Kurzfristige Beschäftigung (70 Tage)

Begonnen von Struppi1965, 30.09.2024 17:29

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Struppi1965

Hallo,

wenn ich einen Vertrag mit der Caritas AVR  über max. 70 Tage (kurzfristige Beschäftigung) habe, muss ich dann nach Tarif vergütet werden (Eingruppierung als Mitarbeiter in der Betreuung der Behindertenhilfe nach Anlage 33 der AVR)?

LG

Casa

Ja, wenn die Anwendung des Tarifvertrags vertraglich vereinbart ist, du Mitglied in der den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft bist oder der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)