Autor Thema: Höhergruppierung Frage zu Besitzstand Kinder  (Read 1321 times)

rofl0R

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Hallo,
ich habe eine Frage zum Besitzstand Kinder, der mir seit der Überleitung aus dem BAT gezahlt wird.
Meine beiden Kinder sind im Studium, Kind 1 ist noch 3 Jahre Kindergeldberechtigt. Kind 2 ist noch 5 Jahre Kindergeldberechtigt. Nach meinem Kenntnisstand wird die Besitzstandszahlung für die Kinder gezahlt, so lange Anspruch auf Kindergeld besteht.
Jetzt sollen mir im Rahmen einer Umorganisation höherwertige Tätigkeiten übertragen werden. Im Rahmen der Umorganisation soll ich von der E10 Stufe 6 nach E11 höher gruppiert werden. Die Stufenfestsetzung wird, soweit mir bekannt ist, durch das Landesamt für Finanzen festgesetzt.
Jetzt ist die Frage ob bei einem Aufstieg von E10 nach E11 der Besitzstand Kinder verloren geht bzw. in welche Stufe der E11 die Zuordnung erfolgt.

Albeles

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Antw:Höhergruppierung Frage zu Besitzstand Kinder
« Antwort #1 am: 04.10.2024 12:12 »
Bei einer normalen HG kommst Du von E10/6 nach E11/5

HG Rechner:
https://hg-tvl.bplaced.net/

Zu dem Rest kann ich Dir leider nichts sagen....

BlackVoodoo

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Antw:Höhergruppierung Frage zu Besitzstand Kinder
« Antwort #2 am: 04.10.2024 13:21 »
Bei einer normalen HG kommst Du von E10/6 nach E11/5

HG Rechner:
https://hg-tvl.bplaced.net/

Zu dem Rest kann ich Dir leider nichts sagen....

Der Rechner funktioniert leider nicht mehr. Gibt es einen aktuellen Link?

Danke

Albeles

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Antw:Höhergruppierung Frage zu Besitzstand Kinder
« Antwort #3 am: 04.10.2024 13:26 »
Also bei mir funzt es. Allerdings nur vom privaten Gerät. Aber das ist ja auch gewünscht.

BlackVoodoo

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Antw:Höhergruppierung Frage zu Besitzstand Kinder
« Antwort #4 am: 04.10.2024 13:35 »
Bei mir erscheint: Fehler 404

Seite nicht auffindbar

Eukalyptus

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Antw:Höhergruppierung Frage zu Besitzstand Kinder
« Antwort #5 am: 04.10.2024 15:50 »
Firefox zeigt mir an, dass die Seite aufgrund von Zertifikatsproblemen als unsicher eingestuft wird (und deshalb nicht aufgerufen wird). Wenn man will, kann man dies übersteuern. Die Informationen zur Stufenübernahme bei Höhergruppierungen findet man aber auch auf der hiesigen Webseite.

rofl0R

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Antw:Höhergruppierung Frage zu Besitzstand Kinder
« Antwort #6 am: 07.10.2024 10:23 »
Leider bleibt die Frage wegen dem Umgang mit dem Besitzstand noch unklar.
Wenn bei einer Höhergruppierung von E10 Stufe 6 nach E11 Stufe 5 der Besitzstand für 2 Kinder unberücksichtigt bleibt, würde das rund 30,-EUR Verlust pro Monat bedeuten.

Dazu habe ich eine Frage zu der hier gefundenen Erklärung:
Liegt der Gehaltszuwachs (brutto) dabei unter 180 € im Falle der Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. unter 100 € im Falle der Entgeltgruppen 1 bis 8, werden diese Beträge als Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt. Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt (Regelung seit 2019).

Schaut das LfF bei der Stufenzuordnung nur das Tabellenentgeld oder wird Tabellenentgeld + Besitzstand als Ausgangsbetrag für die Zuordnung genommen?

Albeles

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Antw:Höhergruppierung Frage zu Besitzstand Kinder
« Antwort #7 am: 07.10.2024 10:50 »
Soweit ich weiß, wird nur das Tabellenentgelt genommen. Irgendwelche zusätzlichen Zahlungen, sind ja nicht Teil der Tabelle. Dein Zugewinn durch die HG beträgt aktuell 218,36€. Und damit bist Du doch über dem Garantiebetrag.
Ich würde mal bei deiner Gehaltsführenden Stelle nachfragen, die können Dir ihre Sicht ja mal schildern.

Buero 72

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Antw:Höhergruppierung Frage zu Besitzstand Kinder
« Antwort #8 am: 07.10.2024 12:49 »
Der Besitzstand Kind wird solange gezahlt, wie Du ununterbrochen (!) kindergeldberechtigt bist. Mit einer Höhergruppierung und/oder Versetzung/Abordnung etc. hat der nichts zu tun und wird unabhängig von den anderen Gehaltsbestandteilen gezahlt. kann ich Dir ganz genau sagen, weil es bei mir auch so war (von E10 nach E11)
Ich hatte nur leider mal eine Unterbrechung drin (Abi abgebrochen), danach gab es wieder Kindergeld, den Besitzstand aber nicht mehr.
Von der E 10/6 müsste es in die E11/5 gehen.