Autor Thema: Stufenrestlaufzeiten  (Read 843 times)

Hannah

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Stufenrestlaufzeiten
« am: 03.10.2024 19:17 »
Hallo,

was bedeutet die Anerkennung der Stufenrestlaufzeiten?

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2024/RdSchr_20240530.pdf

Bedeutet es, dass ich beispielsweise bei einem Wechsel von der EG 9a zur EG 11 die bisherige Stufenlaufzeit mitnehmen kann?
Beispielsweise wäre ich jetzt nächstes Jahr im Juni in der EG 9a in die Stufe 5 gekommen.
Da die EG 11 aber ab Januar 25 greift, fange ich normalerweise wieder in der Stufe 4 von vorne kann. Kann man das jetzt ändern ?

FearOfTheDuck

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Antw:Stufenrestlaufzeiten
« Antwort #1 am: 03.10.2024 19:35 »
Meinst du Punkt 2.4.3? Zielt in meinen Augen nur auf Einstellung ab, dürfte also bei HG keine Rolle spielen.

Du könntest natürlich nach § 17 Abs 2 S. 1 TVÖD den AG um Stufenlaufzeitverkürzung bitten.