Autor Thema: Steuerverwaltung / Eingruppierung durch höherwertige Tätigkeit  (Read 3205 times)

SandkastenFranzi

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Guten Abend in die Runde.

Nachdem ich hier schon länger still mitlese muß ich nun doch mal aktiv werden und hoffe auf eure Hilfe.

Ich arbeite seit 4 Jahren in der Steuerverwaltung und bin in EG6 eingruppiert. Da mein Kollege (Beamter mD, Besoldung A8) vor 5 Monaten eine andere Stelle im Haus übernommen hat, ging seine Tätigkeit nach einer internen Abteilungsbesprechung zum Großteil an mich über, da seine Stelle nicht mehr weiterbesetzt wurde.

Ich erhielt zur Bearbeitung dieser Tätigkeiten ein Zeichnungsrecht übertragen (ich erhielt ein Schreiben der Amtsleitung, dass mir das 'Zeichnungsrecht für Mitarbeiter' zugeteilt wurde.) Was dieses genau enthält ist nicht detailliert aufgeführt. Ab diesem Tag konnte ich die neuen Aufgaben selbständig fallabschließend in der EDV bearbeiten.

Ich habe dann für mich selbst ein Monatsprotokoll erstellt mit meinen, die ich täglich verrichte mit den entsprechenden Zeitanteilen. Mit Blick in die Entgeltordnung müsste ich eigentlich in die EG9a eingruppiert werden, dies wurde mir auch nach Rücksprache mit dem Bezirkspersonalrat bestätigt.

Ich sprach daraufhin bei der Amtsleitung vor mit der Bitte um korrekte Eingruppierung meiner ausgeführten Tätigkeiten. Man erklärte mir, dass man mir die Tätigkeiten niemals übertragen habe und ich somit nicht so einfach in EG9a eingruppiert werden könne.

Nach einigem Hin und Her war man dann bereit, mir eine Höhergruppierung in EG8 vorzubereiten. Hierzu solle ich einen Tätigkeitsnachweis über die nächsten 6 Monate führen, in welchem ich bitte meine täglichen Tätigkeiten aufschreiben solle. ABER: Ich solle die Zeitanteile meiner Tätigkeiten bitte nur so aufschreiben, dass es maximal zu einer Eingruppierung in EG8 komme.

Darf mein AG das verlangen, dass ich meine effektiven Tätigkeiten 'nach unten' friesiere, um das von Ihnen gewünschte Ergebnis zu erzielen? Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Danke vorab für eine Hilfe.
« Last Edit: 03.10.2024 20:00 von SandkastenFranzi »

MoinMoin

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Nein!
Der AG darf dir Tätigkeiten übertragen und muss dich dann auch entsprechend beszahlen.
Sei einfach Stumpf!

Nimm deine Aufzeichung fordere deinen AG auf, er möge dir diese Tätigkeiten offiziell übertragen, da du andernfall, bis zur Übertragun,  diese Tätigkeiten nicht ausüben DARFST!

SandkastenFranzi

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Mein AG argumentiert aber, dass mir diese Tätigkeiten nie übertragen wurden.

Es stellt sich daher die Frage, ob die Übertragung des Zeichnungsrechts als solches gewertet werden kann.

Tiffy

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Du sollst ein Tagebuch führen über Tätigkeiten, die Dir nicht übertragen wurden und für die Du nicht bezahlt wirst? Was ist das denn für ein Irrenhaus?

SandkastenFranzi

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Den Tätigkeitsnachweis wünscht die OFD (Oberfinanzdirektion) zur Höhergruppierung nach 6 Monaten. Nur möchte die Amtsleitung, dass ich diese so gestalte, dass maximal eine Eingruppierung in EG8 erfolgt, was nicht den von mir verrichteten Tätigkeiten entspricht, da hier geringere Zeitanteile der entsprechenden Tätigkeiten vorliegen würden.

clarion

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Lässt sich aus dieser Zeichnungsberechtigung klar ableiten,  dass Du aktuell E9a Tätigkeiten ausführst? Wenn ja, dann bist Du ab dem Datum der Zeichnungsberechtigung höher gruppiert, und kannst auch rückwirkend das Geld verlangen. Da wäre das Arbeitsgericht dem OFD behilflich, dieses auch zu erkennen. Rechtsschutz über die Gewerkschaft hast Du?

Die Alternative wäre, dass Du nur E8 Tätigkeiten ausführst und den Rest dem Vorgesetzten auf den Schreibtisch legst, bzw ihm die E-Akte zukommen lässt.

SandkastenFranzi

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Ohne diese Zeichnungsberechtigung könnte ich zb keine Veranlagungsfälle fallabschliessend ausführen sondern nur bearbeiten, die letztendliche Freigabe, was zum Fallabschluss führt wäre einer anderen Person vorenthalten.

Eine genaue, detaillierte Beschreibung, was dieses Zeichnungsrecht genau beinhaltet, da wüsste ich nicht, dass es das gibt.

FearOfTheDuck

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Die Zeichnungsberechtigung würde ich eher als Indiz werten. Solange gleichzeitig keine konkreten Aufgaben übertragen werden, die damit verbunden sind, ist es kaum mehr als ein Papiertiger.

So scheint es der AG auch zu sehen. Wichtig wäre es also, dass dir die Aufgaben erstmal vom AG übertragen werden. Und wenn du dazu schon dokumentieren sollst, warum sollst du das zu deinen Ungunsten manipulieren? Recht merkwürdige Ansicht der Amtsleitung, da fragt man sich, was man dort davon hat.


Tiffy

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Bei uns haben Hausmeister in EG 5 und Handwerker in 6/7 Zeichnungsberechtigung, um Rechnungen z.B. für Werkzeuge oder Verbrauchsmaterial zu kontieren. Von daher würde ich mich daran nicht unbedingt allzu sehr festhalten, wenn es um 9a/b geht.

SandkastenFranzi

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Die Amtsleitung wird mir die Tätigkeiten für eine Eingruppierung in EG9a nicht übertragen, da bin ich mir sicher. Da steht einfach nur der persönliche Stursinn dahinter, dass man Richtung OFD keine hohe Wellen schlagen will. EG8 wird die Grenze sein, genau deswegen soll ich die Aufschriebe ja nach unten korrigieren.

Da heißt es dann letztendlich, dass wir das selbst in der Abteilung klären können, wer die restliche Tätigkeit machen soll, obwohl ich diese fachlich bewältigen könnte. Beamte gibt's ja genügend dafür.

Die Frage die ich mir nun stelle ist, ob ich das Monatsprotokoll nach Wünschen der Amtsleitung korrigieren soll (darf das der AG überhaupt verlangen?) oder so ausfülle, wie es tatsächlich ist und mich auf das erteilte Zeichnungsrecht und der daraus resultierenden Arbeitsverteilung durch den fachlichen Vorgesetzten berufe?

Danke

Tiffy

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Als gute, integre Angestellte solltest Du selbstverständlich nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit protokollieren. Aufforderungen zur schriftlichen Lüge sind weder wirksam noch vom Weisungsrecht gedeckt.

MeinerEiner

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Das klingt doch alles schon wieder nach klassischer Hinhaltetaktik. Der AN soll jetzt rechtssicher eine Tätigkeitsbeschreibung erstellen, die zur EG8 führt, obwohl der AG doch einfach die wirklich anfallenden Anteile nach unten korrigieren könnte.
Ist für dieses Prozedere eine Aufzeichnungszeit von 6 Monate notwendig oder könnte der AN das auch viel schneller liefern? Zumal es ja eh nicht um die ausgeübten Tätigkeiten geht.

Die EG8 wird nie kommen, solange du die EG9-Tätgikeiten auch so ausführst.

Und sollst du dann eigentlich die ausgeübten EG9a-Tätigkeiten nur niedriger aufschreiben oder auch niedriger ausüben.

Ich drücke aber dennoch die Daumen. Manche Menschen erzählen bei so etwas vielleicht doch noch die Wahrheit.


SandkastenFranzi

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Ich habe nie was Schriftliches erhalten was ich auszuführen habe. Das alles ging fließend nach dem Abgang meines Kollegen im Rahmen einer gemeinsamen Abteilungssitzung hervor in der besprochen wurde, wer was machen soll/kann.

Die Amtsleitung wünscht den Aufzeichnungsprozess so, dass anhand der Zeitanteile eine Eingruppierung in EG8 erfolgt, mehr nicht. Das würde dazu führen, dass ich mir quasi die Uhr stellen muss, dass ich Tätigkeit A zb mit max 50% Zeitanteil verrichte und nicht mehr. Das was dann an dieser Tätigkeit liegen bleibt schiebt ich entweder vor mir her oder die Beamtenkollegen 'erbarmen' sich und greifen mir dann quasi unter die Arme.


bactho

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Das Problem der Beweislast - im Falle einer Eingruppierungsfeststellungsklage vor dem Arbeitsgericht müsstest Du nachweisen, dass der Arbeitgeber die Aufgaben übertragen hat. Dieser wird sich natürlich herausreden...
Eine wirksame Aufgabenübertragung kann schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes Handeln erfolgen. Jedoch musst Du dies nachweisen.
Gibt es ein Protokoll der besagten Besprechung, wo Dir die Aufgaben zugewiesen wurden? Haben noch andere Personen an der Besprechung teilgenommen, die Du als Zeuge benennen könntest?

Was die Zeitanteile angeht, da kann man nur mit dem Kopf schütteln...

MeinerEiner

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Es ist natürlich auch immer clever vom AG offiziell nichts zu übertragen. Das gewährleistet maximale Flexibilität.
Ist nur die Frage, wie der AG mit solchen verständlichen Forderungen nach einer schriftlichen Tätigkeitsbeschreibung wirklich umgeht. Die Gefahr ist sicherlich groß, dass nach einem solchen Fall immer mehr Leute ankommen und sich eine Rechtsmeinung zu ihrer Eingruppierung machen möchten.

Hast du Kollegen in deinem Umfeld, die ihre Tätigkeiten schriftlich übertragen bekommen haben oder wie scheint das generell bei euch gehandhabt zu werden?