Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigung während Elternzeit

(1/2) > >>

Wolf89:
Guten Tag,

ich habe einen unbefristeten Vertrag seit dem 01.11.2020. Vorher war ich auch im öffentlichen Dienst angestellt, aber bei einem anderen Arbeitgeber. Derzeit befinde ich mich bis zum 31.03.2025 in Elternzeit.
Da ich eine neue Arbeitsstelle gefunden habe, möchte ich kündigen und die Elternzeit vorzeitig beenden.
Hier meine Fragen:

1. Die Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende ist korrekt? Denn dann könnte ich zum 01.01.25 starten.
Zum Ende der Elternzeit soll die Kündigungsfrist jedoch ungeachtet der Zugehörigkeit auf 3 Monate steigen. Aber ab wann genau gilt dies? Wie definiert man, ab wann diese 3 Monate gelten?

2. Ich hatte die Elternzeit von mir aus verlängert. Eigentlich wäre ich jetzt schon arbeiten, habe aber eine Verlängerung bis 31.03.25 beantragt und bewilligt bekommen. Ein Hinderungsgrund für die Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag ist dies sicherlich nicht?

Danke und Grüße

Wolf89:
Frage vergessen.

3. Ich habe auf meinem Gleitzeitkonto noch einige Plusstunden. Werden diese ausbezahlt?  Ich habe sie freiwillig geleistet, es sind keine Überstunden.

Verhohnepipelt:
Wenn du genau zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest, also zum 31.03.2025, dann beträgt die Kündigungsfrist nach §19 BEEG 3 Monate. Möchtest du zu jedem anderen Zeitpunkt innerhalb oder nach der Elternzeit kündigen, gilt die vertragliche Kündigungsfrist. Dass du die Elternzeit verlängert hast, ist dabei nicht relevant.

Man rechnet doch eh nicht kurzfristig mit dir, sondern erst in einem halben Jahr. Sprich doch einmal mit deinem AG/direktem Vorgesetzten über einen Aufhebungsvertrag. Fristgerecht kündigen kannst du sonst immer noch.

MoinMoin:

--- Zitat von: Wolf89 am 30.09.2024 13:57 ---Frage vergessen.

3. Ich habe auf meinem Gleitzeitkonto noch einige Plusstunden. Werden diese ausbezahlt?  Ich habe sie freiwillig geleistet, es sind keine Überstunden.

--- End quote ---
Höchstwahrscheinlich hast du kein Anrecht darauf, da freiwillig geleistet. Kommt immer auf die Dienstvereinbarung an oder ob der AG willig ist.

AlphaOmega:
Wenn du die Gleitzeitstunden im Rahmen eines Gleitzeitmodells erbracht hast, würde ich auf die Auszahlung bestehen. Das LAG Hamburg hat entschieden, dass Regelungen zum Verfall solcher geleisteter Stunden rechtswidrig sind.

https://openjur.de/u/2333572.html

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version