Autor Thema: Büroleiter eines Landtagsabgeordneten - Einordnung Entgeldgruppe  (Read 2377 times)

Mathias86

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Hallo zusammen,

ich hätte gerne eine Einschätzung, weit im Vorfeld.
Es besteht für mich die Option (mündliches Angebot), als Büroleiterin eines Landtagsabgeordneten in Brandenburg in Vollzeit anzufangen.
Dies reizt mich sehr, jedoch steht die finanzielle Frage natürlich im Raum, da bisher noch keine klare Aussage zur Vergütung gemacht wurde.

Vielleicht kann hier jemand aus Erfahrung oder aufgrund von Wissen ein paar Infos geben, was die Einordnung in die Entgeltgruppe usw. angeht.

Ich habe eine erfolgreich abgeschlossene klassische Berufsausbildung (Hotelfach) mit mittlerweile 17 Jahren Berufserfahrung. Davon habe ich mehrere Jahre, wie auch aktuell, in leitender Funktion gearbeitet und viele Verantwortungsbereiche übernommen (Bürotätigkeiten, Ausbilderin etc.).

Nun werde ich allein nicht ganz schlau daraus, in welche TV-L Entgeltgruppe ich eingeordnet werden könnte.
Ich vermute ab der Entgeltgruppe 5. Man sagte mir jedoch, dass auch eine Einordnung in die 9a o. Ä. möglich sei, auch ohne Hochschulabschluss/Studium.

Vielen Dank und liebe Grüße!

2strong

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Dem Abgeordneten in BB stehen monatlich gut 7.000€ (Arbeitnehmerbrutto) für die Anstellung von Beschäftigten zur Verfügung. Dieser Betrag orientiert sich zwar an der Vergütungsstruktur des TV-L, bei der konkreten Bezahlung der Mitarbeiter ist der Abgeordnete jedoch nicht an den TV-L gebunden.

Für die Funktion einer Büroleiterin halte ich die Orientierung an Entgeltgruppe 5 für deutlich zu niedrig. Entgeltgruppe 9b ist sicherlich deutlich passender, ggf. auch Entgeltgruppe 11. Am besten erkundigt Du Dich mal persönlich bei anderen Mitarbeitern Eurer Fraktion, die auch in der letztem Legislaturperiode schon im Amt waren. Die können Dir zu den Gepflogenheiten eine verlässliche Aussage machen.

Mathias86

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Lieben Dank für deine Einschätzung.

Mathias86

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Korrektur zur weiteren Diskussion,
nach einer Information eines Landtagsmitarbeiters:

Die Aussage aus dem Landtag kam nun mit der Information, sofern "nur" eine Berufliche Ausbildung (3 Jährige Handwerk,  IHK) vorliegt, kein Studium o.ä., gilt nur Tarifgruppe 8. Nicht höher...

MarieH

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So ein Quatsch, da würde ich schon alleine dieser Fehlauskunft wegen nicht arbeiten wollen.

2strong

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Die Aussage des Landtagsmitarbeiters ist wirklich Quatsch. Sie muss Dich aber auch nicht beschäftigen. Du schließt schließlich einen Vertrag nicht mit dem Landtag, sondern mit einem Abgeordneten.

Mathias86

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Na mal schauen, nächste Woche gibt es einen Termin dazu.

RsQ

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Es klang ja schon an: Mit Abgeordneten schließt man privatrechtliche Arbeitsverträge, d. h. die sind letztlich frei verhandelbar. Dass man sich am TV-L orientieren will, heißt ja nicht, dass man dessen Parameter übernehmen MUSS. Der Abgeordnete ist ja selbst Herr über sein Budget. Wenn man also EG9/5 möchte, müsste man das im TV-L darunter gelistete Gehalt als Wunschgehalt nennen - und der Abgeordnete kann da zustimmen oder eben nicht ...