Hallo,
ich habe eine Frage zum Besitzstand Kinder, der mir seit der Überleitung aus dem BAT gezahlt wird.
Meine beiden Kinder sind im Studium, Kind 1 ist noch 3 Jahre Kindergeldberechtigt. Kind 2 ist noch 5 Jahre Kindergeldberechtigt. Nach meinem Kenntnisstand wird die Besitzstandszahlung für die Kinder gezahlt, so lange Anspruch auf Kindergeld besteht.
Jetzt sollen mir im Rahmen einer Umorganisation höherwertige Tätigkeiten übertragen werden. Im Rahmen der Umorganisation soll ich von der E10 Stufe 6 nach E11 höher gruppiert werden. Die Stufenfestsetzung wird, soweit mir bekannt ist, durch das Landesamt für Finanzen festgesetzt.
Jetzt ist die Frage ob bei einem Aufstieg von E10 nach E11 der Besitzstand Kinder verloren geht bzw. in welche Stufe der E11 die Zuordnung erfolgt.