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Höhergruppierung Frage zu Besitzstand Kinder

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rofl0R:
Hallo,
ich habe eine Frage zum Besitzstand Kinder, der mir seit der Überleitung aus dem BAT gezahlt wird.
Meine beiden Kinder sind im Studium, Kind 1 ist noch 3 Jahre Kindergeldberechtigt. Kind 2 ist noch 5 Jahre Kindergeldberechtigt. Nach meinem Kenntnisstand wird die Besitzstandszahlung für die Kinder gezahlt, so lange Anspruch auf Kindergeld besteht.
Jetzt sollen mir im Rahmen einer Umorganisation höherwertige Tätigkeiten übertragen werden. Im Rahmen der Umorganisation soll ich von der E10 Stufe 6 nach E11 höher gruppiert werden. Die Stufenfestsetzung wird, soweit mir bekannt ist, durch das Landesamt für Finanzen festgesetzt.
Jetzt ist die Frage ob bei einem Aufstieg von E10 nach E11 der Besitzstand Kinder verloren geht bzw. in welche Stufe der E11 die Zuordnung erfolgt.

Albeles:
Bei einer normalen HG kommst Du von E10/6 nach E11/5

HG Rechner:
https://hg-tvl.bplaced.net/

Zu dem Rest kann ich Dir leider nichts sagen....

BlackVoodoo:

--- Zitat von: Albeles am 04.10.2024 12:12 ---Bei einer normalen HG kommst Du von E10/6 nach E11/5

HG Rechner:
https://hg-tvl.bplaced.net/

Zu dem Rest kann ich Dir leider nichts sagen....

--- End quote ---

Der Rechner funktioniert leider nicht mehr. Gibt es einen aktuellen Link?

Danke

Albeles:
Also bei mir funzt es. Allerdings nur vom privaten Gerät. Aber das ist ja auch gewünscht.

BlackVoodoo:
Bei mir erscheint: Fehler 404

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