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Chancen auf eine zweite Chance?
asperger:
Hallo!
Durch Zufall bin ich auf das Forum hier gestoßen und ich hoffe, ihr könnt mir helfen oder mind. eure Einschätzung geben.
Meine Freundin war dieses Jahr von Januar bis Mitte März in einer Behörde angestellt und sie erhielt eine Probezeitkündigung. Man warf ihr vor, dass sie in ihrer Einarbeitung zu wenig Motivation gezeigt hat. Ein vorheriges Feedbackgespräch seitens ihres Einarbeiters oder Vorgesetzten gab es lt. ihr nicht.
Aktuell werden dort in demselben Bereich mehrere Mitarbeiter gesucht. Die Bewerbungsfrist läuft diesen Freitag ab.
Einerseits will sie sehr gerne in diesem Bereich arbeiten, auch wieder in dieser Behörde, andererseits will sie nicht zu Kreuze kriechen, sich nicht die Blöße geben. Sie vermutet, dass ihr Einarbeiter sie einfach nicht im Team haben wollte.
Sie hat Asperger mit leichter Ausprägung von denen dort keiner was weiß.
Vllt wäre es nicht zu einer Probezeitkündigung gekommen, wenn sie dort davon berichtet hätte. Sie hat halt manchmal Probleme in der Kommunikation mit Menschen, nicht dass sie nicht vernünftig sprechen kann, sie ist auch sehr freundlich und hilfsbereit, aber man könnte halt manchmal meinen, sie ließe so manches kalt und sie wäre arrogant. Dann ist sie eine learning bei doing-Frau. Es gibt für sie nichts Schlimmeres als nur rumzusitzen, sich was erzählen und zeigen lassen zu müssen, was sie dann aber nicht umsetzen kann, wenn sie dann das erste Mal etwas machen soll und da kann man ihr vorher das 23 Mal gezeigt und erklärt haben. Macht sie es erst einmal und macht und macht es, dann läufts wie geschnitten Brot. Sie benötigt halt Routine, Wiederholung.
Daher meine Idee, dass sie sich nochmal bewirbt und vllt gleich in der Bewerbung auf ihre Behinderung eingeht und um eine weitere Möglichkeit, sich zu beweisen, bittet. Dann wäre die SBV von vornherein involviert und die Behörde könnte weitere Möglichkeiten (Integrationsamt, Integrationsfachdienst, Reha-Vermittlung Agentur für Arbeit?!) in Anspruch nehmen.
Was meint ihr bitte?
Danke.
VG
clarion:
Hallo,
Ich vermute, dass sie bei dieser Behörde keine Chance mehr hat. Man lässt heutzutage lieber Stellen unbesetzt als sie mit Leuten zu besetzen, die man für ungeeignet hält. Letztendlich würde aber nur eine neue Bewerbung diese Frage definitiv beantworten. Man kann immer das Glück haben, auf Leute zu treffen, die mit Autismus umgehen können.
Die von Dir genannten Unterstützungsleistungeen durch die Agentur für Arbeit kann man auch nur mit einer Schwerbehinderung in Anspruch nehmen. Hat Deine Freundin einen solchen, bei einer nur leichten Ausprägung des Autismusses? Die Schwerbehinderungsvertretung ist auch nur bei im Auswahlgremium vertreten, wenn einer der Bewerber einen SBA hat.
asperger:
Sie hat einen SBA mit 50 GdB.
Welche Leistungen kann es da seitens der Agentur für Arbeit geben?
carriegross:
Sie soll sich bewerben!
Wir haben hier einige Asperger, Autisten, AD(H)Sler, die allesamt vollkommen in der Spur laufen und sich so mancher, der zumindest keine Schwerbehinderung kundgetan hat, eine Scheibe abschneiden.
Und wenn es die Möglichkeit gibt, ein Integrationsamt einzuschalten, machen! Der AG kann nur gewinnen! Eine fähige, kompetente Mitarbeiterin, die das ein oder andere, gewisse Abläufe usw. schon kennt und man darf auch nicht vergessen, dass es für den AG finanziell sehr interessant ist, da ein guter Anteil der Lohnkosten vom Integrationsamt übernommen werden.
Vielleicht hat sich deine Freundin keinen Gefallen damit getan und ihre Behinderung nicht mitgeteilt, was man auch verstehen kann und muss, weil man ruckzuck als "Psycho" abgestempelt wird, aber nur von dummen Menschen! So ein Outing ist auch nicht leicht. Wenn aber die Kollegen, die Vorgesetzten darüber Bescheid wissen, dann macht das Vieles leichter, weil man deine Freundin viel leichter verstehen kann.
Und, wenn deine Freundin 50 GdB hat, dies in der Bewerbung angibt, sie nicht offensichtlich ungeeignet ist, muss man sie ohnehin zu einem Bewerbungsgespräch einladen. Und wenn dann dort vielleicht der ehemalige Vorgesetzte mit dem PR und der SBV sitzt, dann kann sie dort richtig punkten und auf ihre Behinderung eingehen und das ein oder andere evtl. Gewesene damit begründen und dann eben o. g. Hilfen usw. erwähnen.
Viel Erfolg!
clarion:
Für einen GdB von 50 ist es doch keine leichte Ausprägung mehr.
Wie auch immer, wenn die Betroffene arbeitslos ist, würde ich bei der Agentur für Arbeit den GdB kund tun und um Vermittlung durch die Rehaabteilung bitten. Die kann dann auch Unterstützungsmaßnahmen in die Wege leiten.
Wir haben im Übrigen auch einen Autisten und das ist für uns und vermutlich auch für ihn eine ziemliche Herausforderung.
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