Hallo,
ich habe im Laufe diesen Jahres gemäß § 37 TVöD die dauerhafte Übertragung einer höher gruppierten Tätigkeit beim Personalamt angemeldet, dessen Aufgaben seit Ende 2023 bestehen. Nun ist es so, dass ich zum neuen Jahr bei einer anderen Kommune die gewünschte Höhergruppierung bekomme.
Frage: Verfallen die Ansprüche an meinen aktuellen AG, wenn ich die Kommune wechsele? Oder besteht die berechtigte Hoffnung, ggf. mit rechtlichen Beistand, meinen gewünschten finanziellen Ausgleich zu bekommen?
Schöne Grüße!