Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
E11 TVöD -> Verbeamtung (höherer Dienst)
Bierbrot:
Nein, der gehobene Dienst (gD) geht bis einschließlich A13 und es ist oft so das sich E und A in den Stellenausschreibungen unterscheiden. An was das genau liegt kann ich dir aber auch nicht genau sagen, da ich kein Personaler bin. Mit deinen Voraussetzungen könntest du dich im gehobenen Dienst (gD) oder im höheren Dienst (hD) verbeamten lassen, wenn du die Laufbahnbefähigung erreicht hast je nach Stelle, auf der du eingesetzt bist und dein Studium muss einschlägig zur Stelle passen.
gD = 1,5 Jahre
hD = 2,5 Jahre + 300 credit Points (bei weniger credit Points längere Wartezeit)
Ich persönlich würde mich mit diesem Lebenslauf im hD als Tarifangestellter bewerben und mich nach 2,5 Jahren im hD verbeamten lassen. Das hängt natürlich auch von den konkreten Tätigkeiten ab und davon, ob man so viel Verantwortung übernehmen möchte. Warum? Due würdest direkt bei A13 hD beginnen und nicht bei A9 gD. Ich bin kürzlich selbst von E11 auf E12 aufgestiegen, und das ist von der Verantwortung her ein massiver Unterschied zu dem, was ich vorher gemacht habe, aber mir gefällt es so.
clarion:
Die Stelle ist für den gD gedacht. Das Endamt vom gD ist auch die A13. Ein Laufbahnwechsel vom gD in den hD ist zwar nicht unmöglich, aber insgesamt doch eher selten. Das solltest Du evtl. auch noch in die Überlegung mit einbeziehen.
Ohne Laufbahnbefähigung ist ein Direkteinstieg als Beamter nicht möglich.
AVP:
--- Zitat von: Bierbrot am 08.10.2024 16:50 ---Nein, der gehobene Dienst (gD) geht bis einschließlich A13 und es ist oft so das sich E und A in den Stellenausschreibungen unterscheiden. An was das genau liegt kann ich dir aber auch nicht genau sagen, da ich kein Personaler bin.
--- End quote ---
Die Bewertung eines Arbeitsplatzes (Beschäftigte) erfolgt anhand der von den Tarifvertragsparteien verhandelten Entgeltordnung (Anlage zum TVÖD). Es gibt feste Kriterien die auch gerichtlich überprüfbar sind. Eine EG 11 erfordert zB eine besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit. Eine besondere Schwierigkeit liebt zB vor wenn Fachkenntnisse erforderlich sind, die signifikant über das hinausgeht, was man in einem Bachelorstudium vermittelt bekommt. Eine EG 12 muss sich von der Bedeutung her daraus nochmal abheben.
Ein Dienstposten (Beamter) wird mehr oder weniger im freien Ermessen des Dienstherrn bewertet. Einige Dienstherrn wenden auch eine Bewertungsmatrix der KGst an, dazu gibt es aber keine Verpflichtung. In der Realität bestimmt das Vorhandenensein einer entsprechenden Planstellen häufig die Bewertung. Die Bewertung ist gerichtlich kaum überprüfbar.
Im jedem Fall hat die tarifrechtliche Bewertung völlig andere Maßstäbe als die beamtenrechtliche.
EdekaA11:
--- Zitat von: vio0 am 08.10.2024 14:52 ---Hallo,
vielen Dank für die vielen Antworten, insbesondere an @Bierbrot - das war sehr hilfreich.
Kurz zum Verständnis: Ich habe ein Bachelorstudium + Masterstudium + zusätzlich bereits 6 Jahre Berufserfahrung.
Was mich nun irritiert ist, dass die Stelle tariflich als E11 (also gehobener Dienst ausgeschrieben ist) und als Bundesbeamte ja in den höheren Dienst fällt. Aber eine direkte Verbeamtung bzw. Verbeamtung auf Probe kommt für mich ja nicht infrage?
--- End quote ---
Hallo vio0,
gibts bei dir Neuigkeiten in der genannten Sache?
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version