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Elternzeit des ersten Kindes nachholen

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Flying:

--- Zitat von: Marber85 am 10.10.2024 13:11 ---Also wenn ich es richtig deute, bist du zu 99% ein Mann. Du willst mehrere Jahre unbezahlt in Elternzeit gehen? Eine nicht ganz unberechtigte Frage als Zwillingsvater: Wie zum Teufel willst du das finanzieren? Im Lotto gewonnen? Dann arbeitet man nicht im ÖD. Gut geerbt? Dann herzlichen Glückwunsch. Ich war jetzt zum zweiten Mal 3 Monate ohne jegliches Elterngeld in EZ und weiß nicht, wie lange ich brauche um das finanzielle Defizit irgendwie wieder reinzuholen.

Und du willst theoretisch JAHRE in EZ gehen? Wie genau soll das bitte gehen?

--- End quote ---

Neid lass nach...

BeamterNWmD:
An all die anderen: Könnt ihr eure unnötige off-topic-Diskussion bitte woanders führen? Danke! Hier hat jmd. ein ernstes Problem bzw. eine dringende Frage und erwartet zurecht Antworten "on point".


--- Zitat von: Flying am 04.10.2024 11:18 ---Hi,

Erfahrungen nicht, aber die Regelungen sind aus meiner Sicht relativ klar.

Ihre Elternzeit können Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Einen Teil davon können Sie auch im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen. Das bedeutet: Sie können Ihre Elternzeit dann nehmen, wenn Sie und Ihr Kind sie wirklich brauchen.. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. Ihre Elternzeit müssen Sie nicht beantragen. Sie können Ihre Elternzeit ganz einfach bei Ihrem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich anmelden.

Sprich 2 Jahre für die ersten beiden Kinder sind noch frei und volle 3 Jahre fürs Dritte.
Dementsprechend kannste jetzt erst ein Jahr fürs dritte Kind nehmen und dann jeweils noch zwei Jahre für alle drei anderen Kinder. Insgesamt also 7 Jahre.

--- End quote ---

Dir vielen Dank für den bisher einzig konstruktiven Beitrag.

Ergänzung dazu:
Die vor dem 3. LJ eines jeden Kindes nicht in Anspruch genommene Zeit, hätte – zumindest bei uns im Hause – entweder mit Erstantrag oder formfrei vor Vollendung des 3. LJs als sog. "Übertragungszeit" deklariert werden müssen (pro Kind max. 24 Mon.), um sie dann bis zur Vollendung des 8. LJs des jew. Kindes nutzen zu können. Ist das ausgeblieben, besteht – zumindest bei uns – nachher kein Anspruch mehr.

Es gibt jedoch im öD der tatsächlichen Beurlaubung (für NRW-Beamte max. 15 Jahre pro Bedienstetem; ob für TV-L/TVöD auch Obergrenzen gelten, entzieht sich meiner Kenntnis). Wenn das Elterngeld aufgebraucht ist, ist es aktuell unerheblich, aus welchem Tatbestand kein Anspruch auf lfd. Bezügezahlung erwächst. Für die Rente/Pension später hat dies jedoch m.W. minimale (negative) Auswirkungen. Aber dies wäre nun in dem Falle (der vergessenen Deklaration) halt nicht mehr zu ändern… Hauptsache, man kann "raus", wenn man möchte/will/muss.


Viel Erfolg bei allem!!

burnoutWerner:
Ich finanziere nichts, demnach keine Schulden, demnach wenig Druck.
Auto ist günstig, auch in der Unterhaltung. Versicherung nur das nötigste. Mehrere Kinder. Miete relativ günstig. Nicht jedes Kind braucht ein eigenes Zimmer.
Wir nehmen keine Drogen (Alk, Zigaretten etc.), dadurch auch ein sehr harmonisches Zusammenleben.
Auf'm Balkon hab ich viel Gemüse, Essen machen wir fast nur selbst.
Ist irgendwie alles einfach und wie früher.

Wir fühlen uns nicht so, als müssten wir verzichten.
Neider gibt's viele, vorallem diejenigen, die im Hamsterrad gefangen sind. Denen erzähle ich stolz, dass ich kaum was mache.

Ein bisschen Einnahmen hier und da kriegt man schon hin wenn man will und das muss man auch nicht versteuern, da ich nicht einsehe, dass Deutschland +100 Milliarden Euro pro Jahr an Steuerhinterziehung verliert (und aktiv nichts dagegen tut) und ich der Depp bin, der zu ehrlich ist.

Heutzutage verliert der ehrliche Steuerzahler und die da oben lachen sich kaputt.

Wer bei den Mist mitmacht ist selber Schuld. Deswegen lebe ich bald ein Leben voller Luxus (+8 Jahre immens viel Zeit, vorallem mit der Familie).


Hold it simple ist meine Devise.
Alles andere macht nur Kopfschmerzen.

Jonesjena:
na dann. sich öffentlich zum Steuerhinterziehen bekennen. Mutig...

burnoutWerner:
Das war nur metaphorisch gemeint. Sowas sollte nicht gemacht werden.

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