Autor Thema: Entgeltgruppen Buchhaltung  (Read 7461 times)

lunaya

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Entgeltgruppen Buchhaltung
« am: 04.10.2024 12:15 »
Guten Tag zusammen,

wir arbeiten für die Buchhaltung, Stadtkasse einer kleinen Kommune, 56.000 Einwohner.

Die Buchhaltung ist gegliedert in Zahlungsabwicklung, Vollstreckung und Buchführung.

Wir sind total verständnislos, warum wir in der Zahlungsabwicklung in EG6 gruppiert sind und die Buchführung in EG8.

In meinem AV steht: Sachbearbeiterin in der Zahlungsabwicklung.
Eine Stellenbeschreibung gibt es bei uns nicht
Auch steht im AV nichts von Auflistung meiner Tätigkeit.

In EG 6 und 7 sind Fachkräfte für die Finanzbuchhaltung zugeordnet
In EG 8 steht allerdings Sachbearbeiterin für die Geschäftsbuchhaltung

Warum bin ich seit Jahren in EG6?


Was kann ich jetzt tun? Brauche ich einen Anwalt?

FearOfTheDuck

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Antw:Entgeltgruppen Buchhaltung
« Antwort #1 am: 04.10.2024 13:20 »
EG 6 kann durchaus korrekt sein.

Warum sollen unterschiedliche Tätigkeiten nicht unterschiedlich vergütet sein?

Du solltest dir zunächst klar darüber werden, was deine auszuübende Tätigkeit ist, indem du dir entweder deine ausgeübte Tätigkeit vom AG bestätigen lässt oder dir ausführen lässt, welche Aufgaben dir übertragen worden sind. Dann kannst du dir anhand der Entgeltordnung eine eigene Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden und schauen, ob sie mit der Rechtsmeinung des AG übereinstimmt oder nicht.

lunaya

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Antw:Entgeltgruppen Buchhaltung
« Antwort #2 am: 04.10.2024 13:25 »
Danke dir. Ja, in der Buchhaltung wird kontiert, also gebucht und wir in der Zahlungsabwicklung haben natürlich ganz andere Aufgaben und große Verantwortungen. Das ist schon ein paar Nummern mehr.
Ich kann nicht bestätigen, dass sie dort mehr an Aufgaben haben. Irgendwas passt doch nicht

Ich glaube ich brauche einen Anwalt. EG 6 steht Fachkraft und ich bin Sachbearbeiterin. Ich bin ohne Stellenbeschreibung in EG6/3 eingruppiert, weil ich einschlägige Berufserfahrung mitbringe.

Und niemand im Fachdienst hat eine Stellenbeschreibung vorliegen - gibt es bei uns nicht. Mein AG hat mir dies schriftlich per Mail bestätigt.

dregonfleischer

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Antw:Entgeltgruppen Buchhaltung
« Antwort #3 am: 04.10.2024 15:57 »
Ich arbeite auch in der Buchhaltung wir finden das selbst EG 8 zu wenig ist

mfg

Buschi

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Antw:Entgeltgruppen Buchhaltung
« Antwort #4 am: 04.10.2024 22:23 »
Wo sind bei euch selbstständige Leistungen zu erbringen?

TVOEDAnwender

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Antw:Entgeltgruppen Buchhaltung
« Antwort #5 am: 05.10.2024 10:33 »
Zitat
Warum bin ich seit Jahren in EG6?

Wenn sich deine auszuübenden Tätigkeiten nicht ändern, ändert sich auch deine Eingruppierung nicht. Ganz einfach.

Zitat
Was kann ich jetzt tun? Brauche ich einen Anwalt?

Entweder mit dem Arbeitgeber sprechen, ob er dir höherwertige Tätigkeiten überträgt oder dich auf höherwertige Stellen beim Arbeitgeber bewerben.

Einen Anwalt brauchst du nur, wenn Du der Ansicht sein solltest, dass der Arbeitgeber mit seiner Rechtsmeinung zur Eingruppierung irrt und dir tatsächlich ein höheres Entgelt als EG 6 zusteht, da die dir bislang übertragenen Tätigkeiten die Tätigkeitsmerkmale einer höheren EG erfüllen.

FearOfTheDuck

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Antw:Entgeltgruppen Buchhaltung
« Antwort #6 am: 05.10.2024 12:21 »
Richtig.

Übrigens kann sich der Anwalt auch nur wie AG und AN eine eigene Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden. Rechtssicher kann nur ein Richter im Rahmen einer Eingruppierungsfeststellungsklage eine Aussage treffen.

Joe kommunal

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Antw:Entgeltgruppen Buchhaltung
« Antwort #7 am: 05.10.2024 13:02 »
Bei uns exakt die gleichen Argumente ... viel Verantwortung ... wenn wir Fehler machen, dann wird es teuer ...

Aber: alle Arbeiten sind strickt vorgegeben. Es sind keinerlei selbständige Leistungen erforderlich.

Bei uns sind Kassenmitarbeiter teilweise in EG5 eingruppiert.

Der TVÖD scheint mir im Vergleich mit anderen Berufsgruppen nicht sehr gerecht zu sein. Aber deine Eingruppierung in EG6 ist nicht ungewöhnlich. Rechtlich wird es da schnell dünn.

Chance auf mehr Gehalt besteht meiner Meinung nach, wenn man der Leitung aufzeigen kann, dass in den Nachbargemeinden für gleiche Arbeit mehr gezahlt wird und eine ernsthafte Abwanderungsabsicht besteht.

Viel Glück.

KlammeKassen

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Antw:Entgeltgruppen Buchhaltung
« Antwort #8 am: 05.10.2024 15:57 »
Ich arbeite auch in der Buchhaltung wir finden das selbst EG 8 zu wenig ist

mfg

Der Bereich "Finanzen" ist im Verhältnis mit anderen Bereichen oftmals ziemlich schlecht eingruppiert. Als ob es nicht gewollt ist, dass Forderungen eingetrieben werden...
Verständlich ist das alles nicht, das wäre auch mal ein Thema für die Tarifverhandlungen/Entgeltordnung.

Man merkt es insbesondere auch daran, dass oftmals niemand in den Bereich will und andere Ämter bereits mit den einfachsten Kontierungen überfordert sind.

lunaya

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Antw:Entgeltgruppen Buchhaltung
« Antwort #9 am: 06.10.2024 20:25 »
Hallo,

naja, also wir sind 8 Kollegen und 3 sind in EG6 und 3 in EG8. Von den anderen beiden Kolleginnen weiß ich nichts offizielles.

Jetzt sagt ihr mir:
Wenn sich deine auszuübenden Tätigkeiten nicht ändern, ändert sich auch deine Eingruppierung nicht. Ganz einfach.

Nein, es ist nicht einfach. Ich habe keine offiziellen Tätigkeiten. Nichts im AV festgehalten und keine Stellenbeschreibung. Jetzt habe ich erfahren, dass 3 meiner Kollegen auch in EG8 sind! 😕 In der Buchhaltung genauso. Einige in EG6 und einige in EG8.

Alle in der Zahlungsabwicklung machen die gleiche Tätigkeiten. Keiner macht mehr oder weniger. Warum ist Anna in EG6 und Umut in EG8?

Aber ich denke, ohne Anwalt komme ich nicht weiter?

Ich bekomme vom AG keine Stellenbeschreibung. Und meine Anfrage wegen der Eingruppierung wird so begründet: Entgeltgruppe E 6 gilt für Beschäftigte mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung.


Buschi

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Antw:Entgeltgruppen Buchhaltung
« Antwort #10 am: 06.10.2024 21:43 »
Wie soll ein Anwalt dir hier helfen können? Deine bisherigen Argumente und Verweise auf die EG anderer werden auch durch einen Anwalt nicht relevanter.

KlammeKassen

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Antw:Entgeltgruppen Buchhaltung
« Antwort #11 am: 07.10.2024 06:59 »
Hallo,

naja, also wir sind 8 Kollegen und 3 sind in EG6 und 3 in EG8. Von den anderen beiden Kolleginnen weiß ich nichts offizielles.

Jetzt sagt ihr mir:
Wenn sich deine auszuübenden Tätigkeiten nicht ändern, ändert sich auch deine Eingruppierung nicht. Ganz einfach.

Nein, es ist nicht einfach. Ich habe keine offiziellen Tätigkeiten. Nichts im AV festgehalten und keine Stellenbeschreibung. Jetzt habe ich erfahren, dass 3 meiner Kollegen auch in EG8 sind! 😕 In der Buchhaltung genauso. Einige in EG6 und einige in EG8.

Alle in der Zahlungsabwicklung machen die gleiche Tätigkeiten. Keiner macht mehr oder weniger. Warum ist Anna in EG6 und Umut in EG8?

Aber ich denke, ohne Anwalt komme ich nicht weiter?

Ich bekomme vom AG keine Stellenbeschreibung. Und meine Anfrage wegen der Eingruppierung wird so begründet: Entgeltgruppe E 6 gilt für Beschäftigte mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung.

Verlang eine Arbeitsplatzbeschreibung, anderenfalls erstelle selbst eine....
eine Stellenbewertung ohne diese zu haben, ist nahezu unmöglich;
gibt es nicht sogar auch eine Pflicht, dass es hier etwas schriftlich gibt?
§ 106 GewO o.ä.?

TVOEDAnwender

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Antw:Entgeltgruppen Buchhaltung
« Antwort #12 am: 07.10.2024 07:19 »
Es gibt zwei Alternativen: erstelle selbst eine Arbeitsplatz-/Stellenbeschreibung und lass Dir vom Personalbereich bestätigen, dass die in der Stellenbeschreibung  von Dir aufgeführten Tätigkeiten auch deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Alternative 2 ist: Frage bei jeder einzelnen Tätigkeit beim Personalbereich nach, ob dies zu deinen Dir übertragenen Tätigkeiten gehört.

Eine Pflicht zur Erstellung einer Tätigkeits-/Arbeitsplatz-/Stellenbeschreibung durch den Arbeitgeber gibt es nicht. Diese ergibt sich auch nicht durch das Nachweisgesetz (siehe einige Threads hierzu im Forum.)

KlammeKassen

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Antw:Entgeltgruppen Buchhaltung
« Antwort #13 am: 07.10.2024 08:13 »
Es gibt zwei Alternativen: erstelle selbst eine Arbeitsplatz-/Stellenbeschreibung und lass Dir vom Personalbereich bestätigen, dass die in der Stellenbeschreibung  von Dir aufgeführten Tätigkeiten auch deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Alternative 2 ist: Frage bei jeder einzelnen Tätigkeit beim Personalbereich nach, ob dies zu deinen Dir übertragenen Tätigkeiten gehört.

Eine Pflicht zur Erstellung einer Tätigkeits-/Arbeitsplatz-/Stellenbeschreibung durch den Arbeitgeber gibt es nicht. Diese ergibt sich auch nicht durch das Nachweisgesetz (siehe einige Threads hierzu im Forum.)

Oder sag ganz einfach, dass du gar nichts mehr machst, weil du nicht weißt, was du bearbeiten sollst und darfst. Am besten bei jeder Kleinigkeit damit nerven... du musst ja auch wissen, was deine Stelle überhaupt beinhaltet

lsma

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Antw:Entgeltgruppen Buchhaltung
« Antwort #14 am: 09.10.2024 16:19 »
Verlang eine Arbeitsplatzbeschreibung, anderenfalls erstelle selbst eine....
eine Stellenbewertung ohne diese zu haben, ist nahezu unmöglich;
gibt es nicht sogar auch eine Pflicht, dass es hier etwas schriftlich gibt?
§ 106 GewO o.ä.?

Vielleicht passt: "Nachweisgesetz ... eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,"
https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/BJNR094610995.html
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/nachweisgesetz-2-nachweispflicht_idesk_PI42323_HI15274642.html