Autor Thema: Steuerverwaltung / Eingruppierung durch höherwertige Tätigkeit  (Read 3015 times)

SandkastenFranzi

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Nein, keiner hat seine Aufgaben schriftlich übertragen bekommen. Einige sind seit 30 Jahren in der Abteilung, andere erst seit einem Jahr. Auf vielen Plätzen herrscht ein ständiger Wechsel.

Wir sind gerade mal 2 Angestellte mit mir, die restlichen Kollegen sind Beamte (mD und gD). Und im Laufe der Jahre wurde halt immer wieder bei personellen Veränderungen in einer gesamten Abteilungsbesprechung diskutiert, wer was machen kann und soll. Dies änderte sich dann immer wieder, wenn Kollegen gingen und neue kamen.

Es war/ist halt alles mehr oder weniger ein großes 'Miteinander', wo sich das Team gegenseitig hilft.

Und Eingruppierungsrichtlinien mit entsprechenden Zeitanteilen der ausgeführten Tätigkeiten gibt es bei den Beamten nicht, deswegen verstehen auch einige mein Anliegen nicht.

MoinMoin

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Schreib doch einfach alles so auf wie du es für richtig hältst, also so wie du die Arbeit am besten schaffst.
Das soll dir dein AG binnen Monatsfrist bestätigen, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind, danach wartest du jeden Tag auf die schriftliche Anweisung seitens deine Vorgesetzten, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Und das was dir nicht übertragen wird, dass machste halt nicht, da können dann die Beamten ran.

Da muss man halt so stumpf sein und die Eier in der Hose haben, dass man den Druck aushält.

Die Kollegen kann man es erklären, dass du wegen fehlender Übertragung es nicht machen DARFST.

Und am Ende ist es doch das Versagen des AGs, dass er nicht weiß was er von dir will.

Thess

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Ich lese hier interessiert mit, kann aber leider noch nichts neues zur Lösung beitragen.

Kommt hier nicht auch zum Tragen, was an Tätigkeiten im Arbeitsvertrag steht und wie die bisherigen Tätigkeiten davon abweichen?

Generell meine Frage. Mag jemand einen Link teilen, in dem nachzuvollziehen ist, welche Tätigkeiten in welcher EG zu entrichten sind?

Besten Dank

FearOfTheDuck

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Google mal nach der Entgeltordnung zum entsprechenden Tarifvertrag.

Die EG macht dabei nicht die Tätigkeit, sondern umgekehrt, denn Tarifbeschäftigte sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

SandkastenFranzi

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Das hatte ich bereits im ersten Post geschrieben.

Sowohl ich wie auch die Vertreter im Bezirkspersonalrat sind der Auffassung, dass eine Eingruppierung in EG9a erfolgen muss aufgrund der dort aufgeführten Tätigkeiten, welche ich aktuell effektiv verrichte.

Organisator

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Das hatte ich bereits im ersten Post geschrieben.

Sowohl ich wie auch die Vertreter im Bezirkspersonalrat sind der Auffassung, dass eine Eingruppierung in EG9a erfolgen muss aufgrund der dort aufgeführten Tätigkeiten, welche ich aktuell effektiv verrichte.

Nur hilft dir das nicht weiter. Die ausgeübten Tätigkeiten sind nicht eingruppierungsrelevant sondern nur die übertragenen Tätigkeiten. Daher ja auch die ausführliche Diskussion darüber, welche Aufgaben dir übertragen wurden.

MoinMoin

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Das hatte ich bereits im ersten Post geschrieben.

Sowohl ich wie auch die Vertreter im Bezirkspersonalrat sind der Auffassung, dass eine Eingruppierung in EG9a erfolgen muss aufgrund der dort aufgeführten Tätigkeiten, welche ich aktuell effektiv verrichte.
Und warum übt man effektiv Dinge aus, die einem nicht übertragen wurden?

SandkastenFranzi

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Bezirkspersonalrat sowie ich sehen die Tätigkeiten als übertragen an aufgrund der Zuteilung des entsprechenden Zeichnumgsrechtes sowie der daraus resultierenden Arbeitsverteilung innerhalb der Abteilung durch den Vorgesetzten.


Organisator

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Bezirkspersonalrat sowie ich sehen die Tätigkeiten als übertragen an aufgrund der Zuteilung des entsprechenden Zeichnumgsrechtes sowie der daraus resultierenden Arbeitsverteilung innerhalb der Abteilung durch den Vorgesetzten.

Dann bewegt sich der Bezirkspersonalrat auf ganz dünnem Eis. Aufgaben können nur durch den Arbeitgeber oder eine von ihm bevollmächtigte Person übertragen werden; typischerweise ist das der Personalbereich.

Weiterhin begründet ein Zeichnungsrecht alleine keine höherwertige Tätigkeit.
Erstens, weil dir dazu die Tätigkeit konkret übertragen werden müsste und
zweitens, weil anhand deiner Sachverhaltsschilderung auch ohne Zeichnungsrecht die Tätigkeit höherwertig sein könnte.

Die Hinweise von Moin / Fear sind daher deutlich zielführender als die verquere Meinung des Personalrats. Ehrenamtler kennen sich nicht unbedingt mit solchen Dingen aus.

SandkastenFranzi

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Ich habe heute Nachmittag eine gemeinsame Videokonferenz mit Bezirkspersonalrat, Amtsleitung und Vorgesetzten.

Mal sehen was dabei rauskommt.

Ich halte euch auf dem laufenden und bedanke mich schonmal vorab für eure Hilfe und Infos.

Albeles

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Eigentlich ist es doch eine klare Kiste, keine offizielle Übertragung, keine Arbeit auf dem Niveau. Müssen die Beamten halt ran. Und die Zeiten nach unten korrigieren klingt für mich nach Betrug. Sorry, aber ein Amtsleiter der sowas fordert, sollte sich vielleicht mal mit sich selbst auseinandersetzten.
TB sind halt keine Beamten und ich denke da herrscht die Meinung das Pendant zur A8 ist die E8. Was mit Nichten so ist! Die haben Angst, dass die ganzen Beamten dann aufrühren, der Bekommt 9a warum wir nur A8?

Unwissenheit ist halt ein schlechter Ratgeber!

SandkastenFranzi

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So, Besprechung war kurz und bündig und zügig erledigt. Die Amtsleitung beugt sich der Argumentation des BPR und meiner und befürwortet nun den Antrag auf EG9a. Weiterleitung zur Genehmigung an die OFD folgt.

Tja, man muß nur hartnäckig bleiben und seinen Standpunkt begründet vertreten.

Pit

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So, Besprechung war kurz und bündig und zügig erledigt. Die Amtsleitung beugt sich der Argumentation des BPR und meiner und befürwortet nun den Antrag auf EG9a. Weiterleitung zur Genehmigung an die OFD folgt.

Tja, man muß nur hartnäckig bleiben und seinen Standpunkt begründet vertreten.
Glückwunsch.
War echt gespannt. Normalerweise lässt sich unsere OFD nicht so leicht beeindrucken.

SandkastenFranzi

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So, Besprechung war kurz und bündig und zügig erledigt. Die Amtsleitung beugt sich der Argumentation des BPR und meiner und befürwortet nun den Antrag auf EG9a. Weiterleitung zur Genehmigung an die OFD folgt.

Tja, man muß nur hartnäckig bleiben und seinen Standpunkt begründet vertreten.
Glückwunsch.
War echt gespannt. Normalerweise lässt sich unsere OFD nicht so leicht beeindrucken.

Ich hab ja nicht die OFD beeindruckt sondern die Amtsleitung.

Letztendlich ist die OFD nur die genehigende Instanz. Aber wenn halt seitens der Amtsleitung kein Go kommt und ein Antrag nicht weitergeleitet wird, kann auch die OFD nichts dagegen machen.

Deswegen bin ich auch den 'Umweg' über den BPR gegangen. Anders wäre mir der Antrag ja bereits im Haus im Keim erstickt worden


Traurig aber so sieht leider die Realität aus.

@Pit: Hast du selbiges Problem oder arbeitest du selbst in der Steuerverwaltung?

FearOfTheDuck

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Dann bleibt zu hoffen und dir zu wünschen dass dein "Antrag" den richtigen Mechanismus auslöst. Ein Antrag auf Höhergruppierung ist tariflich nämlich weder vorgesehen noch erforderlich.

Und immer die Ansprüche ordentlich geltend machen, damit dich der § 37 TVL nicht beißt. ;)