Autor Thema: Wer kann mir die Entgeltabrechnung erklären?  (Read 1981 times)

TVVJohn

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Guten Tag,

ich versuche meine Entgeltabrechnung (TVV) zu verstehen, scheitere aber leider daran. Es gibt z.B. Differenzen zwischen AV-Brutto und Gesamtbrutto EBeschV. Gibt es einen Steuerberater oder jemanden, der sich auf die Überprüfung von TVV-Abrechnungen spezialisiert hat?
Bin kein Gewerkschaftsmitglied, das fällt also schon mal weg.

Viele Grüße

SiegVibe

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Antw:Wer kann mir die Entgeltabrechnung erklären?
« Antwort #1 am: 21.10.2024 16:37 »
Moin,

das dürfte die Hinzurechnung der Zusatzversorgung zur Sozialversicherung sein. Dir wird ein bestimmter Teil der Beiträge des Arbeitgebers für die Betriebsrente auf das Sozialversicherungsbrutto draufgeschlagen. Das könnte schon die Erklärung dafür sein. Schau mal, ob da etwas ähnliches wie "Zusatzversorgung - Hinzurechnung SV" steht.

Gruß

PS: Die Personalabteilung deiner Anstellungsbehörde sollte das eigentlich auch erklären können. Es ist deren Job, dir hierbei behilflich zu sein. Keine falsche Scheu ;)

TVVJohn

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Antw:Wer kann mir die Entgeltabrechnung erklären?
« Antwort #2 am: 21.10.2024 16:47 »
Ja gibt es tatsächlich, danke! Habe mich jetzt etwas angenähert mit dem rechner24.info
Habe Rückwirkend eine höhere Eingruppierung erhalten und versuche das jetzt nachzuvollziehen, ist gar nicht so einfach :)
Z.B. für den letzten Monat wurde eine neue Entgeltabrechnung erstellt (zur ersten im System) die einfach das Delta Entgelt zu der Stufe umfasst.

EDIT: Der Rechner auf rechner24.info kommt leider auch auf leicht abweichende Werte für Lohnsteuer, Steuerbrutto, AV-Brutto. Kann es sein, dass hier auch dieser Beitrag ("Zusatzversorgung - Hinzurechnung SV") für verantwortlich ist?
Unsere Personalabteilung kann mir leider die Abrechnung nicht erklären.. Die würde schon stimmen da durch ein System generiert :o

SiegVibe

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Antw:Wer kann mir die Entgeltabrechnung erklären?
« Antwort #3 am: 21.10.2024 17:05 »
Die Hinzurechnung ist nur für die Sozialversicherung relevant. Also AV, RV, PV, KV. Die Rechner sind immer mit Vorsicht zu genießen. Diese unterliegen keine Überprüfung wie die zertifizierten Personalabrechnungsprogramme. Da sind Differenzen von 5% nicht unüblich.

KlammeKassen

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Antw:Wer kann mir die Entgeltabrechnung erklären?
« Antwort #4 am: 21.10.2024 17:40 »
https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2022-12/Informationen_zur_Berechnung_SV_und_Steuern_der_VBL-Umlage_202301.pdf


https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/zusatzversorgung-des-oeffentlichen-dienstes-44-sozialversicherungsrechtliche-behandlung-der-umlage_idesk_PI13994_HI2158599.html


Hier kommst du dahinter, wie das ganze funktioniert.
(Achtung: Obiger Link ist 2023). In 2025 soll der Freibetrag wohl noch etwas steigen, so dass (insofern das Gehalt gleich bleibt) der Hinzurechnungsbetrag etwas kleiner ausfallen dürfte.

Ich musste mir das auch alles selbst erarbeiten, da bei uns aus der Personalabteilung auch keiner versteht (sich dort hereinarbeiten ist für die PERSONALabteilung wohl nicht vorgesehen... ich kann es inzwischen für mein Einkommen ausrechnen und es stimmt mit den Gehaltsabrechnungen überein,
da die damit überfordert waren, halt Eigeninitiative angelegt

Zu finden auch hier:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/hinweise-zur-zusatzversorgung

https://www.versorgungskassen.de/zusatzversorgung/angebote-fuer-mitglieder/steuerliche-behandlung-der-umlage.html

SiegVibe

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Antw:Wer kann mir die Entgeltabrechnung erklären?
« Antwort #5 am: 21.10.2024 17:50 »
Nett, dass der AG so viel dazu tut. Die individuelle Besteuerung habe ich aufgrund der Irrelevanz in meinen Breitengraden vergessen.  ::) Damit wäre ich auch wieder etwas schlauer. Danke!

TVVJohn

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Antw:Wer kann mir die Entgeltabrechnung erklären?
« Antwort #6 am: 22.10.2024 08:25 »
Danke euch für die hilfreichen Kommentare!
Werde mich einlesen und mir ne excel bauen.

chetti

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Antw:Wer kann mir die Entgeltabrechnung erklären?
« Antwort #7 am: 22.10.2024 12:38 »
SV-Rechtsgrundlagen: § 17 SGB IV i.V.m. § 1 Abs. 1 Sätze 3 und 4 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SVEV).

Interessant finde ich in diesem Zusammenhang, dass die gesetzliche Vorgabe im § 17 SGB IV vorsieht, eine möglichst weitgehende Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts sicherzustellen. Die Regelungen im § 1 Abs. 1 Sätze 3 und 4 SVEV bewirken jedoch genau das Gegenteil. Sie führen dazu, dass im ÖD das SV-Brutto erheblich höher als das Steuer-Brutto sowie das Gesamt-Brutto ist (übrigens die einzige Branche, bei der mir das bekannt ist).

Kurios finde die Beitragspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 SVEV. Ein heute im ÖD erstmalig beschäftigte/r Arbeitnehmer/-in muss demnach SV-Beiträge dafür zahlen, dass -wenn er/sie bereits vor dem 31.12.2000 im ÖD beschäftigt gewesen wäre- er/sie einen Anspruch auf Versorgungsbezüge gemäß der dort genannten Voraussetzungen gehabt hätte.

Oftmals waren die heute neu im ÖD eingestellten Kolleginnen und Kollegen am 31.12.2000 noch gar nicht geboren, sollen aber gleichwohl heute SV-Beiträge dafür bezahlen, weil es im ÖD für Zeiten bis 31.12.2000 derartige Ansprüche allgemein gegeben hat.

Im ÖD werden also meines Erachtens über Gebühr SV-Beiträge für die betriebliche Zusatzversorgung gezahlt. Darüber hinaus sind dann nochmal volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (KV-Freibetrag i.H.v. 176,75 Euro) zu zahlen, wenn die Betriebsrente dann endlich gezahlt wird.

KlammeKassen

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Antw:Wer kann mir die Entgeltabrechnung erklären?
« Antwort #8 am: 22.10.2024 12:42 »
SV-Rechtsgrundlagen: § 17 SGB IV i.V.m. § 1 Abs. 1 Sätze 3 und 4 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SVEV).

Interessant finde ich in diesem Zusammenhang, dass die gesetzliche Vorgabe im § 17 SGB IV vorsieht, eine möglichst weitgehende Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts sicherzustellen. Die Regelungen im § 1 Abs. 1 Sätze 3 und 4 SVEV bewirken jedoch genau das Gegenteil. Sie führen dazu, dass im ÖD das SV-Brutto erheblich höher als das Steuer-Brutto sowie das Gesamt-Brutto ist (übrigens die einzige Branche, bei der mir das bekannt ist).

Kurios finde die Beitragspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 SVEV. Ein heute im ÖD erstmalig beschäftigte/r Arbeitnehmer/-in muss demnach SV-Beiträge dafür zahlen, dass -wenn er/sie bereits vor dem 31.12.2000 im ÖD beschäftigt gewesen wäre- er/sie einen Anspruch auf Versorgungsbezüge gemäß der dort genannten Voraussetzungen gehabt hätte.

Oftmals waren die heute neu im ÖD eingestellten Kolleginnen und Kollegen am 31.12.2000 noch gar nicht geboren, sollen aber gleichwohl heute SV-Beiträge dafür bezahlen, weil es im ÖD für Zeiten bis 31.12.2000 derartige Ansprüche allgemein gegeben hat.

Im ÖD werden also meines Erachtens über Gebühr SV-Beiträge für die betriebliche Zusatzversorgung gezahlt. Darüber hinaus sind dann nochmal volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (KV-Freibetrag i.H.v. 176,75 Euro) zu zahlen, wenn die Betriebsrente dann endlich gezahlt wird.

Korrekt. Sehe ich genauso wie du. Das Problem ist, dass es als Umlageverfahren läuft, sonst wäre die Berechnung auch wieder "besser" für uns (kapitalgedeckte BAV).
Wer unterhalb der BBG arbeitet, finanziert hier aufgrund der BAV die Krankenkasse und Pflegeversicherung übermäßig gut. Ich finde das auch immer obskur, dass das SV-pflichtige Einkommen höher ist als das Bruttoeinkommen. Das habe ich vorher auch noch nicht erlebt.