Autor Thema: Geltendmachung von Ansprüchen bei Wechsel  (Read 1125 times)

StylesClash

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Geltendmachung von Ansprüchen bei Wechsel
« am: 07.10.2024 15:34 »
Hallo,

ich habe im Laufe diesen Jahres gemäß § 37 TVöD die dauerhafte Übertragung einer höher gruppierten Tätigkeit beim Personalamt angemeldet, dessen Aufgaben seit Ende 2023 bestehen. Nun ist es so, dass ich zum neuen Jahr bei einer anderen Kommune die gewünschte Höhergruppierung bekomme.

Frage: Verfallen die Ansprüche an meinen aktuellen AG, wenn ich die Kommune wechsele? Oder besteht die berechtigte Hoffnung, ggf. mit rechtlichen Beistand, meinen gewünschten finanziellen Ausgleich zu bekommen?

Schöne Grüße!

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,482
Antw:Geltendmachung von Ansprüchen bei Wechsel
« Antwort #1 am: 07.10.2024 18:01 »
Wenn du deine gerechtfertigten Ansprüche in richtiger Weise geltend gemacht hast, verfallen sie nicht. Evtl. musst du sie aber einklagen.

Beim neuen AG bist du doch eher in der höheren EG neu eingestellt? Oder bist du dort schon und es wurde eine eingruppierungsrelevante Änderung deiner Tätigkeit vorgenommen?