Autor Thema: Wiedereinstieg nach Mutterschutz  (Read 1079 times)

Socke93

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Wiedereinstieg nach Mutterschutz
« am: 09.10.2024 10:03 »
Guten Morgen zusammen,
ich würde mich hier gerne etwas für meine Frau schlau machen.

Sie hat nun unser erstes Kind bekommen und ist auch im öffentlichen Dienst tätig.
Sie würde gerne relativ schnell wieder anfangen in Teilzeit zu arbeiten.
Wisst ihr wie viele Stunden sie mindestens pro Woche arbeiten muss?
Hätte das Personalamt oder so nicht auch auf sie zukommen müssen und sich mit ihr über ihren weiteren Verbleib bzw. Verlauf unterhalten müssen?

Freue mich auf eure Antworten.

FearOfTheDuck

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Antw:Wiedereinstieg nach Mutterschutz
« Antwort #1 am: 09.10.2024 10:31 »
Ein Minimum an h gibt es nicht, das müsste also mit dem AG erörtert und vereinbart werden.

Deine zweite kann man auch umdrehen: Müsste sich deine Frau nicht rasch mit dem PA unterhalten, wenn sie bald wieder anfangen und Stunden reduzieren will. ;)
Evtl. geht man von längerer Abwesenheit aus und hat sie noch nicht wieder auf dem Schirm. Oder, falls z.B. keine Elternzeit vereinbart ist, man rechnet damit, dass sie ihre alte Stelle nach Ablauf der Mutterschutzfrist wie zuvor wieder besetzt.