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[BE]Sterbegeld/Witwenrente
Infidel0815:
Hallo liebe Community,
ich hab eine etwas spezielle Frage und hoffe, dass jemand etwas gehaltvolles dazu sagen kann, da ich bei meiner Recherche nicht erfolgreich war.
Und zwar geht es um folgendes, aufs wesentliche heruntergebrochene, Szenario:
A und B sind verheiratet, teilen aber kein Konto. A verstirbt plötzlich, so dass B. berechtigt ist, das Sterbegeld zu empfangen. Wegen zeitlicher Überschneidung wurde noch ein Gehalt überwiesen. Nun wurde der Sterbegeldantrag positiv beschieden, aber lediglich die Hälfte der zustehenden Summe auf das Konto von B. überwiesen, mit dem Hinweis, es wäre mit den zuviel gezahlten Bezügen verrechnet worden.
Da kein Kontenzugang besteht und auch ein Erbe nicht angetreten wurde, ist es nun nicht möglich das Geld zu erhalten. Eine Nachfrage bei der zuständigen Stelle ergab die Information, dass eine Verrechnung zulässig sei und die Hälfte B. zugegangen sei, das müsse doch reichen.
Ich halte es für unzulässig, das Ganze zu verrechnen, da es zwei verschiedene Ansprüche sind, die man nicht zwingend der Bequemlichkeit für die Landeskasse halber so abrechnen kann.
Kann da jemand meinen Blick erhellen oder verdunkeln?
Danke und viele Grüße aus Berlin!
Casa:
Welches Bundesland?
Warum wurde das Erbe nicht angetreten?
clarion:
Überschuldung?
Infidel0815:
--- Zitat von: clarion am 05.10.2024 09:27 ---Überschuldung?
--- End quote ---
Der Grund spielt ja für die Fragestellung keine Rolle, aber ja.
--- Zitat von: Casa am 04.10.2024 17:04 ---Welches Bundesland?
Warum wurde das Erbe nicht angetreten?
--- End quote ---
Das Bundesland wiederum lässt sich am Titel ablesen, aber es geht um Berlin :)
Casa:
--- Zitat ---Der Grund spielt ja für die Fragestellung keine Rolle, aber ja.
--- End quote ---
Der Grund kann, muss aber nicht, wichtig sein.
Anspruch auf das Sterbegeld hat der Ehegatte des Beamten, § 18 Abs. 1 LBeamtVG Berlin. Eine Aufrechnung zwischen der überzahlten Besoldung und des Sterbegelds - bei verschiedenen Anspruchsberechtigten - erscheint mir nicht möglich.
Hätte der Ehegatte das Erbe angenommen und wäre Rechtsnachfolger des Beamten geworden, wäre eine Aufrechnung möglich.
Naheliegend erscheint mir, dass dem Dienstherren nicht nachgewiesen wurde, dass der Ehegatte das Erbe ausgeschlagen hat.
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