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Büroleiter eines Landtagsabgeordneten - Einordnung Entgeldgruppe

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2strong:
Die Aussage des Landtagsmitarbeiters ist wirklich Quatsch. Sie muss Dich aber auch nicht beschäftigen. Du schließt schließlich einen Vertrag nicht mit dem Landtag, sondern mit einem Abgeordneten.

Mathias86:
Na mal schauen, nächste Woche gibt es einen Termin dazu.

RsQ:
Es klang ja schon an: Mit Abgeordneten schließt man privatrechtliche Arbeitsverträge, d. h. die sind letztlich frei verhandelbar. Dass man sich am TV-L orientieren will, heißt ja nicht, dass man dessen Parameter übernehmen MUSS. Der Abgeordnete ist ja selbst Herr über sein Budget. Wenn man also EG9/5 möchte, müsste man das im TV-L darunter gelistete Gehalt als Wunschgehalt nennen - und der Abgeordnete kann da zustimmen oder eben nicht ...

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