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[Allg] PKV durch Öffnungsaktion

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Saxum:
Da klinke ich mich auch mal ein, auch von mir Glückwünsche zur anstehenden Verbeamtung.

zu 1. Grundsätzlich gilt, dass wenn man Beamter im Widerruf war UND in der gesetzlichen Krankenversicherung verblieben ist, ist das unschädlich. Wobei es in diesem hier vorliegenden Fall aus meiner Sicht eher belanglos sein sollte, denn die Öffnungsaktion für Beamte auf Widerruf konnte man erst ab 2019 in Anspruch nehmen und man war ja Beamter im Widerruf von 2011-2013. Für den Fall hier gilt meines Erachtens nach, ja die Öffnungsaktion kann gezogen werden. Wichtig ist also bestenfalls, dass man nicht schon "Beamter auf Probe" oder "Beamter auf Lebenszeit" war oder während des "Widerrufs" in der GKV verblieben ist.

zu 2. Der Beihilfeergänzungstarif ist relativ vernachlässigbar, man steht nicht "schlechter" da wenn man diesen nicht in Anspruch nehmen kann. Es bedeutet nur, dass man eben etwaige "Mehrkosten" selbst stemmen muss und das ist machbar. Das ist beispielsweise die Restkosten bei Zahnersatz oder den Höchstsatz übersteigenden Anteil bei den Heilmitteln oder die Höchstsummen übersteigenden Anteil bei den Hilfsmitteln oder ähnliches.

Nach den Beihilfeergänzungstarifen kann man immer Fragen, manche Versicherer bieten eben auch einen abgespeckten bzw. kleinen an der in der Regel mindestens "Material- und Laborkosten (Zahnersatz)" und "Auslandskrankenversicherung" beibehält.

Falls man diesen nicht erhält gibt es (tatsächlich sehr wenige) Anbieter die passende Ergänzung anbieten können. So etwa die Würzburger Versicherung mit "DentOptimal" für Material- und Laborkosten. Ich habe seinerseits bei der Versicherung nachgefragt und der "Eigenanteil" seitens der Beihilfe gilt für diese offenkundig auch als "Selbstbeteiligung/Eigenanteil". Am besten dort bei entsprechendem Interesse nochmals nachfragen bzw. es sich bestätigen lassen.

Ich würde definitiv vorher abklären, ob die bestehenden Zusatzversicherungen auch für die private Krankenversicherung geöffnet sind oder ob eventuell § 204 VVG auch für Zusatzversicherungen greift, dass man dann in eine (bestehende) Zusatzversicherung beim gleichen Versicherer wechseln kann welcher auch für private Krankenversicherungen geöffnet sind. Die Zusatzversicherungen für die gesetzlichen Krankenkasse sind in der Regel auch nur auf Mitglieder*innen dieser beschränkt und fällt weg sobald man nicht mehr in der GKV ist.

Gothaer ist schonmal gut, wenn man das "Glück" hat und den Tarif "MediClinic Premium" (ohne das "S"!) hat, greift hier der Versicherungsschutz auch bei bestehender Privater Krankenversicherung. Der Tarif "MediClinic Plus / Premium" ist nicht zu vergleichen mit dem Tarif "MediClinic S Plus / Premium". Man kann ja auch fragen, ob hier ein Wechsel in den Tarif ohne "S" durchgeführt werden kann. Kleiner aber feiner unterschied.

Man kann auch bei der Gothaer anonym nachfragen, wie eine private Krankenversicherung aussehen würde, wenn man den bereits bestehenden Zusatztarif in eine volle beihilfekonforme Krankenversicherung "upgraden" würde. Dabei könnte gegebenenfalls die dort gebildeten Altersrückstellungen mit überführt werden. Vielleicht hat man hier dann auch Glück dass die Gesundheitsfragen bzw. die Risikozuschläge weniger groß ausfallen.

Wie Gewerbler bereits angedeutet hat, in BW zahlt die Beihilfe auch bei Wahlleistungen. In diesem Falle erweitert sich der Anspruch aus der Öffnungsaktion auch auf die entsprechenden Wahltarife (2 Bett Zimmer / Privatarzt).

zu 3. auch hier empfiehlt es sich anonyme Risikovorabfragen zu machen.

zu 4. Die private Krankenversicherung bildet, auch wenn man über die Öffnungsaktion reinkommt ist, die üblichen Altersrückstellungen. Auf Wunsch kann man auch entsprechende zusätzliche "Beitragsentlastungstarife" abschließen, da hat eine etwaige Öffnungsaktion oder bestehende Risiken keinen Einfluss drauf, da es dem Grunde nach nur um eine "Sparversicherung" handelt, die einen möglichen höheren Beitrag abfedern soll.  Da kann man auch ein Sparbuch oder ein (ETF-)Fonds anlegen und dieses Geld dann genau dafür nutzen.

zu 5. Man kann jederzeit und auch "immer wieder" die Risikozuschläge überprüfen lassen, die gesetzliche Grundlage findet sich in § 41 VVG. Wenn das Risiko (eine Zeit lang) nicht mehr aufgetreten ist oder sogar ganz weggefalle ist, kann man gegebenenfalls den Zuschlag anpassen lassen. Bei anhaltenden "chronischen Erkrankungen" ist das ggf. schwieriger, weil man hier ja einen "dauerhaften zusätzlichen Bedarf" unterstellt, entweder an Medikamenten, Hilfsmitteln, Heilmitteln oder ähnliches.

zu 6. das haben meine Vorreder*innen bereits zutreffend beantwortet. Die Öffnungsaktion eröffnet den Zugang zu den regulären beihilfekonformen Grund- und ggf. Wahltarifen der teilnehmenden Privaten Krankenversicherer zu in den auch alle anderen Beamt*innen drin sind. Es ist kein seperater "Sondertarif" oder "Sozialtarif".

Jedoch ist dieser nicht automatisch 30% teurer, der Krankenversicherer kann bei der Öffnungsaktion einen Risikozuschlag "bis zu maximal 30%" erheben. Bei dem "großen Beamtenversicherer mit dem blauen D" ist es nach bisherigen Erfahrungen tatsächlich ein "Automatismus", dass man dort pauschal fast immer 30% draufschlägt. Bei anderen Krankenversicherern kann es ggf. differenzierter ausfallen.

zu 7. Die Kinder können, ohne Vorerkrankungen, alle Tarife "ganz normal" abschließen. Das ginge sogar selbst wenn die Kinder nicht von der Versicherungsfreiheit erfasst sind, denn die Kinder sind in der Regel nicht "versicherungspflichtig in der GKV" nach § 5 SGB V, jedoch haben diese selbstverständlich auch eine Krankenversicherungspflicht nach § 193 Absatz 3 VVG. Diese kann hie oder da sein.

Ja es ist auch richtig, dass das Kind per se "woanders versichert" sein kann, sofern der Krankenversicherer diese Option anbietet. Manche setzten für die Versicherung des Kindes jedoch voraus, dass eins der Elternteile auch beim gleichen Versicherer versichert sind.

Es empfiehlt sich ohnehin immer für das Kind eine Option oder Anwartschaft beim gleichen oder einem anderen Krankenversicherer abzuschließen, um sich diese Option jederzeit offen zu halten.

zu 8. Die Frage wurde bereits über Punkt 7 beantwortet, jedoch hier ein zusätzlicher Hinweis. Wenn im hier vorliegenden Sachverhalt der in Deutschland lebende Elternteil in die Private Krankenversicherung wechselt und der andere Elternteil in einem anderen Land versichert ist, bleibt es in der Regel nichts anderes übrig als das Kind auch Privat Krankenversichern.

Letztlich: Da man, wie erwähnt, über die Öffnungsaktion in die ganz normalen Beihilfekonformen Tarife kommt, kann dir hier jeder beliebige Forumsnutzer*in seine Erfahrung beisteuern, der eine Erstattung aus den Ergänzungstarifen nicht erhält oder diese abzieht. Da ja wie erwähnt es kein "Sondertarif" ist, die Situation ist vergleichbar mit einem Beamten der eine PKV abschließt aber sagt "Nää, ich mag keine Wahl- oder Ergänzungstarife" haben.

Lies am besten die Beihilfeverordnung durch, denn genau das ist das was man in der Regel Minimum "zu 100%" auf dem Niveau der jeweiligen Beihilfeverordnung erstattet bekommen würde. Durch die private Krankenversicherung könnte ggf. etwas mehr rauskommen, jedoch kann man so grob mit den Restkosten rechnen die einem bleiben würden. Hier sind dann die Versicherungsbedingungen der Privaten Krankenversicherer zu lesen.

Konkretes Beispiel, Hilfsmittel z.B. Hörgeräte. Hier berücksichtigt die Beihilfe 1.500 € pro Ohr, man kann dann dem Grunde nach damit rechnen dass bis zu einem Betrag von 1.500 € die Hörgeräte übernommen werden sollte. Wenn die Private Krankenversicherung keine Deckelung hat und die Hörgeräte 2.000 Euro kosten dann wäre die Erstattung bei 50% jeweils 750 € durch die Beihilfe und 1.000 € durch die PKV. Was dann in einem "Restbetrag" von 250 € mündet. Gute "Basisgeräte" kosten aber schon tatsächlich rund 750 € pro Hörgerät, da ist man mit 1.500 € regelmäßig eigentlich tatsächlich schon gut bedient.

Anderes Beispiel Zahnersatz: Der Zahnersatz kostet fiktiv 1.000 €, die Beihilfe berücksichtigt in der Regel 60% vom Rechnungsbetrag. Das bedeutet bei 50% dann 300 € Erstattung durch die Beihilfe und 500 € Erstattung durch die PKV. Also 200 € "Restbetrag".

Heilmittel entsprechend eben die Restsummen die nach den Höchstgrenzen verbleiben, etc.

DieterKrause:
Hallo ihr Lieben,

vielen Dank für die Mühen, Tipps und aufwendigen Antworten.
Diese haben mir sehr gut geholfen und ich denke, einige Sachen definitiv
zu berücksichtigen und alles soweit verstanden zu haben.

Vielen Dank und LG vom Bodensee.

DieterKrause:
Guten Morgen nochmal in die Runde.

Ich möchte gern nochmal nach eurer Meinung fragen :)

Inzwischen hat auch die letzte PKV die anonyme Risikovoranfrage über den normalen Weg abgelehnt.

Jetzt stehe ich vor der Entscheidung, welche PKV ich über die Öffnungsaktion wähle. Die anonymen Voranfragen habe ich über einen Makler laufen lassen. Dieser arbeitet mit einer weiteren Firma zusammen, die sich wohl scheinbar auf solche Anfragen spezialisiert haben. Ich habe hier aber das Gefühl gehabt, dass durch diese "Stille Post" auch Informationen verwechselt/vertauscht bzw. auch mal vergessen wurden, weiterzutragen. Dies hatte u.a. zur Folge, dass ich Ablehnungen aufgrund von Krankheiten erhalten habe, welche ich gar nicht hatte bzw. ich mich nicht erinnern kann!

Als Beispiel, mein 4 jähriger Sohn bekommt eine Ablehnung von der Signal Iduna weil:

- Erdnussallergie
- Oberlidfalte am Auge

Letztere hat mein Kind jedoch gar nicht, demnach weiß ich nicht, wo die Versicherungen diese Infos hernehmen.
Wegen diesen beiden "Erkrankungen" wurde zB. kein Angebot unterbereitet.

Bei mir wurde u.a. eine OSG Distorsion angepriesen. Ich kann mich jedoch beim besten Willen nicht erinnern, eine solche Verletzung in den letzten 10 Jahren gehabt zu haben.

Gestern hat mich der o.G. Versicherungsmakler dann an einen seiner "Kontakte" von der Debeka verwiesen. Mit diesem Vertriebspartner habe ich mich dann eine Stunde online unterhalten. Er fragt nun bei seiner Gesellschaft nach der Versicherbarkeit an, hat allerdings in seiner Anfrage bei weitem nicht alle Krankheiten der Vergangenheit angegeben, sondern nur solche, die im Moment aktiv bestehen bzw. für ihn relevant scheinen. Somit fällt m.E. nach dort schon mal ein großer Teil weg, welcher das Gesamtrisiko wohl etwas dezimieren wird.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich bin ja nun sowieso an einem Punkt, an dem mich wohl keine PKV über den normalen Weg aufnehmen wird. Also kann ich doch versuchen, 3 bis 4 von mir favorisierte PKV´s auch einfach persönlich anzuschreiben und um ein Angebot zu bitten, oder? Aus dem gestrigen Gespräch habe ich das Gefühl, dass ich mit den Mitarbeitern der Versicherungen besser kommunizieren kann, als über die Vermittler, da hier m.E. wohl doch mal ein Kommunikationsfehler passieren kann und die Mitarbeiter der Versicherungen die für sie relevanten Krankheiten herausfiltern können und somit wohl nicht das ganze Pamphlet der letzten Jahre aufnehmen.

Ich würde das Handeln jetzt einfach gern selbst in die Hand nehmen und meine favorisierten Versicherungen mal anfragen - ich habe ja eh nichts mehr zu verlieren? Angenommen, ich frage jetzte bei Barmenia, Arag, Signal Iduna o.ä. an, bekomme hier keinen Versicherungsschutz über den normalen Weg, muss mir i.d.R. doch eine dieser Verischerungen den Weg über die Öffnungsaktion ebnen, oder?

@saxum @gewerbler habt ihr den Weg selbst über die Öffnungsaktion beantragt oder hat das euer Makler vorgenommen?

VG

clarion:
Du solltest den Flyer des Verbandes der PKVen zur Öffnungsaktion nachlesen.

DieterKrause:
Habe ich gemacht.

https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/2020_06_merkblatt-fuer-beamtenanfaenger-mit-vorerkrankungen-oder-behinderungen.pdf

https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Broschuere-oeffnungsaktion.pdf

Und inwiefern helfen mir diese jetzt in der praktischen Auswahl der Versicherung?

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