Autor Thema: Arbeitsvertrag  (Read 904 times)

Selma

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Arbeitsvertrag
« am: 29.09.2024 23:12 »
Guten Abend,

ich habe mal eine Frage. Und zwar habe ich einen 2 jährigen befristeten Arbeitsvertrag, welcher Dezember 2022 begonnen hatte. Im Juni habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben, ohne Probezeit, beim jetzigen Arbeitgeber, der aber erst ab Dezember 2024 beginnt, wenn der befristete Arbeitsvertrag ausläuft.
Kann dieser Seitens des Arbeitgebers einfach widerrufen werden? Nicht das dies geschehen ist, sondern ich frage, weil ich Angst davor habe, wenn ich um eine Umsetzung bitte, dass dies evtl. passieren könnte.

Wäre so etwas zulässig?

MoinMoin

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Antw:Arbeitsvertrag
« Antwort #1 am: 30.09.2024 07:17 »

Arbeitsverträge können nicht widerrufen werden.
Wenn die Verträge nahtlos anschließen, dann gilt das Kündigungsschutzgesetz und der AG kann nicht "grundlos" kündigen.