Autor Thema: Jahres-Urlaub auszahlen vor Eintritt in TV-L und dennoch neuen Urlaub! Strafbar?  (Read 1526 times)

Thess

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Guten Tag,

im November werde ich im Ruhrgebiet einen Job im öffentlichen Dienst beginnen. Bisher habe ich nie im Öffentlichen D. gearbeitet.

Der bis dahin alte Arbeitgeber wird mir den restlichen Jahresurlaub komplett auszahlen, so die bisherige Abmachung. Laut Steuerbüro und Rechtsabteilung des Unternehmens steht dabei der gesamte vertraglich vereinbarte Urlaub in der zweiten Jahreshälfte zu (vertraglich 29 Tage gesamt, Rest 12).

Bei einem Wechsel in der Industrie würde der neue Arbeitgeber den Urlaubsstand per Beleg abfragen und mir würde kein anteiliger (Nov + Dez) Urlaub mehr gestattet.

Die Stelle im öffentlichen Dienst interessiert das jedoch nicht. Mir wurde gesagt, ich bekäme den Anteiligen Urlaub. Ganz egal was vorher lief. Ein Beleg sei nicht notwendig.

Mach ich mich jetzt strafbar (gegenüber dem alten AG oder so), wenn ich das Geld des dann alten Arbeitgebers mitnehme und zusätzlich im TV-L 5 Tage bekomme?

Sorry, die SuFu hat genau hierzu nichts ergeben.




McOldie

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 842
Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass du beim Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte den Anspruch auf den vollen Urlub hast, brauchst due keine sorgen haben. Beim neuen Arbeitgeber hast du Anspruch auf 2/12-tel. Also keine Sorge

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,631
Wenn ich es richtig verstehe, muss der AG dir gesetzlich doch garnicht den Jahresurlaub auszahlen, sondern nur die Tage auf denen du einen gesetzlichen Anspruch hast, die du nicht nehmen konntest.
Somit denke ich ist es halt unproblematisch, dass der AG dir mehr Zahlt als er müsste.