Autor Thema: Verfall Urlaub  (Read 737 times)

Damiane

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Verfall Urlaub
« am: 28.09.2024 10:07 »
Hallo ins Forum,

unser Arbeitgeber hat allen Kollegen schriftlich mitgeteilt, dass wir unseren Jahresurlaub 2024 bis zum 31.12.2024 beantragen und antreten müssen. Ausnahmen sind auf Antrag möglich.
Ich trete  Mitte Januar 2025 eine längere Reise an und hätte dazu auch noch einige Tage Urlaub aus 2024. Ist das möglich oder müsste ich, wenn mein Arbeitgeber nicht zustimmt, diesen Urlaub noch zwangsweise im alten Jahr nehmen,  damit er nicht verfällt ??


MoinMoin

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Antw:Verfall Urlaub
« Antwort #1 am: 28.09.2024 10:11 »
Wenn der AG nicht zustimmt, ist der Urlaub in diesem Jahr zu nehmen. So sieht das BUrlG vor
§7 Absatz 3
Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden.


beides liegt nicht vor.