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Steuerverwaltung / Eingruppierung durch höherwertige Tätigkeit

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SandkastenFranzi:
Guten Abend in die Runde.

Nachdem ich hier schon länger still mitlese muß ich nun doch mal aktiv werden und hoffe auf eure Hilfe.

Ich arbeite seit 4 Jahren in der Steuerverwaltung und bin in EG6 eingruppiert. Da mein Kollege (Beamter mD, Besoldung A8) vor 5 Monaten eine andere Stelle im Haus übernommen hat, ging seine Tätigkeit nach einer internen Abteilungsbesprechung zum Großteil an mich über, da seine Stelle nicht mehr weiterbesetzt wurde.

Ich erhielt zur Bearbeitung dieser Tätigkeiten ein Zeichnungsrecht übertragen (ich erhielt ein Schreiben der Amtsleitung, dass mir das 'Zeichnungsrecht für Mitarbeiter' zugeteilt wurde.) Was dieses genau enthält ist nicht detailliert aufgeführt. Ab diesem Tag konnte ich die neuen Aufgaben selbständig fallabschließend in der EDV bearbeiten.

Ich habe dann für mich selbst ein Monatsprotokoll erstellt mit meinen, die ich täglich verrichte mit den entsprechenden Zeitanteilen. Mit Blick in die Entgeltordnung müsste ich eigentlich in die EG9a eingruppiert werden, dies wurde mir auch nach Rücksprache mit dem Bezirkspersonalrat bestätigt.

Ich sprach daraufhin bei der Amtsleitung vor mit der Bitte um korrekte Eingruppierung meiner ausgeführten Tätigkeiten. Man erklärte mir, dass man mir die Tätigkeiten niemals übertragen habe und ich somit nicht so einfach in EG9a eingruppiert werden könne.

Nach einigem Hin und Her war man dann bereit, mir eine Höhergruppierung in EG8 vorzubereiten. Hierzu solle ich einen Tätigkeitsnachweis über die nächsten 6 Monate führen, in welchem ich bitte meine täglichen Tätigkeiten aufschreiben solle. ABER: Ich solle die Zeitanteile meiner Tätigkeiten bitte nur so aufschreiben, dass es maximal zu einer Eingruppierung in EG8 komme.

Darf mein AG das verlangen, dass ich meine effektiven Tätigkeiten 'nach unten' friesiere, um das von Ihnen gewünschte Ergebnis zu erzielen? Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Danke vorab für eine Hilfe.

MoinMoin:
Nein!
Der AG darf dir Tätigkeiten übertragen und muss dich dann auch entsprechend beszahlen.
Sei einfach Stumpf!

Nimm deine Aufzeichung fordere deinen AG auf, er möge dir diese Tätigkeiten offiziell übertragen, da du andernfall, bis zur Übertragun,  diese Tätigkeiten nicht ausüben DARFST!

SandkastenFranzi:
Mein AG argumentiert aber, dass mir diese Tätigkeiten nie übertragen wurden.

Es stellt sich daher die Frage, ob die Übertragung des Zeichnungsrechts als solches gewertet werden kann.

Tiffy:
Du sollst ein Tagebuch führen über Tätigkeiten, die Dir nicht übertragen wurden und für die Du nicht bezahlt wirst? Was ist das denn für ein Irrenhaus?

SandkastenFranzi:
Den Tätigkeitsnachweis wünscht die OFD (Oberfinanzdirektion) zur Höhergruppierung nach 6 Monaten. Nur möchte die Amtsleitung, dass ich diese so gestalte, dass maximal eine Eingruppierung in EG8 erfolgt, was nicht den von mir verrichteten Tätigkeiten entspricht, da hier geringere Zeitanteile der entsprechenden Tätigkeiten vorliegen würden.

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