Hi Zusammen,
vielen Dank für euere Antworten. Mir ist allerdings noch unklar, ob es zu einer anteiligen Auszahlung der (Jahres-)Sonderzahlung kommt. Da wir zum 1. Oktober übergeleitet werden bedeutet dies ja, man ist bis jetzt nur einen Monat im TVV und somit erhält man nur 1/12 ("monatsanteilig") vom Bemessungszeitraum Oktober.
Oder wie ist das geregelt?
Wie sieht ihr das?
Also, wenn die Überleitung im Oktober stattfindet, bekommt ihr mindestens 3/12 (da 3 Monate unter TV-V), das Oktobergehalt ist nur die Grundlage für die 100 Prozent. Ich gehe davon aus, dass du im TV-V mehr verdienst als im TVöD? Ansonsten müsstest du eigentlich mindestens 2 Entgeltgruppen heruntergestuft werden, damit das nicht so wäre.
Sprich: dein neues Oktobergehalt x (3/12).
Fraglich bleibt jetzt, was mit den TVöD Monaten ist.... aber eigentlich müssten die als absolviert gelten, weil der Arbeitgeber derselbe ist (insofern du seit mindestens 1.1.2024 dort beschäftigt bist). Bist du beispielsweise erst im März angefangen, würde es 10/12 geben.