Sie dürfte keine einschlägige Berufserfahrung haben, daher hat sie nur Anrecht auf Stufe 1.
Man könnte versuchen zu verhandeln über förderliche Zeiten, aber da man quasi schon zugesagt hat, sind da die Grenzen Eng gesteckt.
Denn damit förderliche Zeiten anerkannt werden können, muss der Kandidat dies fordern (also klar machen, gebt mir Stufe 2 oder ich komme nicht) und es darf keinen anderen geeigneten Kandidat geben, der für die Stufe 1 kommen würde.
Warum man bei Variante 1 keine BL1 braucht und bei Variante 2 doch, klingt willkürlich, da fällt mir kein tariflichen Sachgrund ein.
Variante 2 hat für das Amt den Vorteil, dass, wenn deine Frau nicht performt, man sie auf jeden beliebigen eg5 Posten versetzen kann, sie wird Quasie auf der 6 erprobt. Wenn sie die eg6 hat, dann kann man ihr keine 5er Stelle mehr aufdrücken.
Sollte sie aber performen, dann könnte man sie (auch auf dem gleichen Posten) in die EG6 höhergruppieren und alles wäre so, als ob sie von Anfang an in der 6 gewesen wäre.
Also ich sehe da keinen Grund nicht die Variante 2 zu nehmen: Festanstellung sicher, monetär kein Nachteil und BL1 wird man dann sehen, ob es notwendig wird.
Monetäre hat das keinerlei Auswirkungen.