Hallo User,
hier ist eine Kopie vom Paragraph §8 BLV:
§ 8 Feststellung der Laufbahnbefähigung
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(2) Haben Bewerberinnen oder Bewerber die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung erworben, erkennt der Bundespersonalausschuss oder ein von ihm zu bestimmender unabhängiger Ausschuss die Laufbahnbefähigung an.....
Was genau heißt hier "Lebens- und Berufserfahrung"?
Wie kann die Lebens- und Berufserfahrung ermittelt werden?
Welche Anforderung muss eine Stellenanzeige mit bringen?