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Welche Eingruppierung ist im TVL  nach einem Fernstudium Master Abschluss MBA  (aufbauend auf einen Fachwirt) möglich?

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Autor Thema: Master Fernstudium nach Fachwirt/Eingruppierung TVL  (Read 971 times)

Planlos

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Welche Eingruppierung ist im TVL  nach einem Fernstudium Master Abschluss MBA  (aufbauend auf einen Fachwirt) möglich?

MoinMoin

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Antw:Master Fernstudium nach Fachwirt/Eingruppierung TVL
« Antwort #1 am: 27.09.2024 10:57 »
EG15

Man ist entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und bei fehlender Voraussetzung in der Person eine EG niedriger.
Also auch ohne einem Schulabschluss ist im TV-L somit eine EG14 jederzeit möglich.

Ob jedoch ein AG eine Tätigkeitsprofil hat, in dem du mit deinem Studium gesucht wirst und der EG13 entspricht kann ich dir leider nicht sagen.


Planlos

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Antw:Master Fernstudium nach Fachwirt/Eingruppierung TVL
« Antwort #2 am: 27.09.2024 12:15 »
Danke Moin Moin, ist das grundsätzlich so, dass die Eingruppierung nach Tätigkeit getroffen wird. Meine Referatsleitung argumentiert, dass ohne Hochschulabschluss keine Eingruppierung in den gehobenen Dienst möglich ist.

MoinMoin

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Antw:Master Fernstudium nach Fachwirt/Eingruppierung TVL
« Antwort #3 am: 27.09.2024 12:38 »
Danke Moin Moin, ist das grundsätzlich so, dass die Eingruppierung nach Tätigkeit getroffen wird. Meine Referatsleitung argumentiert, dass ohne Hochschulabschluss keine Eingruppierung in den gehobenen Dienst möglich ist.
Dann sind das offensichtlich Beamte, die Beamtengedöns auf Angestellte überstülpen, denn einen gD gibt es nicht im Tarifrecht. Natürlich können sie fordern, dass EG13 nur Promovierte bekommen und EG15 nur Habilitierte. Sie können aber auch einem Schulabbrecher eine EG14 Tätigkeit übertragen, wenn sie wollen und er die Bestenauslese gewonnen hat.

Aber tariflich gibt es keine Ausbildungsschranken bei einer Tätigkeitsübertragung und der Eingruppierung, wenn das jemand behauptet, dann ist er ahnungslos oder lügt.

Planlos

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Antw:Master Fernstudium nach Fachwirt/Eingruppierung TVL
« Antwort #4 am: 27.09.2024 13:14 »
Danke für deine Rückmeldung. Aktuell ist es so, dass meine Kollegen mit Bachelor Abschluss jeweils eine Entgeltgruppe höher eingruppiert sind, obwohl es sich um exakt die gleiche Tätigkeit handelt.

MoinMoin

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Antw:Master Fernstudium nach Fachwirt/Eingruppierung TVL
« Antwort #5 am: 27.09.2024 13:30 »
EG15

Man ist entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und bei fehlender Voraussetzung in der Person eine EG niedriger.
Dann fehlt dir die Voraussetzung in der Person und die Tätigkeit hat keine Fallgruppe, bei der man auch ohne Ausbildung entsprechend eingruppiert ist.
Oder der Ag behauptet, dass es eine Ausbildungsvoraussetzung gibt (z.B. im Bereich IT oder im allg. Verwaltung Bereich ist das idR nicht mehr geben (da gibt es 2 Fallgruppen in der 9b die ohne Ausbildungsvoraussetzung sind)).
In welchem Bereich der Entgeltordnung bist du eingruppiert?

Planlos

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Antw:Master Fernstudium nach Fachwirt/Eingruppierung TVL
« Antwort #6 am: 27.09.2024 13:37 »
Ich bin aktuelle in E8 eingruppiert, Sachbearbeitung Anerkennungsverfahren..

MoinMoin

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Antw:Master Fernstudium nach Fachwirt/Eingruppierung TVL
« Antwort #7 am: 27.09.2024 13:46 »
Ich bin aktuelle in E8 eingruppiert, Sachbearbeitung Anerkennungsverfahren..
Und die Kollegen mit Bachelor sind in der 9a ? Da kann aber die Ausbildungsvoraussetzung Bachelor nicht der Grund sein.

Erst in in 9b Fg 3 gilt:
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.

Und wenn di 9b sind, und die die identischen Tätigkeiten übertragen bekommen hast, dann wärest du mindestens 9a
Wobei ich behaupten würde, du wärest dann auch 9b Fg2 (oder Fg1)

Planlos

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Antw:Master Fernstudium nach Fachwirt/Eingruppierung TVL
« Antwort #8 am: 27.09.2024 14:18 »
Jawohl, die sind in 9a. Wo kann ich mich über die Fallgruppen informieren? Bzw. wo ist das festgehalten? Du siehst ich bin ziemlich planlos :) in der Sache. Ich habe Anfang Oktober ein Gespräch mit der Referatsleitung und möchte mich so gut wie möglich vorbereiten.

MoinMoin

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Antw:Master Fernstudium nach Fachwirt/Eingruppierung TVL
« Antwort #9 am: 27.09.2024 15:46 »
Jawohl, die sind in 9a. Wo kann ich mich über die Fallgruppen informieren? Bzw. wo ist das festgehalten? Du siehst ich bin ziemlich planlos :) in der Sache. Ich habe Anfang Oktober ein Gespräch mit der Referatsleitung und möchte mich so gut wie möglich vorbereiten.
Klingt so, als ob euere personaler genauso planlos sind:
https://www.tdl-online.de/tv-l/tarifvertrag.html
Da findest du die Entgeltordnung. Du dürftest im allg. Verwaltungsteil eingruppiert sein.
Und was für abgeschlossener Hochschulbildungen haben denn die Kollegen? wenn jemand Philosophie hat, dann dürfte er auch keine passende haben  ;D

Und insofern bist du dann übrigens auch in der 9a eingruppiert und solltest flugs das dir zustehende Entgelt einfordern.

Planlos

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Antw:Master Fernstudium nach Fachwirt/Eingruppierung TVL
« Antwort #10 am: 27.09.2024 18:55 »
Danke, hab ich auch gefunden und lese mich durch... Mh.. die haben einen Bachelor in Politikwissenschaften oder Psychologie. Verstehe ich dich richtig, dass bei allen sozusagen ein Mangel in der Person ist und daher alle gleich eingruppiert werden müssten? Oder Sie sind auch falsch eingruppiert und gehören in 9b?

FearOfTheDuck

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Antw:Master Fernstudium nach Fachwirt/Eingruppierung TVL
« Antwort #11 am: 27.09.2024 20:42 »
Wer soll das hier wissen können? Es kommt darauf an, welche Aufgaben mit welchen Zeitanteilen übertragen wurden. Wen du einem Professor eine Pförtnertätigkeit überträgst, bekommt er auch nur das Gehalt, dass für Pförtner vorgesehen ist. Es wäre also zu prüfen, ob der Bachelor der Kollegen überhaupt für die Tätigkeit eine Rolle spielt.

MoinMoin

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Antw:Master Fernstudium nach Fachwirt/Eingruppierung TVL
« Antwort #12 am: 28.09.2024 09:29 »
Danke, hab ich auch gefunden und lese mich durch... Mh.. die haben einen Bachelor in Politikwissenschaften oder Psychologie. Verstehe ich dich richtig, dass bei allen sozusagen ein Mangel in der Person ist und daher alle gleich eingruppiert werden müssten? Oder Sie sind auch falsch eingruppiert und gehören in 9b?
Nein in der 9b gehören Menschen die 9b Tätigkeiten machen.
Wenn es Tätigkeiten sind für die folgendes gilt:
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.

Dann bekommt der mit einer seiner Tätigkeit entsprechender Hochschulbildung die 9b und jemand der keine Ausbildung hat oder keine entsprechende Hochschulbildung hat nur die 9a.
(Außer wenn man via Fg2 zur 9b kommt)


In eurem Fall müssten alle 9a bekommen, da da die HS keinerlei Rolle spielt.