Hallo Zusammen,
folgende Frage hat sich bei mir gestellt, die im Zuge der geplanten baldigen Tariferhöhung einhergeht.
Haben frisch höhergruppierte Personen durch den Garantiebetrag in bestimmten Stufen für einen bestimmten Zeitraum kaum Mehrwert durch den neuen Tarifvertrag. Ich beziehe mich dabei auf einen Vergleich alte Stelle - neue Stelle.
Wichtig: Es geht hierbei um den Ballungsraum München, wo für bestimmte Regionenen eine Zulage hinzukommt.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayTV_EL-2Ich bin mir nicht sicher, ob ich das nun richtig erfasst habe, vielleicht bringt jemand Licht ins Dunkeln.
Person A ist durch internen Stellenwechsel von einer EG 6-6 auf die EG 9a-3 gekommen. Bayern, Kirche, KK 16,18%, 1 Kind und Kinderfreibetrag
Die Person hat durch den Stellenwechsel einen Garantiebetrag von 123,19 zum Bruttoentgelt der 9a-3 für 3 Jahre/ bzw. nächsten Stufenaufstieg.
Zusätzlich bekommt die Person noch 136,12 EUR TV-L-Zulage (Bayern) sowie wegen Kind 36,33 Zulage.
Rechnerisch wäre das aktuell in der 9a-3: 3419,58 +123,19+136,21+36,33 = Brutto 3715,31 ->
Netto ca. 2340 Eur + 120 EUR netto Inflationsprämie
Mit 01.11.24 ändert sich die Berechnung voraussichtlich auf 3619,58+123,19+136,12+36,33 = 3915,31 EUR -> Netto ca.
2440 Eur netto (wird schon mal etwas weniger netto, dafür mehr brutto für die Rente
)
ab 02.25 wird es spannend, wenn die 5,5% kommen
3818,66 EUR + Garantiebetrag 120,06 = 3938,72 EUR Wegen Grenzbetrag Ballungsraum von 3952,53EUR nur noch
+ 13,71 EUR + 36,33 = 3988,76 EUR ->
netto müsste dann ca.
2476 EUR rauskommen, (Wegfall einer Zulage reduziert das Netto)
Also kaum ein + wenn jemand diese Zulage normalerweise bekommt.
Im Vergleich dazu, wenn die Person in seiner alten Stelle verblieben wäre:
6-6 mit den
5,5 %3758,72+136,21+36,33 = 3931,26 EUR -> netto ca. 2450 EUR
Die Jahressonderzahlung ist in der 6-6 3312,94 EUR brutto, in der 9a-3 2839,17 EUR brutto
Langfristig hat natürlich der Mitarbeiter durch den Stellenwechsel weiter finanzielles Potential, aber das geht mit Wartezeiten bis zum nächsten Stufenaufstieg einher. Dann fällt aber der Garantiebetrag auch wieder weg, sobald die neue Stufe erreicht ist. Der Mitarbeiter hat auch zudem mehr Verantwortung, deutlich mehr Arbeitsvolumen und Stress als an der alten Stelle.
Hab ich rechnerisch irgendwo einen Denkfehler bei der Zulage und dem Grenzbetrag? Ich nehme an, dieser wird eben dann anteilig berechnet. Oder gibt es hier irgendwann ab einen bestimmten Betrag komplette Streichung?
Weiß jemand, ob es geplant ist, eine Anpassungen der Grenzwerte vorzunehmen im TV-L Zulagen für Bayern?