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Kündigung während Elternzeit

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MoinMoin:

--- Zitat von: AlphaOmega am 01.10.2024 13:10 ---Wenn du die Gleitzeitstunden im Rahmen eines Gleitzeitmodells erbracht hast, würde ich auf die Auszahlung bestehen. Das LAG Hamburg hat entschieden, dass Regelungen zum Verfall solcher geleisteter Stunden rechtswidrig sind.

https://openjur.de/u/2333572.html

--- End quote ---
Kommt immer auf die DV an, in dem LAG Fall ging es um ein nicht vorhersehbares Ausscheiden, sodass der AN unverschuldet seine Zeiten nicht reduzieren konnte.
Aber einfordern sollte man es natürlich.

AlphaOmega:
Hallo MoinMoin,

ich will keine längere Diskussion herbeiführen, aber zumindest noch anmerken, dass ich die Urteilsbegründung so verstehe, dass solche Regelungen (Verfall von geleisteten Arbeitsstunden) im vorhersehbaren und unvorhersehbaren Fall rechtswidrig sind.
Wir haben da einfach unterschiedliche Auffassungen.

MoinMoin:

--- Zitat von: AlphaOmega am 02.10.2024 11:57 ---Hallo MoinMoin,

ich will keine längere Diskussion herbeiführen, aber zumindest noch anmerken, dass ich die Urteilsbegründung so verstehe, dass solche Regelungen (Verfall von geleisteten Arbeitsstunden) im vorhersehbaren und unvorhersehbaren Fall rechtswidrig sind.
--- End quote ---
bzgl. der DV die dort verhandelt wurde.


--- Zitat ---Wir haben da einfach unterschiedliche Auffassungen.

--- End quote ---
Nicht wirklich, ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass eine DV so ausgestaltet sein kann, dass man eben nicht auszahlen muss, wenn jemand selber kündigt.
So, wie es auch DVen gibt, die geben eine max Stunden Anzahl an, die man zum Zeitpunkt X haben darf und wenn man mehr hat, dann verfallen diese Stunden ebenfalls.
Oder hast du da Urteile, die das untersagen?

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