Autor Thema: Anspruch auf Ausgleichzulage während Abordnung (m.d.Z.d.V.), § 13 BBesG  (Read 670 times)

JungerDienst

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Hallo zusammen,

ich bräuchte mal von euch einen Rat. Ich werde in Kürze zu einer anderen Bundesbehörde wechseln, um dort meinen Aufstieg über § 24 BLV machen zu können. Derzeit erhalte ich eine Stellenzulage. Ich werde über eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung wechseln, die drei Monate andauern wird. Die neue Dienststelle hat mir schon die Ausgleichszulage nach § 13 BBesG zugesagt. Fakt ist, dass die Stellenzulage an die tatsächliche Arbeit in meiner jetzigen Dienststelle gebunden ist. Das heißt, ich werde sie schon zu Beginn der Abordnung verlieren. Bisher zahlt meine Dienststelle keine Ausgleichszulagen während Abordnungen. Ich finde jedoch keinen trifftigen Grund, weshalb dieser Anspruch erst nach Versetzung durch die neue Behörde bestehen sollte. Ganz im Gegenteil liefe das ja auch dem Sinn und Zweck der Ausgleichzulage entgegen. Eine Abordnung kann schließlich auch länger als drei Monate laufen. In Kommentaren finde ich wenig Infos, deshalb würde ich mich über Rückmeldungen von erfahrenen Personalern oder Leuten freuen, die in einer ähnlichen Situation waren. Bevor ich meine Dienststelle mit meinem Wunsch konfrontiere, wäre ich mir gern sicher... bei uns wird nämlich gern einfach abgewatscht und da muss ich dann schon mit Argumenten kommen.

Vielen Dank schon mal! :-)