Hallo zusammen,wir wollen in unser Kommune die Dienstvereinbarung Gleitzeit neu auflegen. Wäre ein Arbeitszeitkorridor von 6 bis 22 Uhr möglich ? Die Protokollerklärung zu § 6 TVÖD sagt: "Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden eingerichtet werden"Somit würde es nicht gehen. Aber, wir wollen ja "mehr" als der Tarifvertrag hergibt anbieten. Die MA wollen dies großteils auch...Habt ihr Ideen ?
Ab 21.00 Uhr würden Nachtzuschläge anfallen, deshalt geht das nicht bis 22.00 Uhr. Samstags ab 13.00 Uhr Zuschläge (falls der Samstag mit rein soll).
Zitat von: brian am 04.10.2024 06:51Ab 21.00 Uhr würden Nachtzuschläge anfallen, deshalt geht das nicht bis 22.00 Uhr. Samstags ab 13.00 Uhr Zuschläge (falls der Samstag mit rein soll). Wobei ich diese Zuschläge in der Sache für relativ albern halte. Warum ist da was besonderes in diesem Zeitraumß
Ich meinte den Zeitraum von 21 bis 22 Uhr bzw. am Samstag von 20 bis 21 Uhr. Nachtschichten sind ja im Regelfall von 22 bis 6 Uhr.