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Arbeitszeitkorridor von 6 bis 22 Uhr machbar ? TVÖD, NRW, Kommune

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KlammeKassen:

--- Zitat von: BAT am 07.10.2024 09:25 ---
--- Zitat von: brian am 04.10.2024 06:51 ---Ab 21.00 Uhr  würden Nachtzuschläge anfallen, deshalt geht das nicht bis 22.00 Uhr. Samstags ab 13.00 Uhr Zuschläge (falls der Samstag mit rein soll).


--- End quote ---

Wobei ich diese Zuschläge in der Sache für relativ albern halte. Warum ist da was besonderes in diesem Zeitraumß

--- End quote ---

Viele in der Produktion schleppen sich in Nachtschichtwochen sogar krank zur Arbeit, weil diese Zuschläge das interessante sind (teilweise steuer- und sozialabagbenfrei)

BAT:
Ich meinte den Zeitraum von 21 bis 22 Uhr bzw. am Samstag von 20 bis 21 Uhr.

Nachtschichten sind ja im Regelfall von 22 bis 6 Uhr.

Umlauf:

--- Zitat von: BAT am 07.10.2024 10:45 ---Ich meinte den Zeitraum von 21 bis 22 Uhr bzw. am Samstag von 20 bis 21 Uhr.

Nachtschichten sind ja im Regelfall von 22 bis 6 Uhr.

--- End quote ---

Dann trete doch aktiv für eine Veränderung ein…

BAT:
Ich hatte ein Frage gestellt.

MoinMoin:

--- Zitat von: BAT am 07.10.2024 09:25 ---
--- Zitat von: brian am 04.10.2024 06:51 ---Ab 21.00 Uhr  würden Nachtzuschläge anfallen, deshalt geht das nicht bis 22.00 Uhr. Samstags ab 13.00 Uhr Zuschläge (falls der Samstag mit rein soll).


--- End quote ---

Wobei ich diese Zuschläge in der Sache für relativ albern halte. Warum ist da was besonderes in diesem Zeitraumß

--- End quote ---
Vielleicht fängt da die Nacht an?
und vorher ist es noch Tag.

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