendung.

Bedko74:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 01.10.2024 19:36 ---Nein. Ihr seid seit 1.10. Im TV V übergeleitet. Daher gibt es nur noch die SZ nach TV V. Der TVöD findet keinerlei Anwendung.

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Ok und dann aber volle SZ. Das heißt SZ = Oktobergehalt

KlammeKassen:

--- Zitat von: Bedko74 am 01.10.2024 23:00 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 01.10.2024 19:36 ---Nein. Ihr seid seit 1.10. Im TV V übergeleitet. Daher gibt es nur noch die SZ nach TV V. Der TVöD findet keinerlei Anwendung.

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Ok und dann aber volle SZ. Das heißt SZ = Oktobergehalt

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Jap da müsstest also im Dezember einfach das doppelte Gehalt bekommen (insofern du nicht zufällig im November einen Stufenaufstieg hast), ansonsten halt das doppelte Oktobergehalt

Bedko74:
SZ war 100% Oktobergehalt (12/12), nur dann halt mehr versteuert, sodass weniger Netto als üblich rauskommt

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