Autor Thema: Höherwertigen Tätigkeit und Kündigung  (Read 1836 times)

pbrettgaus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Höherwertigen Tätigkeit und Kündigung
« am: 04.10.2024 11:52 »
Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage rund um das Thema höherwertige Tätigkeit und Kündigung.

Zum Sachverhalt:
Ich habe mich verwaltungintern umorientiert und eine höherwertige Stelle aufgenommen. War ich vormals in E11 eingruppiert so ist meine neue Stelle mit E13 bewertet. So lange ich nicht eine Modulare Qualifizierung (Paragraph 25 LVO) abschließe, verbleibe ich in E11 und erhalte gemäß Paragraph 14 TVÖD eine Zulage.

Meine Frage ist nun, ob es für mich irgendwelche Konsequenzen hat, wenn ich meinen Job bei meinem aktuellen Arbeitgeber kündige, ohne vorher die Modulare Qualifizierung abgeschlossen zu haben. Ich denke hier an eine Rückzahlung der Zulage.
Hintergrund meiner Frage ist, dass in nähere Zukunft ggf. ein Umzug anstehen könnte, der vor einigen Wochen noch nicht denkbar war und dieser dazu führen würde, dass ich mich beruflich komplett anders orientieren müsste.

Vielen Dank für Unterstützung!

brian

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 449
Antw:Höherwertigen Tätigkeit und Kündigung
« Antwort #1 am: 04.10.2024 12:15 »
Nein. Die Zulage wird ja für die vorübergehende Ausübung höherwertiger Tätigkeit gezahlt und die übst Du ja tatsächlich bis zum Ausscheiden aus. .