Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Steuerverwaltung / Eingruppierung durch höherwertige Tätigkeit
Tiffy:
Als gute, integre Angestellte solltest Du selbstverständlich nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit protokollieren. Aufforderungen zur schriftlichen Lüge sind weder wirksam noch vom Weisungsrecht gedeckt.
MeinerEiner:
Das klingt doch alles schon wieder nach klassischer Hinhaltetaktik. Der AN soll jetzt rechtssicher eine Tätigkeitsbeschreibung erstellen, die zur EG8 führt, obwohl der AG doch einfach die wirklich anfallenden Anteile nach unten korrigieren könnte.
Ist für dieses Prozedere eine Aufzeichnungszeit von 6 Monate notwendig oder könnte der AN das auch viel schneller liefern? Zumal es ja eh nicht um die ausgeübten Tätigkeiten geht.
Die EG8 wird nie kommen, solange du die EG9-Tätgikeiten auch so ausführst.
Und sollst du dann eigentlich die ausgeübten EG9a-Tätigkeiten nur niedriger aufschreiben oder auch niedriger ausüben.
Ich drücke aber dennoch die Daumen. Manche Menschen erzählen bei so etwas vielleicht doch noch die Wahrheit.
SandkastenFranzi:
Ich habe nie was Schriftliches erhalten was ich auszuführen habe. Das alles ging fließend nach dem Abgang meines Kollegen im Rahmen einer gemeinsamen Abteilungssitzung hervor in der besprochen wurde, wer was machen soll/kann.
Die Amtsleitung wünscht den Aufzeichnungsprozess so, dass anhand der Zeitanteile eine Eingruppierung in EG8 erfolgt, mehr nicht. Das würde dazu führen, dass ich mir quasi die Uhr stellen muss, dass ich Tätigkeit A zb mit max 50% Zeitanteil verrichte und nicht mehr. Das was dann an dieser Tätigkeit liegen bleibt schiebt ich entweder vor mir her oder die Beamtenkollegen 'erbarmen' sich und greifen mir dann quasi unter die Arme.
bactho:
Das Problem der Beweislast - im Falle einer Eingruppierungsfeststellungsklage vor dem Arbeitsgericht müsstest Du nachweisen, dass der Arbeitgeber die Aufgaben übertragen hat. Dieser wird sich natürlich herausreden...
Eine wirksame Aufgabenübertragung kann schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes Handeln erfolgen. Jedoch musst Du dies nachweisen.
Gibt es ein Protokoll der besagten Besprechung, wo Dir die Aufgaben zugewiesen wurden? Haben noch andere Personen an der Besprechung teilgenommen, die Du als Zeuge benennen könntest?
Was die Zeitanteile angeht, da kann man nur mit dem Kopf schütteln...
MeinerEiner:
Es ist natürlich auch immer clever vom AG offiziell nichts zu übertragen. Das gewährleistet maximale Flexibilität.
Ist nur die Frage, wie der AG mit solchen verständlichen Forderungen nach einer schriftlichen Tätigkeitsbeschreibung wirklich umgeht. Die Gefahr ist sicherlich groß, dass nach einem solchen Fall immer mehr Leute ankommen und sich eine Rechtsmeinung zu ihrer Eingruppierung machen möchten.
Hast du Kollegen in deinem Umfeld, die ihre Tätigkeiten schriftlich übertragen bekommen haben oder wie scheint das generell bei euch gehandhabt zu werden?
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