Solange diese Quoten sich auch wirklich erst dann auswirken, wenn bei gleicher Bewerberlage (m/w/d/mgh) ein objektiver Gleichstand der Bewerbungsvoraussetzungen vorliegt, der auch einer gerichtlichen Prüfung standhält und auf eine ganz bestimmte Stelle abzielt (und nicht die komplette Behörde), kann man sowas von mir aus gerne machen.
Allerdings gibt es schon das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.).
Mich beschleicht das Gefühl, dass ..