Autor Thema: Arbeitszeitkorridor von 6 bis 22 Uhr machbar ? TVÖD, NRW, Kommune  (Read 3316 times)

Grisu120309

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Hallo zusammen,

wir wollen in unser Kommune die Dienstvereinbarung Gleitzeit neu auflegen. Wäre ein Arbeitszeitkorridor von 6 bis 22 Uhr möglich ?

Die Protokollerklärung zu § 6 TVÖD sagt: "Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden eingerichtet werden"

Somit würde es nicht gehen. Aber, wir wollen ja "mehr" als der Tarifvertrag hergibt anbieten. Die MA wollen dies großteils auch...

Habt ihr Ideen ?

brian

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Ab 21.00 Uhr  würden Nachtzuschläge anfallen, deshalt geht das nicht bis 22.00 Uhr. Samstags ab 13.00 Uhr Zuschläge (falls der Samstag mit rein soll).

http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/tvoed-anwender-in-anlehnung-an-den-tvoed-533-zeitzuschlaege_idesk_PI13994_HI1415577.html

KlammeKassen

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Hallo zusammen,

wir wollen in unser Kommune die Dienstvereinbarung Gleitzeit neu auflegen. Wäre ein Arbeitszeitkorridor von 6 bis 22 Uhr möglich ?

Die Protokollerklärung zu § 6 TVÖD sagt: "Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden eingerichtet werden"

Somit würde es nicht gehen. Aber, wir wollen ja "mehr" als der Tarifvertrag hergibt anbieten. Die MA wollen dies großteils auch...

Habt ihr Ideen ?

Einmal kurz nachrechnen:
7.00 - 16.30 Uhr = 9,5 h
5 mal 9,5 h = 47,5 h

D.h. dass wäre schon zu viel.... also kann das ja irgendwie nicht sein.
Die meisten Behörden hier in der Nähe haben jetzt schon 6.00/6.30/7.00 - 18.00 Uhr


Es sollte daher kein Problem sein

Geht es bei den 45 Stunden ggf. um die Planung für einzelne Mitarbeiter, dass die ggf. mal 45 Stunden arbeiten müssen? Ansonsten wüsste ich nicht, worauf sich das bezieht...
in der nächsten Tarifrunde sollen ja auch Arbeitszeitflexibilisierungen thematisiert werden, ich bin gespannt

BAT

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Ab 21.00 Uhr  würden Nachtzuschläge anfallen, deshalt geht das nicht bis 22.00 Uhr. Samstags ab 13.00 Uhr Zuschläge (falls der Samstag mit rein soll).


Wobei ich diese Zuschläge in der Sache für relativ albern halte. Warum ist da was besonderes in diesem Zeitraumß

SimsiBumbu

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Wäre hier nicht eher § 6 Abs. 7 Satz 1 TVÖD einschlägig:

"Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann in der Zeit von 6 bis 20 Uhr eine tägliche Rahmenzeit von bis zu zwölf Stunden eingeführt werden."

Wobei in der Rahmendienstvereinbarung (von 2011, zuletzt aktualisiert 2013) meiner Kommune die tägliche Rahmenzeit (6:30 - 19:00 Uhr) von 12 Stunden überschritten wird.

KlammeKassen

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Ab 21.00 Uhr  würden Nachtzuschläge anfallen, deshalt geht das nicht bis 22.00 Uhr. Samstags ab 13.00 Uhr Zuschläge (falls der Samstag mit rein soll).


Wobei ich diese Zuschläge in der Sache für relativ albern halte. Warum ist da was besonderes in diesem Zeitraumß

Viele in der Produktion schleppen sich in Nachtschichtwochen sogar krank zur Arbeit, weil diese Zuschläge das interessante sind (teilweise steuer- und sozialabagbenfrei)

BAT

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Ich meinte den Zeitraum von 21 bis 22 Uhr bzw. am Samstag von 20 bis 21 Uhr.

Nachtschichten sind ja im Regelfall von 22 bis 6 Uhr.

Umlauf

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Ich meinte den Zeitraum von 21 bis 22 Uhr bzw. am Samstag von 20 bis 21 Uhr.

Nachtschichten sind ja im Regelfall von 22 bis 6 Uhr.

Dann trete doch aktiv für eine Veränderung ein…

BAT

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Ich hatte ein Frage gestellt.

MoinMoin

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Ab 21.00 Uhr  würden Nachtzuschläge anfallen, deshalt geht das nicht bis 22.00 Uhr. Samstags ab 13.00 Uhr Zuschläge (falls der Samstag mit rein soll).


Wobei ich diese Zuschläge in der Sache für relativ albern halte. Warum ist da was besonderes in diesem Zeitraumß
Vielleicht fängt da die Nacht an?
und vorher ist es noch Tag.

UNameIT

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Ab 21.00 Uhr  würden Nachtzuschläge anfallen, deshalt geht das nicht bis 22.00 Uhr. Samstags ab 13.00 Uhr Zuschläge (falls der Samstag mit rein soll).


Wobei ich diese Zuschläge in der Sache für relativ albern halte. Warum ist da was besonderes in diesem Zeitraumß

Also laut § 2 Abs. 3 ArbZG beginnt Nachtarbeit um 23 Uhr und endet um 6 Uhr. Ist da was anderes im TVÖD geregelt bzgl. Nachtzuschlägen?

BAT

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Natürlich ist es im TVÖD anders geregelt, ich frage mich nur, warum.

Es hindert, wie in vorliegender Anfrage ersichtlich, auskömmliche Gleitzeiten einzurichten.

Daher nochmals die Frage, wie kommt man darauf, dass um 21 Uhr Nacht wäre?

Hain

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Moin,

hier werden ja einige Sachen durcheinander geworfen... Die Regelungen zum Arbeitszeitkorridor (§ 6 VI) und Rahmenzeit (§ 6 VII) sind verschiedene Arbeitszeitmodelle. Sie bedürfen jeweils eines Arbeitszeitkontos nach § 10. Die wenigsten Verwaltungen dürften eine solche Regelung haben. Die Gleitzeitregelung, wie sie die meisten kennen, findet sich in der Protokollerklärung zu § 6, sie ist im TVöD ungeregelt mit Ausnahme, dass keine Regelungen nach 6 IV enthalten sein dürfen.

Die Kosten für die Zuschläge sind wahrscheinlich nicht so ausschlaggebend wie die Kosten für die Aufrechterhaltung des Betriebes über einen längeren Zeitraum (Gebäude- und IT Kosten).

Grüße
Hain