Autor Thema: Zurück in den ö. D. nach „erfolgsloser“ Ausbildung?  (Read 10796 times)

TVöDZwiebel

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Hallo zusammen,

ich möchte gerne eure ehrliche Meinung zu meiner aktuellen Situation einholen, da ich momentan unsicher bin, wie ich weiter vorgehen soll.

Ich bin 24 Jahre alt und habe 2019 eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten (VFA-K) begonnen, die ursprünglich bis 2022 gehen sollte. Aufgrund vieler Krankheitstage wurde die Ausbildung jedoch bis 2023 verlängert.
Leider habe ich die Ausbildung ohne Abschluss beendet. Der Hauptgrund war, dass ich von Anfang an stark unter Mobbing und Ausgrenzung durch Kolleg*innen sowie durch meine Ausbilderin gelitten habe. (Andere Azubis auch, paar haben im ersten, paar im zweiten Lehrjahr abgebrochen.)
 
Dies führte zu vielen Fehlzeiten, die schließlich meine Prüfungszulassung gefährdeten. Eine positive Stellungnahme meiner Ausbilderin hätte mich retten können, jedoch stellte sich heraus, dass sie bewusst eine negative Beurteilung abgegeben hat, obwohl meine schulischen Leistungen gut waren. Das hat mich psychisch stark belastet, und ich war am Ende trotz der Verlängerung der Ausbildung ein ganzes Jahr lang krankgeschrieben und in Therapie.

Zu meiner Vorgeschichte gehört, dass ich bereits vor Beginn der Ausbildung psychisch vorbelastet war. Das könnte sicherlich auch eine Rolle gespielt haben.
Dennoch konnte ich trotz allem mein Berufsschulzeugnis mit einem Schnitt von 1,9 abschließen und an der Bayerischen Verwaltungsschule einen Schnitt aller Klausuren ins gesamt, welche im Laufe der Ausbildung anfallen, von 2,9 erreichen. Auch die beiden Zwischenprüfungen habe ich mit der Note 3 bestanden.
 
Am 31.08.2023 endete meine Ausbildung endgültig ohne Abschluss(prüfung) bzw. "erfolglos", und ich bin ins Arbeitslosengeld I gerutscht.
Da ich keinen Abschluss habe, besteht ein Anspruch auf eine Umschulung, um einen Berufsabschluss nachträglich zu erwerben.
Ich habe mich fast ein Jahr lang von meiner psychischen Belastung erholt, war in Behandlung bzw. Therapie und bin seit dem 01.07.2024 gesund und in eine Umschulung zur Kauffrau Büromanagement gestartet.
Das ist allerdings eher ein Mittel zum Zweck, denn mein Wunsch ist es, wieder in den öffentlichen Dienst bzw. die Verwaltung zurückzukehren.
Diese Arbeit hat mir wirklich gefallen, und ich sehe keine andere Berufsperspektive, die mich genauso glücklich machen würde.

Trotz meiner Leidenschaft habe ich mich jedoch nie getraut, zurück in den öffentlichen Dienst zu gehen, da mir der formale Abschluss fehlt – auch wenn ich vier Jahre Ausbildung und mehrere (Schul)Praktika in der Verwaltung hinter mir habe.

Ich überlege nun zwei Optionen:


Option 1:

Das wäre mir persönlich am liebsten. Ich bewerbe mich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst, hoffe, dass ich angenommen werde und eine Chance kriege mich zu beweisen und kann dann intern den BL I machen, um den Abschluss nachzuholen und mich offiziell Verwaltungsfachangestellte nennen zu dürfen. Ziel wäre es, langfristig in der Behörde zu bleiben.

Bewerben würde ich mich auf Stellen wie zum Beispiel im Bürgerservice, Einwohnermeldeamt etc., nix wo man super viel Erfahrung und/oder den BL II benötigt.
In diesen Anzeigen steht oft, dass man bei passendem Arbeitsverhältnis den BL I dort absolvieren kann (Auch wenn das eher an Quereinsteiger gerichtet ist). 
Denkt ihr, es macht Sinn, mich auf paar Stellen zu bewerben und dass mir eine Behörde eine Chance geben würde?
Mir ist bewusst, dass ich vermutlich in eine niedrige Entgeltgruppe eingestuft werde, aber das würde ich in Kauf nehmen, bis ich den BL I machen kann. 
Falls ich mich bewerbe, frage ich mich, wie ich die Verlängerung der Ausbildung und die 1,5 Jahre, in denen ich krank und in Therapie war, sowie meine aktuelle Umschulung erklären soll.
Ich würde schon ehrlich sein.  Diese Offenheit hat mir in bisherigen Vorstellungsgesprächen oft geholfen, aber ich bin unsicher, ob es negativ ankommt, wenn ich die psychische Belastung thematisiere.

Zudem überlege ich wie ich die Ausbildungszeit erläutern soll, da man ja grundsätzlich seinen alten AG nicht schlecht reden soll, laut etlichen Ratgebern die man Online findet zum Thema Bewerbung.

Ich habe in meiner Laufbahn zwei (1Schul)Praktika absolviert, die beide mit 1A-Zeugnissen bewertet wurden. Außerdem habe ich ein Freiwilliges Soziales Jahr gemacht und dafür eine sehr gute Beurteilung erhalten.
Das Arbeitszeugnis aus meiner Ausbildung ist gut-befriedigend und wie gesagt, mein Berufsschulzeugnis habe ich mit 1,9 abgeschlossen, die Verwaltungsschule mit einem Notendurchschnitt von 2,9 und die Zwischenprüfungen mit der Note 3.
Mein Lebenslauf mag außergewöhnlich sein mit den Lücken und Werdegang, aber die Zeugnisse und Noten sind denke ich okey.

Option 2:
Die zweite Möglichkeit wäre, die aktuelle Umschulung zu Ende zu bringen. Damit hätte ich zumindest in 2 Jahren einen anerkannten Berufsabschluss in der Hand. Anschließend könnte ich ein Studium zur Verwaltungswirtin absolvieren und dann in die Berufswelt einsteigen. Oder nicht studieren, sondern nach der Umschulung erst bewerben mit Abschluss.

Ich wäre wirklich dankbar für eure ehrliche und neutrale Meinung.

Es ist mir bewusst, dass vieles unglücklich gelaufen ist und es sicherlich besser gewesen wäre, wenn ich die Ausbildung trotz der Hürden durchgezogen hätte.

Aber es ist, wie es ist, ich möchte das Beste aus meiner aktuellen Situation machen.

clarion

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Besser wäre gewesen, beizeiten die Ausbildungsstelle zu wechseln.

Wie auch immer, Weg 1 müsste klappen. Wobei zumindest wir als Landesbehörde immer noch recht viele gute Bewerbungen bekommen, wenn wir E6 Stellen für kaufmännische Berufe ausschreiben. D.h. die Konkurrenz könnte da größer sein als üblicherweise.

VFA West

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Bei Bundesbehörden kannst du dich mit einer Büromanagement -Ausbildung auf Stellen bis EG 9a bewerben. Danach kannst du intern bis in die EG 12 aufsteigen. Du musst dich nur gut verkaufen können. :)

TVöDZwiebel

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Bei Bundesbehörden kannst du dich mit einer Büromanagement -Ausbildung auf Stellen bis EG 9a bewerben. Danach kannst du intern bis in die EG 12 aufsteigen. Du musst dich nur gut verkaufen können. :)

Wäre dann irgendwann der BL I nicht trotzdem nötig? Bin da selbst etwas verwirrt.
Oder würde tatsächlich die Büromanagement - Ausbildung ausreichen für bis zu Eg 9a, plus meine Erfahrung im ö. D. durch die Ausbildung damals?

Ich denke ich versuchs mal mich aktuell zu bewerben, wenns nicht klappt wirds halt zuerst die Büromanagement Ausbildung :)

Casa

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Bei Bundesbehörden kannst du dich mit einer Büromanagement -Ausbildung auf Stellen bis EG 9a bewerben. Danach kannst du intern bis in die EG 12 aufsteigen. Du musst dich nur gut verkaufen können. :)

Die Aussage weckt falsche Hoffnungen, gerade wegen der zeitlichen Komponente. Bei allem Respekt, eher nein.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

VFA West

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Bei Bundesbehörden kannst du dich mit einer Büromanagement -Ausbildung auf Stellen bis EG 9a bewerben. Danach kannst du intern bis in die EG 12 aufsteigen. Du musst dich nur gut verkaufen können. :)

Wäre dann irgendwann der BL I nicht trotzdem nötig? Bin da selbst etwas verwirrt.
Oder würde tatsächlich die Büromanagement - Ausbildung ausreichen für bis zu Eg 9a, plus meine Erfahrung im ö. D. durch die Ausbildung damals?

Ich denke ich versuchs mal mich aktuell zu bewerben, wenns nicht klappt wirds halt zuerst die Büromanagement Ausbildung :)

Die Büromanagement Ausbildung solltest du unbedingt zu Ende bringen. Ganz ohne Abschluss wird es schwierig. Meist wird ein anerkannter Ausbildungsabschluss vorausgesetzt. Aber danach kannst du dich auf jeden Fall bei Bundesbehörden bewerben. Dafür brauchst du den BL I nicht, da es bei Bundesbehörden keine sog. "Prüfungspflicht" gibt. Zumindest in der Theorie ist das möglich. Du musst natürlich trotzdem gute Noten haben, um eingeladen zu werden; im VG überzeugen, um eingestellt zu werden; dich 6 Monate "ins Zeug legen", um die Probezeit zu bestehen etc. ... Du machst das schon. :)

TVöDZwiebel

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Bei Bundesbehörden kannst du dich mit einer Büromanagement -Ausbildung auf Stellen bis EG 9a bewerben. Danach kannst du intern bis in die EG 12 aufsteigen. Du musst dich nur gut verkaufen können. :)

Die Aussage weckt falsche Hoffnungen, gerade wegen der zeitlichen Komponente. Bei allem Respekt, eher nein.

Also plädierst du eher für Option 1 oder wie kann ich das verstehen mit der zeitlichen Komponente?

TVöDZwiebel

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Bei Bundesbehörden kannst du dich mit einer Büromanagement -Ausbildung auf Stellen bis EG 9a bewerben. Danach kannst du intern bis in die EG 12 aufsteigen. Du musst dich nur gut verkaufen können. :)

Wäre dann irgendwann der BL I nicht trotzdem nötig? Bin da selbst etwas verwirrt.
Oder würde tatsächlich die Büromanagement - Ausbildung ausreichen für bis zu Eg 9a, plus meine Erfahrung im ö. D. durch die Ausbildung damals?

Ich denke ich versuchs mal mich aktuell zu bewerben, wenns nicht klappt wirds halt zuerst die Büromanagement Ausbildung :)

Die Büromanagement Ausbildung solltest du unbedingt zu Ende bringen. Ganz ohne Abschluss wird es schwierig. Meist wird ein anerkannter Ausbildungsabschluss vorausgesetzt. Aber danach kannst du dich auf jeden Fall bei Bundesbehörden bewerben. Dafür brauchst du den BL I nicht, da es bei Bundesbehörden keine sog. "Prüfungspflicht" gibt. Zumindest in der Theorie ist das möglich. Du musst natürlich trotzdem gute Noten haben, um eingeladen zu werden; im VG überzeugen, um eingestellt zu werden; dich 6 Monate "ins Zeug legen", um die Probezeit zu bestehen etc. ... Du machst das schon. :)

Ja die Büromanagement Ausbildung bzw. Umschulung scheint nicht sonderlich schwer zu sein, bei dem was ich lese. Ein (sehr) guter Abschluss ist definitiv machbar.

Die Überlegung wäre dann auch, da ich mit dem Berufsabschluss und bereits vorhandener mehrjähriger Berufserfahrung auch das fachgebundene Zugangsrecht für ein Studium entsprechend meiner beruflichen Fachrichtung erfüllen würde , den BL II zu machen, falls ich beim VG den potentiellen AG von mir überzeugen kann. Somit wäre aktuell Option 2 doch interessanter wenn ich drüber nachdenke...

TVöDZwiebel

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Sonst keiner hier der seine Meinung und/oder Ratschläge äußern könnte?

Gewerbler

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Also für Option 2 würde auf den ersten Blick mal sprechen, dass du im schlimmsten Fall nicht ganz ohne was da stehst, sondern zumindest deine Ausbildung dann fertig hast.

Du kannst dich natürlich während der Ausbildung immer nochmal auf Stellen bewerben (wobei das durchaus belastend sein kann, wenn man sich dann vielleicht nicht richtig auf das eine oder andere konzentrieren kann und so zwischen den Stühlen hängt - je nachdem, wie du so tickst). Es besteht eben das Risiko, dass du (erstmal) niedriger eingruppiert wirst, aus Gründen die Probezeit nicht schaffst und dann am Ende mit zwei abgebrochenen Ausbildungen dastehst.

Was evtl. auch noch ne Option wäre: Falls du im öD oder zumindest daran angelehnt (z.B. Forschungsinstitute) was findest, wo du auch Büromanagement lernen kannst und dann die Ausbildungsstelle dorthin wechseln? Weiß nicht, wie einfach oder eben nicht das so ist.

clarion

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Die Ausbildung solltest Du auf jeden Fall fertig machen!  Danach musst Du mal schauen, wo Du arbeiten willst. Evtl. kommt auch ein Studium in Frage.

Miri38

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Ich würde mich neben der Ausbildung im ÖD bewerben. Falls etwas klappt, beendest du die Ausbildung mit einem Abgangszeugnis. Ist nur blöd, wenn du dann den Job im ÖD aufgeben musst, aus welchen Gründen auch immer, oder rausgemobbt wirst, was sehr häufig vorkommt, stehst du wieder ohne was da..Aber Mobbing gibt es in jeder Arbeitsstelle, das ist leider so..hatte dass schon ganz oft..und auch von anderen gehört..Wiederrum, wenn du die Ausbildung beendest, wer weiß was bis dahin ist, wieviel Chancen du verpasst, da gerade sehr viel im ÖD eingestellt wird..auch als Quereinsteiger..
Achso und wie du Zeiten dazwischen erklärst, sag, du hast eine Auszeit genommen und dich beruflich neu orientiert. Du musst nichts erzählen, außer beim Amtsarzt, falls du eine Einstellungsuntersuchung machen musst.
Es ist schwer, da einen Rat zu geben..weil Beides irgendwie logisch wäre..
Alles Gute!

TVöDZwiebel

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Achso und wie du Zeiten dazwischen erklärst, sag, du hast eine Auszeit genommen und dich beruflich neu orientiert. Du musst nichts erzählen, außer beim Amtsarzt, falls du eine Einstellungsuntersuchung machen musst.
Es ist schwer, da einen Rat zu geben..weil Beides irgendwie logisch wäre..
Alles Gute!

Ich denke mal, da ich mit Ehrlichkeit am weitesten kam, dass ich ehrlich sagen werde dass ich mich um meine Gesundheit gekümmert habe bzw. das die "Auszeit" war.
Wäre nur die Überlegung, wie ich die Situation mit der Ausbildung damals äußer, da es nie gut ankommt den alten Arbeitgeber schlecht zu reden... Zumindest lese ich das überall so.

Miri38

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Du kannst sagen, ich habe die Ausbildung aus persönlichen Gründen vorzeitig beendet.
Ich habe meine Ausbildung auch vorzeitig beendet, und trotzdem eine Stelle im ÖD bekommen.
Ich glaube, man kann auch neben der Arbeit eine berufsbegleitende Ausbildung machen, falls dir das nicht zu viel wird.
Oder Teilzeit ÖD und Teilzeit diese berufsbegl. Ausbildung in der Abendschule oder Homeoffice.
Du kannst sagen, du möchtest gerne im ÖD arbeiten und nebenbei deine Ausbildung machen.
Das müsste auch gehen..
Würde mich gar nicht so mit der Vergangenheit aufhalten, sondern was du gerne machen möchtest, was du zum jetzigen Zeitpunkt kannst und vielleicht hast du Glück und man stellt dich als Quereinsteiger erstmal ein..Es wird doch jetzt soviel im ÖD gesucht, weil so viele in Rente gehen..
Wir haben hier im Amt einige Studenten, die studieren und arbeiten Teilzeit im ÖD..Müsste auch mit Berufsausbildung gehen..

clarion

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Zwei nicht beendete Ausbildungen sehen echt nicht gut in den Bewerbsunterlagen aus. Daher empfehle ich unbedingt durchzuziehen! Ich erinnere noch mal daran, dass es überhaupt kein Problem ist, in meiner Behörde Stellen mit kaufmännischen Berufen zu besetzen. Das heißt, da gibt es (noch) keinen Fachkräftemangel.

Hast Du eigentlich dran gedacht, einen Beruf zu lernen, der auch im öffentlichen Dienst auch gebraucht wird, z.B. Vermessungstechniker*in.