Autor Thema: Bundes SPD / N. Faeser plant Gesetz : Migranten-Quote bei Richtern und Behörden  (Read 6436 times)


was_guckst_du

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...Ankündigungsministerin Faeser sowie die Altsozis Mützenich und Stegner sind die eifrigsten Totengräber der einst so stolzen SPD.. ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Martin82

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Gibt es noch Behörden, die als Arbeitgeber so attraktiv sind und die so wenige und so gut bezahlte offenen Stellen haben, dass eine Auswahl getroffen werden muss?

Man erinnere sich an die letzte Tarifrunde (Nullrunde).

SamFisher

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Als deutscher Mann ohne Schwerbehinderung muss man sich dann wenigstens nicht mehr bewerben.

Soviel zum Thema Bestenauslese.

FGL

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Man könnte fast meinen, Frau Faeser möchte die Menschen unbedingt in die Arme der AfD treiben. Ganz abgesehen davon, dass es mich brennend interessiert, wie eine solche Quote Artikel 33 Absatz 2 GG standhalten soll.

clarion

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Nun ja das wird der gleiche Passus wie bei Schwerbehinderung und dem unterrepräsentierte Geschlecht sein, d.h. bei gleicher Eignung, ist der oder die Migrantin vorzuziehen. Interessant wird es dann wenn mehrere Bewerber aus unterschiedlichen Minderheiten zur Debatte stehen. Eine Kollision mit Art. 33 GG sehe ich allerdings nicht.

Problematischer halte ich den Versuch abzugrenzen, wer denn Migrant*in ist? Wann ist man Migrant*in? Wenn beide Eltern nicht in D geboren sind, oder reicht ein Elternteil, oder gar die Großeltern? Ist jemand, der bereits seit x Jahren einen deutschen Pass hat, ein Migrant? Sind Niederländer und Österreicher auch Migranten?

Es gibt m.E. echt wichtigere Probleme,  z.B. dafür zu sorgen dass man bei den Bewerbern überhaupt eine Auswahl hat. Die Ampel wäre gut beraten, das Thema liegen zu lassen

Man kann sich drüber aufregen oder es auch lassen....

FGL

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Nun ja das wird der gleiche Passus wie bei Schwerbehinderung und dem unterrepräsentierte Geschlecht sein, d.h. bei gleicher Eignung, ist der oder die Migrantin vorzuziehen. Interessant wird es dann wenn mehrere Bewerber aus unterschiedlichen Minderheiten zur Debatte stehen. Eine Kollision mit Art. 33 GG sehe ich allerdings nicht.
Gleichstellung von Frauen hat Verfassungsrang, womit eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung besteht. Einen ähnlichen Passus für Migranten kennt das GG nicht. Ich sehe entsprechend eine erhebliche Kollision mit Art. 33 Absatz 2 GG.

FearOfTheDuck

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Im Grunde ist das Thema jeglicher Quote doch bereits mit Art. 3 Abs. 3 abgefrühstückt.
Da, wo wir gar nicht mehr über Geschlecht, Herkunft, Religion, Schwerbehinderung sprechen dürften, führen wir Kriterien ein, die den einzelnen Aspekt ausdrücklich betonen.

Gleichzeitig führen wir Scheindebatten um Beteiligung und Gleichstellung, um zu verschleiern, dass wir bei den Themen wie Migration/Integration und Gleichberechtigung von wem auch immer versagt haben oder die gesellschaftliche Realität hier und da eine andere scheint.

Wenn wir dies und das und jenes quotieren, leidet am Ende die Akzeptanz, so wie es im Artikel angedeutet wird. Wir brauchen fähige Leute, unabhängig, was sie privat sonst noch sein mögen. Dass es bestimmte Gruppen schwerer haben, ist ein Fakt, der nun mal existiert, nur geht man so keine Ursache an. Was kommt dann? Die Quote für die bildungsfernen Haushalte? Die Quote für die untere Mittelschicht?

BAT

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Gleichstellung von Frauen hat Verfassungsrang,

Nö, die Gleichberechtigung ist es.

BAT

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Problematischer halte ich den Versuch abzugrenzen, wer denn Migrant*in ist? Wann ist man Migrant*in? Wenn beide Eltern nicht in D geboren sind, oder reicht ein Elternteil, oder gar die Großeltern? Ist jemand, der bereits seit x Jahren einen deutschen Pass hat, ein Migrant? Sind Niederländer und Österreicher auch Migranten?


Es wird wohl dann so laufen wie im neuen Namensrecht für Ostfriesen, Sorben und Dänen. EIne einfache Erklärung reicht.

Ernsthaft: jeder kann sich in Deutschland zukünftig als Däne oder Friese, etc. erklären. Als Mann oder Frau sowieso...

Martin82

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Ein interessanter Ansatz um den Fachkräftemangel zu beheben.
Eine "KI" stellt einfach jeden ein, der zur richtigen Zeit das richtige Geschlecht oder die richtige Herkunft hat.
Die unzähligen hochintelligenten Fachkräfte im Bereich Personal können dann die eigentliche Aufgabe der Behörde übernehmen und Rückstände abbauen.

Schmitti

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Gibt es noch Behörden, die als Arbeitgeber so attraktiv sind und die so wenige und so gut bezahlte offenen Stellen haben, dass eine Auswahl getroffen werden muss?
Bei unseren letzten Ausschreibungen (div. E10er Sachbearbeiter, ein paar Beamte A12 und A13 mit Leitungsfunktionen, eher mittelgroße Kommunalverwaltung) gab es entweder überhaupt gar keine Bewerbung, oder es wurde sich derart unter- oder unqualifiziert beworben dass selbst die SPD keinen davon genommen hätte.
Wir haben es hinbekommen, dass wir bei Stellen, die geplant frei werden, wirklich frühzeitig und mit Überschneidungen für vernünftige Übergaben an nachfolgende Stelleninhaber agieren könnten. Wenn es welche gibt. Von ~10 in diesem Jahr bislang in Rente/Pension gegangenen Mitarbeitern hatten 3 ihre Nachfolge noch so leidlich einarbeiten können, 2 Stellen konnten später immerhin mal besetzt werden, für den Rest wird neu ausgeschrieben, und verlängert, und wieder... Das machen die Kollegen dann eben mit. Oder auch nicht. Oder sie wandern auch ab. Denn woanders ist die Marktlage eben auch genauso arbeitnehmer-/bewerberfreundlich.
Bei den Bewerbungen für neue Azubis, wo jetzt um die Zeit normal auch schon ne zweistellige Anzahl an Bewerbern zu erwarten wäre, sieht es genauso mau aus.
So läuft Verwaltung aktuell. Da können bundespolitische Weihnachtswünsche sein, wie sie wollen.

Tiffy

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Zum Glück gibt es ja Leute, die - im Gegensatz zu Faeser und Co. - auch Ahnung vom geltenden Recht haben:

https://www.lawblog.de/archives/2024/10/01/die-migrantenquote-und-das-grundgesetz/

Schinkensandwich

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Bei unseren letzten Ausschreibungen (div. E10er Sachbearbeiter, ein paar Beamte A12 und A13 mit Leitungsfunktionen, eher mittelgroße Kommunalverwaltung) gab es entweder überhaupt gar keine Bewerbung, oder es wurde sich derart unter- oder unqualifiziert beworben dass selbst die SPD keinen davon genommen hätte.

Das scheint regional unterschiedlich zu sein. Bei mir im weiten Umkreis finde ich passende Stellenausschreibungen mit E10 (oder höher) eher selten. Ich arbeite halt bei einer Länderbehörde. Wenn eine Kommune eine Stelle ausschreibt, dann ist sehr oft immer der BL 2 Mindestvoraussetzung, den ich aber nicht habe. Und auch ansonsten kann man das nicht so pauschal sagen, wie Du es machst. Gerade sehe ich bei einer größeren Kommune in der Gegend eine Stelle für einen "Sachbearbeiter Pflege", aber da wird halt dann ein Bachelor in Pflegewissenschaften gefordert. Ähnlich ist es auch bei diversen anderen Ausschreibungen. Manches ist sehr spezifisch und bei manchen sind die Anforderungen relativ hoch und konkret. Auch sind viele Stellen befristet, was das auch nicht gerade attraktiv macht. Ich würde natürlich nicht für ein geringes Lohnplus von einer unbefristeten Stelle auf eine befristete wechseln.
Also zu sagen, man hat Stellen in mind. E10 ausgeschrieben, aber findet niemanden, ist doch Käse. Ich denke, mal es wird für jede einzelne Ausschreibungen gute Gründe geben, warum das so ist. Ich (gegenwärtig E10 TV-L) suche schon länger nach einer anderen Stelle (obgleich nicht superintensiv), aber diese liegen definitiv nicht auf der Straße. Von Fachkräftemangel bemerke ich in meinem Bereich wenig. Auf die letzten Ausschreibungen in meiner Abteilung (Personalsachbearbeitung E9b/E10) haben wir sehr viele und auch gute Bewerbungen erhalten. Es bewerben sich auch immer sehr viele BWL-Bachelorabsolventinnen usw.

Bastel

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Ich bin mal auf die Kriterien gespannt. Bekommt man dann einen „Ausländernachweis“? Meine Großeltern kamen aus dem Sudetenland, zähle ich dann als 1/4 Ausländer?