Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt
Kurzfristige Beschäftigung (70 Tage)
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Struppi1965:
Hallo,
wenn ich einen Vertrag mit der Caritas AVR über max. 70 Tage (kurzfristige Beschäftigung) habe, muss ich dann nach Tarif vergütet werden (Eingruppierung als Mitarbeiter in der Betreuung der Behindertenhilfe nach Anlage 33 der AVR)?
LG
Casa:
Ja, wenn die Anwendung des Tarifvertrags vertraglich vereinbart ist, du Mitglied in der den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft bist oder der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist.
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