Hallo zusammen
Meine Historie im Land RLP:
2 Jahre mD Vorbereitungsdienst
5 Jahre mD Tätigkeit
3 Jahre gD Vorbereitungsdienst
4 Jahre gD Tätigkeit
Nach meinem Masterabschluss konnte ich nun zwei Stellen im hD bei zwei verschiedenen Bundesbehörden gewinnen, nennen wir sie A und B.
Beide Behörden erkennen die Vorbereitungsdienste nicht für die Erfahrungszeit an, ich bin auch der gleichen Meinung.
Jedoch erkennt A die Zeit aus dem mD vollständig an, da es sich um Zeit im öffentlichen Dienst handelt. Die Behörde B jedoch nicht, mit der Begründung, dass die mD Zeit nicht förderlich für eine hD-Tätigkeit ist.
Sind euch da Vorgaben bekannt? Kann das jede Bundesbehörde frei entscheiden?
Zudem habe ich in § 28 Abs. 2 S. 2 BBesG das Folgende gefunden:
"Wird für die Einstellung ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt, sind Beamten dafür zwei Jahre als Erfahrungszeit anzuerkennen."Verstehe ich das richtig, dass ich noch zwei Jahre on top anerkannt bekommen sollte?
Vielen Dank!
Beste Grüße
Rambo