Hallo,
nach § 33 Abs. 5 TV-L kann das Arbeitsverhältnis nach Erreichen der Regelaltersrente fortgesetzt werden. Dazu würde mich folgendes interessieren:
1. Nach § 20 Abs. 1 TV-L haben Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.
Wäre der Renteneintritt z.B. am 01.11., würde der Beschäftigte seinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung komplett verlieren? Wird da nicht gezwölftelt?
2. Wenn Rente und weiteres Arbeitsentgelt bezogen wird: Entfällt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht, wenn nicht die volle Rente beantragt wird?
3. Wie oft kann der Arbeitsvertrag verlängert werden? Wie lange darf die maximale Dauer der Verlängerung sein? Darf man z.B. zunächst um drei Monate verlängern und danach um fünf Monate?
Danke.