Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Steuerverwaltung / Eingruppierung durch höherwertige Tätigkeit
clarion:
Lässt sich aus dieser Zeichnungsberechtigung klar ableiten, dass Du aktuell E9a Tätigkeiten ausführst? Wenn ja, dann bist Du ab dem Datum der Zeichnungsberechtigung höher gruppiert, und kannst auch rückwirkend das Geld verlangen. Da wäre das Arbeitsgericht dem OFD behilflich, dieses auch zu erkennen. Rechtsschutz über die Gewerkschaft hast Du?
Die Alternative wäre, dass Du nur E8 Tätigkeiten ausführst und den Rest dem Vorgesetzten auf den Schreibtisch legst, bzw ihm die E-Akte zukommen lässt.
SandkastenFranzi:
Ohne diese Zeichnungsberechtigung könnte ich zb keine Veranlagungsfälle fallabschliessend ausführen sondern nur bearbeiten, die letztendliche Freigabe, was zum Fallabschluss führt wäre einer anderen Person vorenthalten.
Eine genaue, detaillierte Beschreibung, was dieses Zeichnungsrecht genau beinhaltet, da wüsste ich nicht, dass es das gibt.
FearOfTheDuck:
Die Zeichnungsberechtigung würde ich eher als Indiz werten. Solange gleichzeitig keine konkreten Aufgaben übertragen werden, die damit verbunden sind, ist es kaum mehr als ein Papiertiger.
So scheint es der AG auch zu sehen. Wichtig wäre es also, dass dir die Aufgaben erstmal vom AG übertragen werden. Und wenn du dazu schon dokumentieren sollst, warum sollst du das zu deinen Ungunsten manipulieren? Recht merkwürdige Ansicht der Amtsleitung, da fragt man sich, was man dort davon hat.
Tiffy:
Bei uns haben Hausmeister in EG 5 und Handwerker in 6/7 Zeichnungsberechtigung, um Rechnungen z.B. für Werkzeuge oder Verbrauchsmaterial zu kontieren. Von daher würde ich mich daran nicht unbedingt allzu sehr festhalten, wenn es um 9a/b geht.
SandkastenFranzi:
Die Amtsleitung wird mir die Tätigkeiten für eine Eingruppierung in EG9a nicht übertragen, da bin ich mir sicher. Da steht einfach nur der persönliche Stursinn dahinter, dass man Richtung OFD keine hohe Wellen schlagen will. EG8 wird die Grenze sein, genau deswegen soll ich die Aufschriebe ja nach unten korrigieren.
Da heißt es dann letztendlich, dass wir das selbst in der Abteilung klären können, wer die restliche Tätigkeit machen soll, obwohl ich diese fachlich bewältigen könnte. Beamte gibt's ja genügend dafür.
Die Frage die ich mir nun stelle ist, ob ich das Monatsprotokoll nach Wünschen der Amtsleitung korrigieren soll (darf das der AG überhaupt verlangen?) oder so ausfülle, wie es tatsächlich ist und mich auf das erteilte Zeichnungsrecht und der daraus resultierenden Arbeitsverteilung durch den fachlichen Vorgesetzten berufe?
Danke
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