Autor Thema: Erfahrungsstufen Wechsel von Land zu Bund  (Read 876 times)

RamboAnaconda

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Erfahrungsstufen Wechsel von Land zu Bund
« am: 05.11.2024 18:28 »
Hallo zusammen  :)

Meine Historie im Land RLP:
2 Jahre mD Vorbereitungsdienst
5 Jahre mD Tätigkeit
3 Jahre gD Vorbereitungsdienst
4 Jahre gD Tätigkeit

Nach meinem Masterabschluss konnte ich nun zwei Stellen im hD bei zwei verschiedenen Bundesbehörden gewinnen, nennen wir sie A und B.

Beide Behörden erkennen die Vorbereitungsdienste nicht für die Erfahrungszeit an, ich bin auch der gleichen Meinung.
Jedoch erkennt A die Zeit aus dem mD vollständig an, da es sich um Zeit im öffentlichen Dienst handelt. Die Behörde B jedoch nicht, mit der Begründung, dass die mD Zeit nicht förderlich für eine hD-Tätigkeit ist.

Sind euch da Vorgaben bekannt? Kann das jede Bundesbehörde frei entscheiden?

Zudem habe ich in § 28 Abs. 2 S. 2 BBesG das Folgende gefunden:
"Wird für die Einstellung ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt, sind Beamten dafür zwei Jahre als Erfahrungszeit anzuerkennen."

Verstehe ich das richtig, dass ich noch zwei Jahre on top anerkannt bekommen sollte?

Vielen Dank!

Beste Grüße
Rambo

Hans1W

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Antw:Erfahrungsstufen Wechsel von Land zu Bund
« Antwort #1 am: 06.11.2024 07:53 »
Zu zwei, ja, weil der Master i.d.R. nicht als Studium beim Bund angeboten wird. Im gegensatz zum gD wo man beim Bund studieren kann und dann direkt Erfahrungszeiten sammelt.

Asperatus

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Antw:Erfahrungsstufen Wechsel von Land zu Bund
« Antwort #2 am: 06.11.2024 14:45 »
Es ist interessant, dass sich beide Behörden vor Einstellung zu konkreten Aussagen hinreißen lassen und die eine Behörde sogar vollständig anerkennen will. Handelt es sich hier möglicherweise um halbgare Aussagen der Personalgewinnung, die später keinen Bestand haben werden, wenn die tatsächliche Prüfung ansteht?

Zur Anerkennung von förderlichen Zeiten siehe § 28 BBesG und die zugehörige BBesGVwV. Daraus:

Der Begriff „Förderlichkeit“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Bei der Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs hat die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle einen Beurteilungsspielraum. Ob und in welchem Umfang förderliche Zeiten anerkannt werden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der entscheidenden Stelle. Da förderliche Zeiten der angestrebten Verwendung im öffentlichen Dienst nicht gleichwertig sind (gleichwertige Zeiten sind zwingend nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 anzuerkennen), kommt in aller Regel nur eine teilweise Anerkennung in Betracht.

Zum Hochschulstudium: Ja, das kommt oben drauf. Die Begründung von Hans1W ist allerdings falsch. Im Vorbereitungsdienst werden keine Erfahrungszeiten gesammelt.

RamboAnaconda

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Antw:Erfahrungsstufen Wechsel von Land zu Bund
« Antwort #3 am: 12.11.2024 19:03 »
Die Begründung hierzu war, dass ich als interner auch keine Erfahrungszeiten gestrichen bekommen hätte. Ein ähnlicher Wechsel an die Behörde hat deren Aussage bestätigt, also keine halb garen Versprechungen.

Immerhin weiß ich jetzt, dass jede Behörde das eigenständig entscheiden kann.

Danke!