Amtszulage A13

Begonnen von toomoon, 16.09.2024 10:34

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toomoon

Hallo zusammen,

ich arbeite in der Bundesverwaltung und 20% der A13er in unserer Behörde können bei entsprechender Punktzahl eine Amtszulage erhalten. Zum Stichtag 01.06.2023 war ich 6 Monate A13 und habe entsprechende Punktzahl bekommen. Da noch nicht alle Beurteilungen vorliegen ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Nun frage ich mich, ob auch hier eine 1jährige Wartezeit in A13 erforderlich ist um die Zulage zu erhalten?

Alexander79

Dadurch das die Amtszulage eine Beförderung ist, gilt auch hier die Wartefrist.

Hummel2805

Wie hoch ist denn die Amtszulage beim Bund aktuell?

2strong


Hummel2805

Danke für die Info

bebolus

Zitat von: 2strong in 17.09.2024 19:01
376,24€
Im mD A9 nur knapp 6 Euro brutto weniger.. Schon irgendwie komisch..

2strong


DrStrange

Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen?
Eine Beförderung ist doch ein höherwertiges Amt mit höherem Endgrundgehalt. Die Zulage zählt doch aber nicht zum Grundgehalt!? Wie kann das dann eine Beförderung sein? Oder übersehe ich hier etwas?

amy1987

Paragraf 42 Abs. 2 BBesG: Die Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltfähig. Sie gelten als Bestandteil des Grundgehaltes.

DrStrange

Zitat von: amy1987 in 25.09.2024 06:56
Paragraf 42 Abs. 2 BBesG: Die Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltfähig. Sie gelten als Bestandteil des Grundgehaltes.

Danke  :)