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SÜ2 und verurteilter Freund
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Telefonist:
Hallo.
Ich hätte eine Frage zur Sicherheitsüberprüfung SÜ2. Was ist, wenn jemand eine SÜ2 erfolgreich hinter sich gebracht hatte, aber einen engen Freund im Freundeskreis hat, der im Gefängnis saß? Wird sowas auf die Einschätzung Einfluss haben, oder kann man sich nach einer SÜ seine Freunde weiterhin nach Belieben aussuchen?
Kann sowas allgemein Probleme machen?
Casa:
--- Zitat ---Was ist, wenn jemand eine SÜ2 erfolgreich hinter sich gebracht hatte, aber einen engen Freund im Freundeskreis hat, der im Gefängnis saß?
--- End quote ---
Dann hat er einen Freund, der in der JVA einsaß. Der Freund war wohl kein Hindernis bei der SÜ.
--- Zitat ---Wird sowas auf die Einschätzung Einfluss haben, oder kann man sich nach einer SÜ seine Freunde weiterhin nach Belieben aussuchen?
--- End quote ---
Einfluss auf welche Einschätzung?
Jeder darf sich seine Freunde aussuchen.
--- Zitat ---Kann sowas allgemein Probleme machen?
--- End quote ---
Allgemein kann "sowas" Probleme machen.
Flügge:
Bei der SÜ geht es primär um die betroffene Person, da diese ja im Rahmen der Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit überprüft werden soll. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen ab der SÜ2 der Lebensgefährte / die Lebensgefährtin , etc. (sofern vorhanden) in die SÜ mit einbezogen.
Verfehlungen der "einbezogenen Person" können sich nachteilig auf die eigene SÜ auswirken.
Dies bezieht sich jedoch nicht auf den "Freundeskreis", es sei denn es wird im Rahmen der Überprüfung festgestellt, dass dieser Freundeskreis negative Auswirkungen auf die persönliche Einstellung zur FDGO hat.
Referenzpersonen aus dem Freundeskreis müssen nur bei der SÜ3 angegeben werden. Hier obliegt es aber der betroffenen Person selbst, welche "Freunde" hier benannt werden.
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