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[Allg] PKV - Beitragserhöhungen

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Bauernopfer:

--- Zitat von: EdekaA11 am 27.11.2024 13:17 ---
--- Zitat von: Umlauf am 27.11.2024 12:29 ---
--- Zitat von: EdekaA11 am 27.11.2024 12:28 ---
--- Zitat von: Bauernopfer am 27.11.2024 12:08 ---
--- Zitat von: EdekaA11 am 26.11.2024 17:40 ---
--- Zitat von: Bauernopfer am 26.11.2024 16:48 ---
--- Zitat von: EdekaA11 am 26.11.2024 16:42 ---
--- Zitat von: Bauernopfer am 26.11.2024 15:52 ---
--- Zitat von: Ebs am 25.11.2024 14:04 ---Hallo,

hatte letzte Woche auch Post von der Debeka.
Bisheriger Beitrag (bei 30% PKV/70% Beihilfe): 234,- €
neuer Beitrag: 301,- € macht einen Unterschied von 67,- €.
Als Mindestversorgungsentgegennehmer zuzüglich einer popeligen DDR-Rente, bin ich natürlich begeistert.

--- End quote ---

Heute Post von der Debeka mit Datum 08.11.2024 zur Beitragserhöhung ab 2025 (30% PKV und 70% Beihilfe)
Bei mir: Für P30 und PVB Erhöhung 16,1%, Z30 und TK 25 blieben gleich
Ehefrau:Für P30 und PVB Erhöhung 24,8%, Z30 und TK 25 blieben gleich

Insgesamt 20,8 % bzw. knapp 100 €.

--- End quote ---

Seid Ihr in Pension? Ich frage wegen den Bausteinen?

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Ja, TK 25 ist freiwillig.

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Ich bin immer wieder verwundert, dass trotz der im PKV Bereich so "hoch" gelobten Altersrückstellungen, die Beiträge im Pensionsalter so stark ansteigen. Vor allem im  Pensionsalter möchte man Ruhe haben und sich nicht über vergleichsweise stärkere Kostensteigerungen ärgern. Bei uns auf der Behörde gibt es einige mD "bald" Pensionäre die aufgrund Kindererziehung, Pflegefall etc. nicht mal ansatzweise auf die 71,75% kommen. Die trifft so eine Steigerung sehr stark. Wünschenswert wäre es, wenn man vorallem Pensionäre vor stark steigenden Beiträgen schütz - durch Erhöhung der Beihilfe bei bestimmten Konstellationen etc.

--- End quote ---
Laut von der Debeka beigefügtem Alternativangebot könnte ich monatlich insgesamt ca. 120 € sparen, wenn ich auf die Wahlleistungen Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung verzichten würde. Dadurch könnte man Beitragssteigerungen abfedern. Dies muss aber jeder mit sich selbst ausmachen, ob er diese Zusatzleistung unbedingt beanspruchen will bzw. ob er sie sich dauerhaft leisten kann/will.

--- End quote ---

Nur eine Frage: Bedeutet es, wenn du die Chefarztbehandlung ablehnst, dass du nicht nach den Höchstsätzen 3,5 etc. behandelt wirst? Entschuldigt, wenn meine Frage für manch andere komisch klingt.

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Das eine hat mit dem anderen eigentlich nichts zu tun.

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Du schreibst "eigentlich". Also könnte es theoretisch doch so sein?

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Wahlleistungen haben mit den Höchstsätzen nichts zu tun.
Was bedeutet verzichten? Das kannst du dann, wenn dir diese Wahlleistungen vertraglich zustehen. Ist dies der Fall, zahlt dir die KV und ggf. auch die Beihilfe (bei mir durch zusätzlichern Beihilfebeitrag von mtl. 22 €) ein Tagegeld.

EdekaA11:

--- Zitat von: PushPull am 27.11.2024 13:19 ---
--- Zitat von: Bauernopfer am 27.11.2024 12:08 ---Laut von der Debeka beigefügtem Alternativangebot könnte ich monatlich insgesamt ca. 120 € sparen, wenn ich auf die Wahlleistungen Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung verzichten würde. Dadurch könnte man Beitragssteigerungen abfedern. Dies muss aber jeder mit sich selbst ausmachen, ob er diese Zusatzleistung unbedingt beanspruchen will bzw. ob er sie sich dauerhaft leisten kann/will.

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Puh, das würde ich mir gut überlegen. Nachdem ich meine Schwiegermutter (GKV) im Krankenhaus im Sechsbettzimmer besucht habe, muss ich sagen: das ist für mich keine Option.

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Ich habe noch nie Sechsbettzimmer gesehen. Bei uns auf dem Land gibt es ausschließlich 2 Bett Zimmer. Lediglich in der Notaufnahme gibt es 4 Betten wo die Notfälle nach und nach behandelt werden.

frankundfrei:
Hier aus nem anderen Thread/Thema:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124872.0.html#new


--- Zitat von: EdekaA11 am 27.11.2024 13:17 ---.....
Nur eine Frage: Bedeutet es, wenn du die Chefarztbehandlung ablehnst, dass du nicht nach den Höchstsätzen 3,5 etc. behandelt wirst? Entschuldigt, wenn meine Frage für manch andere komisch klingt.

--- End quote ---

Das eine hat mit dem anderen eigentlich nichts zu tun.


Du schreibst "eigentlich". Also könnte es theoretisch doch so sein?


Das war auch meine Frage, eine AW findest Du hier:

--- Zitat von: LehrerBW am 23.11.2024 14:55 ---Das stimmt nicht…Wahlleistungen haben nichts mit dem 2,8 oder 3,5 fachen Satz zu tun.
Ich habe auch keine Wahlleistungen sowohl bei Beihilfe wie PKV und bei meiner Nasennebenhöhlenop wurde alles bezahlt. Auch das ganze 2,5 fache usw.
Wurde halt von nem normalen Arzt operiert und nicht vom Chefarzt.

--- End quote ---

Der "Verband, der mit den Versicherern zu tun hat", antwortete mir gestern und bestätigte dies so auch, 3,5 fach habe nix mit den Wahlleistungen zu tun...ich rate Dir, die Leistungen in den Tarifblättern deiner PKV genau zu lesen...und dann die GOÄ und GOZ, dennoch wurde ich daraus nicht abschliessend schlau, aber es hilft dennoch....dann liest man das KrankHG etc....
die Verbandsinfo , ich fragte auch danach, ob man sich pberhaupt also ZAHN versichern muss, (AW: nein):

Ich hatte gefragt, ob bis 3,5 fach entfällt, wenn man die Wahlleistungen kündigt:

1. Nach § 193 Abs. 3 VVG ist zur Erfüllung der Pflicht zur Versicherung lediglich Versicherungsschutz in
Tarifen erforderlich aber auch ausreichend, die eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre
Heilbehandlung i.S.d. § 12 KVAV vorsehen. Eine Abdeckung der Kosten für Zahnbehandlung und
Zahnersatz, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld und Kuren ist dagegen nicht verpflichtend.


2. Bei Abwahl der Wahlleistungen entfällt die gesamte Kostenerstattung für den Chefarzt sowie
die Übernahme der Kosten für eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

 Letztlich brauchst Du all dies aber von deiner PKV/Beihilfestelle schriftlich...falls Du danach handeln willst.

frankundfrei:

--- Zitat von: Bauernopfer am 27.11.2024 12:08 ---Laut von der Debeka beigefügtem Alternativangebot könnte ich monatlich insgesamt ca. 120 € sparen, wenn ich auf die Wahlleistungen Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung verzichten würde. Dadurch könnte man Beitragssteigerungen abfedern. Dies muss aber jeder mit sich selbst ausmachen, ob er diese Zusatzleistung unbedingt beanspruchen will bzw. ob er sie sich dauerhaft leisten kann/will.

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@Bauernopfer: das betrifft aber nicht nur 1 versicherte Person, oder?

Organisator:

--- Zitat von: Bauernopfer am 27.11.2024 12:08 ---Laut von der Debeka beigefügtem Alternativangebot könnte ich monatlich insgesamt ca. 120 € sparen, wenn ich auf die Wahlleistungen Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung verzichten würde. Dadurch könnte man Beitragssteigerungen abfedern. Dies muss aber jeder mit sich selbst ausmachen, ob er diese Zusatzleistung unbedingt beanspruchen will bzw. ob er sie sich dauerhaft leisten kann/will.

--- End quote ---

Risikoabwägung: Diese Wahlleistungen kann man auch in Anspruch nehmen, wenn man sie nicht versichert hat, nämlich als Selbstzahler.

Da musst du dann nur abwägen, ob du das Risiko über die KV absichern willst, selbst dafür bezahlen oder auf die Leistungen verzichten möchtest.

Je nach Alter und Risikoeintrittswahrscheinlichkeit könnte man auch 5 Jahre 120,-- € monatlich beiseite legen, hätte dann (halbwegs gut verzinst) 8.000 € auf der hohen Kante und wäre für alle Eventualitäten gesichert. Und hätte ab dann 120 € mehr im Monat zur Verfügung.

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