Autor Thema: Kündigung während Elternzeit  (Read 1724 times)

Wolf89

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Kündigung während Elternzeit
« am: 30.09.2024 13:28 »
Guten Tag,

ich habe einen unbefristeten Vertrag seit dem 01.11.2020. Vorher war ich auch im öffentlichen Dienst angestellt, aber bei einem anderen Arbeitgeber. Derzeit befinde ich mich bis zum 31.03.2025 in Elternzeit.
Da ich eine neue Arbeitsstelle gefunden habe, möchte ich kündigen und die Elternzeit vorzeitig beenden.
Hier meine Fragen:

1. Die Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende ist korrekt? Denn dann könnte ich zum 01.01.25 starten.
Zum Ende der Elternzeit soll die Kündigungsfrist jedoch ungeachtet der Zugehörigkeit auf 3 Monate steigen. Aber ab wann genau gilt dies? Wie definiert man, ab wann diese 3 Monate gelten?

2. Ich hatte die Elternzeit von mir aus verlängert. Eigentlich wäre ich jetzt schon arbeiten, habe aber eine Verlängerung bis 31.03.25 beantragt und bewilligt bekommen. Ein Hinderungsgrund für die Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag ist dies sicherlich nicht?

Danke und Grüße

Wolf89

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Antw:Kündigung während Elternzeit
« Antwort #1 am: 30.09.2024 13:57 »
Frage vergessen.

3. Ich habe auf meinem Gleitzeitkonto noch einige Plusstunden. Werden diese ausbezahlt?  Ich habe sie freiwillig geleistet, es sind keine Überstunden.

Verhohnepipelt

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Antw:Kündigung während Elternzeit
« Antwort #2 am: 01.10.2024 08:03 »
Wenn du genau zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest, also zum 31.03.2025, dann beträgt die Kündigungsfrist nach §19 BEEG 3 Monate. Möchtest du zu jedem anderen Zeitpunkt innerhalb oder nach der Elternzeit kündigen, gilt die vertragliche Kündigungsfrist. Dass du die Elternzeit verlängert hast, ist dabei nicht relevant.

Man rechnet doch eh nicht kurzfristig mit dir, sondern erst in einem halben Jahr. Sprich doch einmal mit deinem AG/direktem Vorgesetzten über einen Aufhebungsvertrag. Fristgerecht kündigen kannst du sonst immer noch.

MoinMoin

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Antw:Kündigung während Elternzeit
« Antwort #3 am: 01.10.2024 08:54 »
Frage vergessen.

3. Ich habe auf meinem Gleitzeitkonto noch einige Plusstunden. Werden diese ausbezahlt?  Ich habe sie freiwillig geleistet, es sind keine Überstunden.
Höchstwahrscheinlich hast du kein Anrecht darauf, da freiwillig geleistet. Kommt immer auf die Dienstvereinbarung an oder ob der AG willig ist.

AlphaOmega

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Antw:Kündigung während Elternzeit
« Antwort #4 am: 01.10.2024 13:10 »
Wenn du die Gleitzeitstunden im Rahmen eines Gleitzeitmodells erbracht hast, würde ich auf die Auszahlung bestehen. Das LAG Hamburg hat entschieden, dass Regelungen zum Verfall solcher geleisteter Stunden rechtswidrig sind.

https://openjur.de/u/2333572.html

MoinMoin

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Antw:Kündigung während Elternzeit
« Antwort #5 am: 01.10.2024 15:30 »
Wenn du die Gleitzeitstunden im Rahmen eines Gleitzeitmodells erbracht hast, würde ich auf die Auszahlung bestehen. Das LAG Hamburg hat entschieden, dass Regelungen zum Verfall solcher geleisteter Stunden rechtswidrig sind.

https://openjur.de/u/2333572.html
Kommt immer auf die DV an, in dem LAG Fall ging es um ein nicht vorhersehbares Ausscheiden, sodass der AN unverschuldet seine Zeiten nicht reduzieren konnte.
Aber einfordern sollte man es natürlich.

AlphaOmega

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Antw:Kündigung während Elternzeit
« Antwort #6 am: 02.10.2024 11:57 »
Hallo MoinMoin,

ich will keine längere Diskussion herbeiführen, aber zumindest noch anmerken, dass ich die Urteilsbegründung so verstehe, dass solche Regelungen (Verfall von geleisteten Arbeitsstunden) im vorhersehbaren und unvorhersehbaren Fall rechtswidrig sind.
Wir haben da einfach unterschiedliche Auffassungen.

MoinMoin

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Antw:Kündigung während Elternzeit
« Antwort #7 am: 02.10.2024 12:04 »
Hallo MoinMoin,

ich will keine längere Diskussion herbeiführen, aber zumindest noch anmerken, dass ich die Urteilsbegründung so verstehe, dass solche Regelungen (Verfall von geleisteten Arbeitsstunden) im vorhersehbaren und unvorhersehbaren Fall rechtswidrig sind.
bzgl. der DV die dort verhandelt wurde.

Zitat
Wir haben da einfach unterschiedliche Auffassungen.
Nicht wirklich, ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass eine DV so ausgestaltet sein kann, dass man eben nicht auszahlen muss, wenn jemand selber kündigt.
So, wie es auch DVen gibt, die geben eine max Stunden Anzahl an, die man zum Zeitpunkt X haben darf und wenn man mehr hat, dann verfallen diese Stunden ebenfalls.
Oder hast du da Urteile, die das untersagen?