Es ist echt etwas schade, wie das hier im BBG bzw. BLV formuliert ist. Auszuschließen ist die Einstellung ja nun nicht, die Frage ist, wie gut die Argumente sind, da man die Stelle ja schon hat, oder ob man z.B. glaubhaft mit Weggang drohen könnte.
Im LBG BaWü ist z.B. formuliert, dass die Einstellung im 1. oder 2. Beförderungsamt möglich ist (also im hD bis A15, A16 ginge demnach nie), wenn dienstl. Bedürfnisse dies rechtfertigen und Einstellung im Eingangsamt aufgrund der bisherigen Berufserfahrung eine unzumutbare Härte bedeutet (und entsprechende Zeiten vorliegen...). Damit könnte man hier evtl. argumentieren. Ob und wie das im Einzelfall umgesetzt wird, weiß ich natürlich nicht, tut aber für die Bundesbehörde ja auch nichts zur Sache.
Aber vielleicht kann man argumentativ ja trotzdem über so eine Schiene gehen? Es ist ja vorliegend nicht so, dass jemand von extern kommt, sondern du hast ja schon die Erfahrung. Evtl. könnte es aber dann nochmal ein Problem mit dem Thema "Führung auf Probe" geben, aber das wäre ja erstmal nachgelagert.