Ein Minimum an h gibt es nicht, das müsste also mit dem AG erörtert und vereinbart werden.
Deine zweite kann man auch umdrehen: Müsste sich deine Frau nicht rasch mit dem PA unterhalten, wenn sie bald wieder anfangen und Stunden reduzieren will.
Evtl. geht man von längerer Abwesenheit aus und hat sie noch nicht wieder auf dem Schirm. Oder, falls z.B. keine Elternzeit vereinbart ist, man rechnet damit, dass sie ihre alte Stelle nach Ablauf der Mutterschutzfrist wie zuvor wieder besetzt.